Tichys Einblick

Bundesverfassungsgericht stoppt das Ja des Bundestags zur EU-Schuldenunion

Sensation in Karlsruhe: Die Verfassungsrichter verhindern vorerst, dass der Bundespräsident unterschreibt, was eine Bundestagsmehrheit aus Union, SPD, FDP und Grüne gerade beschlossen hatte: nämlich die teilweise Abtretung des Budgetrechts an Brüssel.

IMAGO / U. J. Alexander

Unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung hat gestern Vormittag der Bundestag mit einer Mehrheit von fast drei Viertel der abstimmenden Abgeordneten sein vornehmstes Recht, die uneingeschränkte Ausübung seiner Budgethoheit, an die EU-Ebene abgetreten. Mit der Zustimmung zum „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG)“ reicht eine übergroße Parlamentsmehrheit leichtfertig und endgültig die Hand für die europäische Schuldenunion. Obwohl die europäischen Verträge eine Kreditaufnahme der EU ausschließen, hat jetzt also das euphemistisch „Next Generation EU“ genannte Corona-Wiederaufbaupaket auch den parlamentarischen Segen aus Deutschland. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht seinen Segen verweigert.

Die Abgeordneten haben also genehmigt, dass die EU-Kommission Kredite in einem Volumen von 750 Milliarden Euro aufnehmen und dreistellige Milliardensummen vorwiegend als verlorene Zuschüsse an die südeuropäischen Schuldenländer transferieren kann. Ob diese riesigen Summen die Wirtschaftskraft Italiens oder Spaniens stärken, beides Länder, die tatsächlich stark von der Pandemie getroffen wurden? Wer wird das kontrollieren? Eine EU-Bürokratie, die zuletzt bei der Corona-Impfstofforder ihre Leistungsfähigkeit bewiesen hat?

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Deutschland haftet künftig für Entscheidungen, die supranationale Ebenen treffen. Die europäische Schuldenunion ist Fakt. Die EU hat im Windschatten der Corona-Pandemie die Axt an die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten gelegt. Im seinem wegweisenden Maastricht-Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht 1993 Souveränitätspflöcke eingeschlagen, die einer „Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der europäischen Gemeinschaften vom demokratischen Prinzip her Grenzen setzten“. Dem Deutschen Bundestag müssten Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht verbleiben, so die Verfassungsrichter damals. Wenn nicht das Budgetrecht zu den substanziellen Rechten eines nationalen Parlaments gehört, was dann?

Heute Nachmittag nun hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht überraschend einen Eilantrag des „Bündnisses Bürgerwille“ („Bündnis Bürgerwille“ will Ratifizierung des EU-„Wiederaufbausfonds“ verhindern (tichyseinblick.de) ) positiv beschieden. Das BVerfG untersagt damit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, das Gesetz mit seiner Unterschrift auszufertigen und damit die deutsche Ratifizierung völkerrechtswirksam werden zu lassen. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Zumindest die Karlsruher Richter scheinen noch das Rückgrat zu besitzen, substanzielle Souveränitätsrechte des Nationalstaats vor einem EU-Superstaat schützen zu wollen. Bundestag und Bundesrat dürfen sich zurecht von den Karlsruher Hütern der Verfassung gedemütigt fühlen.

Geschlossen für die Schuldenunion stimmten die SPD-Abgeordneten und die Grünen. In der mitgliederstarken Unionsfraktion hatten gerade einmal 8 Abgeordnete das Rückgrat, gegen dieses Gesetz zu stimmen. In der FDP sagten nur 4 Abgeordnete Nein! Allein die AfD-Fraktion lehnte den Eigenmittelbeschluss geschlossen ab, während die Linke sich fast geschlossen enthielt. Hier ist das genaue Ergebnis der namentlichen Abstimmung (Deutscher Bundestag – Namentliche Abstimmungen).

Anzeige