Tichys Einblick
Pandemie

Bundestag streicht Covid-19 aus Liste besonders ansteckender Krankheiten

Bundestag und Bundesrat haben Covid-19 aus der Liste besonders ansteckender Krankheiten gestrichen. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes versteckte das Parlament in einem anderen Gesetz.

imago images / Future Image

Karl Lauterbach (SPD) sucht die Öffentlichkeit. Dabei geht der Gesundheitsminister mitunter nicht sehr wählerisch vor: Es ist nicht auszuschließen, dass es eventuell sein könnte, dass Corona theoretisch gefährlicher werden könnte? Das genügt dem Leverkusener und am nächsten Tag schreit es der Mediennation alarmistisch entgegen: Karl Lauterbach warnt vor „absoluter Killervariante“.

Doch der Medienminister kann auch anders. Ganz anders. Wobei die Faustregel gilt: Je weniger gefährlich seine Pandemie wirkt, desto leiser verkündet es Lauterbach: So hat der Bundestag den Paragraphen 34 des Infektionsschutzgesetzes geändert. Der Bundesrat hat das durchgewunken. Das Ergebnis lautet: Covid-19 steht fortan nicht mehr in einer Liste (von nun) 22 hochansteckenden Krankheiten, zu denen unter anderem Mumps, Röteln, die Krätze oder Windpocken gehören.

Diese Gesetzesänderung hat Lauterbach gut versteckt. Der Gesundheitsminister packte die Änderung zu einem Gesetz „über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich“. Solche Huckepack-Verfahren dienen der Idee nach dazu, Gesetzesverfahren abzukürzen. Sie helfen in der Praxis aber auch dabei, manchen Änderungen die öffentliche Aufmerksamkeit zu nehmen.

Anlass für die Änderung war laut Ärzteblatt der Betrieb an Kitas und Schulen. Hätte die alte Regelung weiter gegolten, hätten Schüler und Kita schon beim Verdacht auf eine Corona-Infektion zuhause bleiben müssen. Und sie hätten einen negativen Test vorlegen müssen, um nach dem Verdacht oder einer tatsächlichen Erkrankung in Kita oder Schule zurückkehren zu können. Kinder- und Jugendärzte hätten dagegen protestiert, dass diese Regelung Kinder im Vergleich zu Erwachsenen benachteilige, wie das Ärzteblatt berichtet.

Die Rücknahme ist eine Niederlage für Lauterbach. Als der Bundesrat das neue Gesetz rechtskräftig machte, war das alte noch keine Woche in Kraft. Der Gesundheitsminister hatte es erst in seinem Sinne verschärfen lassen. Diesen Schritt hatte er medial deutlich stärker begleiten lassen. Wenn auch nicht ganz mit der Lautstärke einer „absoluten Killervariante“.

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