Tichys Einblick
Neuer Ampel-Entwurf zum Wahlrecht

Ampelparteien wollen den Bundestag weniger schrumpfen lassen

Die Ampel hat ihren Entwurf zur Reform des Bundestagswahlrechts geändert. Der Bundestag soll nun doch weniger schrumpfen als ursprünglich gedacht. Die Linke ist über den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel empört.

Bundestagssitzung am 03.03.2023

IMAGO / Metodi Popow

Nun soll der Bundestag doch nicht so deutlich schrumpfen, wie es die Wahlrechtsreform der Regierungsparteien ursprünglich vorsah. Das berichtet das Portal The Pioneer am Sonntag unter Berufung auf den entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser sieht demnach vor, dass die Regelgröße des Bundestags von 598 auf 630 Abgeordnete angehoben wird. Allerdings soll sie dann auch wirklich die Regel sein – statt wie in den jüngeren Legislaturen um mehr als hundert Abgeordnete übertroffen zu werden. In der aktuellen Legislatur sind es 736 Abgeordnete.

Ziel ist es offenbar, die Zahl der nach der Reform möglicherweise nicht zugeteilten Wahlkreise zu senken. Die Ampel-Koalition hatte ihren ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform Ende Januar in den Bundestag eingebracht. Darin waren noch 598 Sitze im Bundestag vorgesehen – bisher die Regelgröße des Parlaments. Die Pläne der Ampel sehen vor, dass Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Die Union unterstützt den Gesetzentwurf trotz der Änderungen nicht. 

Vorgesehen ist offenbar auch, die Grundmandatsklausel zu streichen. Sie erlaubt es einer Partei bisher, beim Erringen von drei Direktmandaten bei der Verteilung der Sitze entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen berücksichtigt zu werden. Davon profitiert derzeit die Partei die Linke. Obwohl sie nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht hatte, zogen nicht nur ihre drei siegreichen Direktkandidaten, sondern auch 36 weitere Abgeordnete in denn Bundestag ein..

Nach den geänderten Plänen sollen die 299 Wahlkreise bestehen bleiben. Es sollen aber 331 Mandate über die Landeslisten vergeben werden – statt wie ursprünglich vorgesehen ebenfalls 299. Die Zahl wurde nun erhöht, um die Zahl „verwaister Wahlkreise“ zu verringern, aus denen kein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. Übersteigt die Zahl der Wahlkreissieger einer Partei die Zahl der Sitze, die ihr nach Zweitstimmen zusteht, gehen die Sieger mit dem geringsten Stimmenanteil leer aus. Das würde voraussichtlich vor allem die CSU treffen.

Die Union und die Linkspartei wollen dem Vorhaben der Ampelkoalition nicht zustimmen. CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei nannte sie „verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch problematisch“. Jan Korte, Fraktionsgeschäftsführer der Partei die Linke wirft SPD, Grünen und FDP ein „schäbiges“ Vorgehen vor. „Dieser Vorschlag zielt einzig gegen die linke Opposition, die man versucht mittels des Wahlrechts politisch platt zu machen.“ 

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge gab sich am Montag im Deutschlandfunk zuversichtlich, dass die Reform auch gegen Klagen bestehen kann: „Wir haben das sehr gut mit Verfassungsjuristen geprüft und sind sicher, dass wir da einen verfassungsfesten Vorschlag vorlegen.“

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