Tichys Einblick
Vor allem aus Griechenland

Bundesregierung weiß nicht, wieviele »Asyltouristen« sich in Deutschland aufhalten

Die Bundesregierung tut nicht nur wenig gegen die Sekundärmigration von Asylbewerbern aus anderen EU-Ländern. Sie weiß noch nicht einmal wieviele solcher Migranten ohne Asylgrund es in Deutschland überhaupt gibt.

Abflug von Migranten am Flughafen Athen nach Deutschland im November 2020.

IMAGO / Pacific Press Agency

Die Bundesregierung bleibt im Gespräch – in diesem Fall ist es ein Gespräch mit der griechischen Regierung, aber auch mit der EU-Kommission und anderen Mitgliedsstaaten, mit denen man sich anscheinend über Tausende nach Deutschland strömende Migranten unterhält, die anderswo schon Asyl bekamen und in Deutschland noch einmal welches beantragen. Derzeit zieht es vor allem anerkannte oder geduldete Asylbewerber aus Griechenland in die Bundesrepublik. Im Januar und Februar gab es insgesamt 2.100 solcher Fälle einer – allzu erwartbaren – Sekundärmigration (TE berichtete). Ob jene Gespräche mit vielfältigen Partnern wirklich stattfinden und in welcher Intensität, lässt sich kaum bestätigen.

Das ist der Befund nach einer parlamentarischen Anfrage des AfD-Abgeordneten Leif-Erik Holm, der von der Bundesregierung wissen wollte, was sie gegen Sekundärmigration in der EU unternimmt. Heraus kam nicht nur ziemlich wenig, sondern auch, dass niemand im Lande weiß, wer sich im Lande befindet. Ein typischer Groko-Befund. Einmal mehr zeigen sich die Unkenntnis und das Desinteresse der Regierung an den migrationspolitischen Realitäten in Europa.

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Ein weiteres ungelöstes Problem tut sich so am Horizont des Berliner Regierungshandelns auf, oder vielmehr: es bricht in dessen Mitte als haltloses Gefälle auf. Ungelöst ist das Problem freilich schon seit dem für diese Dinge entscheidenden, fatalen Jahr 2015, in dem die Migrationsströme Richtung Mitteleuropa deutlich zunahmen. Sobald Migranten die türkisch-griechische Grenze auf dem Festland oder in der Ägäis überschreiten, ist ihre Bewegungsrichtung klar. Zunächst wurden sie schlicht gar nicht registriert und wanderten weiter. Heute versuchen sie zunächst mit »Freiheits«-Märschen aus den Inselzentren aufs Festland zu gelangen. Sind sie einmal dort, setzen sie ihren Weg nach Möglichkeit in nordwestlicher Richtung fort. Dabei helfen ihnen schon seit Jahren Schleuser der verschiedensten Nationalitäten, wie jüngere Fahndungserfolge der griechischen Behörden belegen.

Allerdings haben sich daneben inzwischen neue, quasi legale Wege ergeben. Denn die griechische Regierung hat die Asylverfahren beschleunigt und will so die Hotspots in der Ägäis entlasten. Dazu trägt im Moment zwar auch ein verbesserter Grenzschutz bei, doch Abschiebungen spielen kaum eine Rolle, obwohl sie in vielen Fällen geboten wären. Viele Asylverfahren enden mit einem irgendwie positiven Bescheid. Einmal anerkannt, erwartet die Asylbewerber in Griechenland allerdings keine soziale Hängematte, sondern das Gegenteil: Arbeits- und Wohnungssuche auf eigene Faust. Da ziehen viele natürlich die Weiterreise in einen der nordeuropäischen Wohlfahrtsstaaten vor.

Einreisende sind meist zum »Kurzaufenthalt« in Deutschland berechtigt

Holm hat nun die Bundesregierung gefragt, was sie gegen die Einreise von in Griechenland registrierten, positiv beschiedenen oder geduldeten Asylbewerbern unternimmt. Die Antwort des Innenministeriums, die TE vorliegt, fiel dürftig aus: Die Bundesregierung unternehme derzeit »zahlreiche Aktivitäten«, um den von Holm genannten Sachverhalten »zu begegnen«, hieß es. Man sei deswegen in »intensivem Kontakt mit Vertretern Griechenlands, der Europäischen Kommission« und anderen Mitgliedsstaaten der EU. »Intensiv« bedeutet ja meist Streit. Doch so uneins scheint man mit Griechenland gar nicht zu sein, denn weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung: Die einreisenden Migranten verfügten »in der Regel über von Griechenland ausgestellte Reiseausweise für Flüchtlinge« und wären damit »zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland für einen Kurzaufenthalt berechtigt«.

Zum »Aufenthalt für einen Kurzaufenthalt berechtigt« – das sind schon wieder ministeriale Sprachblüten, die zu denken geben. Müsste man einen solchen »Kurzaufenthalt« nicht irgendwie kontrollieren, also vor allem hinsichtlich seines Endes? Ist es nicht vor allem auch ein deutsches Verwaltungsversagen, wenn man Asylanträge von urlaubenden anerkannten Asylbewerbern einfach so annimmt? Warum gibt es eigentlich keine EU-Kartei, in der man alle registrierten und anerkannten Asylbewerber einsehen und einzelnen Ländern zuweisen kann? Man muss allerdings dazusagen, dass diese Kartei am Ende wohl von begrenztem Nutzen wäre. Denn man kann die Menschen, sobald ihnen einmal ein Bleiberecht in der EU zugestanden wurde, schwerlich festbinden, vor allem solange die gebotenen Finanz-Prämien für die uneingeladenen Gäste noch so unterschiedlich hoch sind. 

Holm fordert von der Bundesregierung, »diesem Asyltourismus« sofort ein Ende zu setzen. Die Einreisen müssten unterbunden werden: »Dass Innenminister Horst Seehofer diesem Treiben seit Monaten tatenlos zuschaut, muss man mittlerweile wohl als Vorsatz bezeichnen.« Es könne nicht sein, dass griechische Behörden Asylsuchenden Papiere ausstellen, nur damit die dann ins nächste Flugzeug nach Deutschland steigen. Migranten in der EU könnten sich kein »Wunsch-Aufnahmeland« aussuchen. Während jeder deutsche Urlauber »unter Generalverdacht gestellt« werde – das ist offenbar auf die mutmaßliche »Corona-Gefahr« durch Urlaubsreisen gemünzt –, reisten »Tag für Tag illegale Migranten per Flugzeug ein«.

Die Moria-Fliehenden kommen noch dazu

Daneben wollte Holm wissen, wieviele Asylsuchende sich derzeit in der Bundesrepublik aufhalten, die bereits einen Schutzstatus eines anderen EU-Landes besitzen. Und hier machte die Bundesregierung ein Geständnis: Man weiß schlicht nicht, wie viele anerkannte Asylbewerber aus anderen EU-Ländern sich derzeit in Deutschland aufhalten.

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Zu seiner Verteidigung gab das Innenministerium die Zahl von 6.600 Asylanträgen, zu denen man Anträge auf Wiederaufnahme in anderen EU-Staaten gestellt hat. Wie man hört, verlaufen diese Rücküberstellungen an Länder, in denen ein Migrant beispielsweise erstmals registriert wurde, schleppend. Diese Anträge betreffen etwa zehn Prozent aller derzeit anhängigen Asylverfahren (laut Bundesinnenministerium waren es Stand 28. Februar insgesamt 66.583).

Und natürlich sind zu allen schon genannten Zahlen noch die 2.380 Migranten hinzuzählen, die seit Januar 2020 durch Direktflüge aus Moria respektive Lesbos nach Deutschland kamen, wie eine weitere AfD-Anfrage ergab. Sie tauchen vermutlich in keiner Asylstatistik auf und sind jetzt auch mal einfach da.

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