Tichys Einblick
Nach dem Wahlchaos

Berliner Wahlleiterin tritt zurück

Nach drei Tagen zieht die oberste Wahlorganisatorin von Berlin nun doch die Konsequenz aus den chaotischen Verhältnissen in vielen Wahllokalen.

Auch Franziska Giffey Spitzenkandidatin der SPD Berlin musste bei ihrer Stimmabgabe Schlange stehen

IMAGO / Political-Moments

Nach verbreiteter öffentlicher Kritik an den Umständen der Wahl in Berlin hat die Landeswahlleiterin heute ihr Amt zur Verfügung gestellt. In einer knappen Pressemitteilung gab Petra Michaelis bekannt: „Ich übernehme die Verantwortung im Rahmen meiner Funktion als Landeswahlleiterin für die Umstände der Wahldurchführung am 26.09.2021. Ich bitte den Senat von Berlin, mich nach den Sitzungen des Landeswahlausschusses am 11. und 14. Oktober 2021 unverzüglich abzuberufen und einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu bestimmen.“ Darunter der Vermerk: „Nachfragen zu dieser Erklärung werden nicht beantwortet. Frau Dr. Michaelis gibt dazu keine Interviews.“

In einer Pressekonferenz am Montag hatte sie noch auf die Frage nach einem Rücktritt gesagt: „Darüber werden wir nachdenken müssen, ob ich meinen Job richtig gemacht habe. Bevor ich da ein Urteil über mich selbst fälle, werde ich erst eine Bestandsaufnahme machen.“ Die ist offenbar negativ ausgefallen.

In Berlin mussten am Sonntag vor mehreren Wahllokalen Bürger stundenlang warten, weil nicht genug Wahlzettel vorrätig waren, teilweise wurden Wahlzettel offenbar auch in die falschen Bezirke gebracht. Angeblich kam der Berlin-Marathon den Wahl-Helfern in die Quere. Viele Wähler konnten dadurch ihre Stimme nicht mehr abgeben. Die Landeswahlleitung hatte nach ersten Einschätzungen Schwierigkeiten in etwa 100 der 2257 Berliner Wahllokale eingeräumt. Eine vollständige Aufklärung der Probleme soll bis nächste Woche dauern.

Ob die Wahlen in Berlin (neben der Bundestagswahl fand dort auch die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksvertretungen sowie eine Volksabstimmung über Wohnungsenteignungen statt) zumindest in den betroffenen Wahllokalen wiederholt werden müssen, steht damit allerdings noch nicht fest. Eine Anfechtung der Wahl ist erst nach Feststellung des amtlichen Endergebnisses am 14. Oktober möglich.

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