Tichys Einblick
Finanzgericht kippt Grundsteuerbescheide

Nun droht der Ampel auch das Grundsteuer-Fiasko

Die Bundesregierung nagt noch am Nachtragshaushalt, seitdem das Bundesverfassungsgericht die Ampel-Tricks einkassiert hat. Nun droht aber aus Rheinland-Pfalz die nächste Hiobsbotschaft. Olaf Scholz holt die Vergangenheit ein: Platzt jetzt die Grundsteuerreform?

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

In Rheinland-Pfalz haben zwei Kläger Recht bekommen, die Einspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt haben. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat „ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln“ der Grundsteuer geäußert.

Der Vorfall könnte ein Erdbeben auslösen – bis in die Bundeshauptstadt Berlin. Denn wenn die Richter auch an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer Zweifel äußern, könnte das insbesondere für Bundeskanzler Olaf Scholz gefährlich werden. Nachdem Robert Habeck und Christian Lindner bereits mit Heizgesetz und Haushalt Beinahe-Schiffbruch erlitten haben, ist das Grundsteuergesetz das Menetekel für Scholz: Denn aus seiner Zeit als Bundesfinanzminister stammt das Gesetz.

Laut Finanzgericht ist der genaue Belastungsgrund der Grundsteuer unklar. Die Frage steht deswegen offen, wie geprüft werden kann, ob die Bewertungsergebnisse der Grundstücke die Wertunterschiede angemessen abbilden. Man habe ernste Bedenken, „dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen“. Das Finanzministerium Mainz prüft bereits, ob es Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will.

Gegenüber der BILD-Zeitung sagte „Haus & Grund“-Präsident Kai Wernecke: „Die Grundsteuer müssen die Bürger schon heute aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes bezahlen. So darf es nicht weitergehen.“ Rainer Holznagel vom Bund der Steuerzahler sagte zur selben Zeitung: „Das Bundesmodell steht auf der Kippe.“

Laut Focus ging es in dem ersten Fall um ein 1880 errichtetes, unrenoviertes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 72 Quadratmetern, bei dem das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 91.600 Euro festlegte. Der zweite Fall betraf ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 178 Quadratmetern, das 1977 bezugsfertig errichtet wurde. Obwohl in Hanglage und nur über einen Privatweg erreichbar, stellte das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 318.800 Euro fest. Die Richter äußerte Zweifel, ob die in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen seien.

Karina Wächter aus der CDU-Landtagsfraktion sagte, das Urteil gebe den Kritikern der Reform Recht. „Schon seit über zwei Jahren warnen wir vor der rechtlichen Unsicherheit und dem Bürokratiemonster mit hohen Kosten, die die neue Bundesregelung darstellt“, sagte sie. Der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Christoph Meyer, erklärte, dass das Gericht die Ansicht der Liberalen bestätigt habe. „Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof hier schnell Klarheit schafft“, so Meyer.

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