Tichys Einblick
Staatssekretär Mahmut Özdemir:

Afghanische Straftäter und Islamisten dürfen pauschal bleiben

Selbst überführte Straftäter, die aus Afghanistan stammen, werden weiterhin in Deutschland geduldet – und somit sozialstaatlich versorgt. Staatssekretär Mahmut Özdemir hält Abschiebungen angesichts der Taliban-Herrschaft nicht für „möglich und vertretbar“ – mit fragwürdigen Begründungen.

Mahmut Özdemir, Parlamentarischer Staatssekretaer bei der Bundesministerin des Innern

IMAGO / photothek

Das Bundesinnenministerium lehnt Abschiebungen von Straftätern und radikalen Islamisten nach Afghanistan ab. „Abschiebungen setzen in einem Rechtsstaat voraus, dass sie möglich und vertretbar sind. Das sehe ich im Falle von Afghanistan derzeit aber nicht“, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) diese Woche auf ein Schreiben des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Alexander Throm, an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Februar.

Vertretbar (und möglich sowieso) ist also wohl nach Ansicht der Bundesregierung, so muss man umgekehrt schließen, der bundesdeutschen Gesellschaft die Duldung von afghanischen Straftätern und in vielen Fällen zweifellos auch ihre Versorgung zu Lasten der Solidargemeinschaft zuzumuten. Wohlgemerkt: Es geht nur um Straftäter. Von der Abschiebung anderer Afghanen redet ohnehin niemand.

Der Staatssekretär offenbart in dem Brief die völlige Macht- und/oder Willenlosigkeit der Bundesregierung gegenüber kriminellen Afghanen: Seit der Machtübernahme durch die Taliban 2021 fehle die Grundlage für die Identifizierung von Ausreisepflichtigen und die Ausstellung von Passersatzdokumenten, führte er in dem Brief, der laut Presseberichten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, weiter aus. Außerdem bekundet die Bundesregierung in dem Brief ganz offen, dass sie Angst vor Gewalttaten des Taliban-Regimes hat und diesen gegenüber wehrlos sei: Es gebe aktuell kein Verfahren, um den Schutz und die Sicherheit der Begleitkräfte sowie der Flugzeugbesatzungen zu gewährleisten.

Für Linienflüge, die zum Beispiel über Istanbul längst wieder möglich sind, gibt es diese Bedenken übrigens offenbar nicht. Bemerkenswert ist auch, dass die angebliche Unzumutbarkeit der Abschiebung auch für afghanische Islamisten gilt, denen das Leben in einem islamistisch beherrschten Land offenbar nicht zugemutet werden kann.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Throm kritisierte laut Presseberichten den Brief: „Das Innenministerium trägt eine Ausrede nach der anderen vor, warum Rückführungen nach Kabul nicht möglich seien – zur selben Zeit führen andere Länder wie die Türkei längst wieder nach Afghanistan zurück“. Afghanische „Gefährder“ und schwere Straftäter müssten schleunigst in ihre Heimat zurückgebracht werden. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hält Abschiebungsflüge nach Afghanistan mit Chartermaschinen ebenfalls für machbar: „Für diese Einzelfälle wäre es möglich, Kontakte herzustellen.“

Anzeige