Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD am Freitag als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Bislang war die Partei lediglich als Verdachtsfall geführt worden. Die Heraufstufung begründet die Behörde mit der „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“.
Demnach habe sich der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen im Zuge der Prüfung „zur Gewissheit verdichtet“. Besonders problematisch sei das in der AfD vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa Menschen mit muslimischer Migrationsgeschichte, von gleichberechtigter Teilhabe ausschließe. „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes“, so die Pressemitteilung des Verfassungsschutzes.
Marc Bernhard, Landesgruppenchef Baden-Württembergs in der Bundestagsfraktion, kommentierte in einer Pressemitteilung: „Diese Aktion von Faeser ist der durchschaubare Versuch, die Hälfte des bürgerlichen Lagers dauerhaft auszugrenzen und damit eine wirklich bürgerliche Regierung der AfD mit der Union unmöglich zu machen.“ Und weiter: Dieser „versuchte Staatsstreich der SPD“ sei zum Scheitern verurteilt.
Bisher wurden die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingeschätzt. Schon die bestehende Einschätzung der Bundespartei als „rechtsextremer Verdachtsfall“ erlaubte die nachrichtendienstliche Überwachung der Partei – die Einschätzung als „gesichert rechtsextrem“ erlaubt eine Ausweitung dieser Maßnahmen.
Mehr zum Thema folgt.