Tichys Einblick
Kampf "gegen Rechts"

Meinungsäußerungen: legal, aber verboten!

Die Bundesregierung verwechselt ihr „Modell einer pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft“ mit der Demokratie. So diffamiert sie die Bürger und deren Meinungen als rechtsextremistisch.

picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Der Kampf gegen Rechtsextremismus sei eine „besondere Priorität ihrer Amtszeit“, so Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD), denn der Rechtextremismus stelle „die größte Gefahr für die demokratische Grundordnung“ dar. Ganz ähnlich sah das auch ihr Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU). Während seiner vierjährigen Amtszeit verbot er vier als rechtsextremistisch geltende Gruppierungen und sorgte dafür, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit durch die Einführung neuer Straftatbestände deutlich enger gefasst wurden.

Mit dem 2021 beschlossenen „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ samt Änderung des Strafgesetzbuches wurden unter anderem strafrechtliche Tatbestände wie Beleidigung (§185 StGB) sowie Üble Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB) verschärft und der Tatbestand der Verhetzenden Beleidigung (§192a) neu eingeführt. Im Abwehrkampf gegen den Rechtsextremismus sorgte Seehofer maßgeblich dafür, dass die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD das „Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ in den Bundestag eingebrachte. Zwar scheiterte es auf den letzten Metern am Widerstand der CDU, unter Faeser lebte es jedoch – nur leicht modifiziert – als „Demokratiefördergesetz“ erneut auf. Es soll die staatliche Förderung ‚demokratieförderlicher‘ Initiativen so stark ausweiten, dass diese die öffentliche Meinungsbildung prägen. Denn gesetzlich abgesichert und langfristig finanziert, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betont, könnten sie Strukturen ausbauen und weiterentwickeln, „quasi als Bollwerk gegen fremdenfeindliche und rassistische Umtriebe“.

Faeser hat diesen Abwehrkampf gegen den Rechtsextremismus seit dem Beginn ihrer Amtszeit vor gut zwei Jahren zum Zentrum ihrer Politik gemacht. Um die vom Rechtsextremismus ausgehende Bedrohung der Demokratie glaubhaft zu machen, obwohl nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes und des Bundesverfassungsschutzes seit 2018 weder die politisch motivierten rechtsextremistische Straf- oder Gewalttaten (2018: 19.409 bzw. 1.088, 2022: 20.967 bzw. 1.016) noch die Anzahl gewaltorientierter Rechtextremisten (2018: 12.700, 2022: 14.000) deutlich gestiegen sind, hat sich Faeser in Koordination mit anderen Staatsorganen – wie zuvor Seehofer – auf die öffentlichkeitswirksame Aufdeckung und Zerschlagung rechtsextremer Netzwerke konzentriert. Zwei als rechtsextrem geltende Organisation hat sie inzwischen verboten und in einer medialen Inszenierung ist der Generalbundesanwaltschaft am 7. Dezember 2022 im Rahmen einer bundesweiten Razzia die Zerschlagung eines angeblich umstürzlerischen Netzwerks und die Verhaftung ihres maßgeblichen Kopfes Heinrich XIII. Prinz Reuß gelungen.

Schon im März 2022, kurz nach ihrem Amtsantritt, hatte Faeser ein erstes, zehn Punkte umfassendes Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus sowie das „Demokratiefördergesetz“ vorgelegt und vor wenigen Wochen mit einem 13-Punkte-Paket gegen Rechtsextremismus „nochmal eine Schippe draufgelegt“, so die Bundesinnenministerin.

Verlust der Mitte?

Um den extrem hohen innenpolitischen Stellenwert zu legitimieren, den Faesers Kampf gegen Rechtsextremismus einnimmt, zielt ihre Strategie darauf, ein Bild des Rechtsextremismus als allgegenwärtige und akute gesellschaftliche Gefahr sowie Bedrohung der Demokratie zu popularisieren. Um dies zu erreichen, stützt sie ihre Strategie auf zwei Säulen. Erstens geht es ihr darum, Rechtsextremismus möglichst öffentlichkeitswirksam in allen erdenklichen Bereichen – angefangen bei extremistischen Gruppierungen bis hin zum Staatsdienst – aufzuspüren und aufzudecken, um sich in der daran anschließenden Bekämpfung resolut zu zeigen.

Zweitens geht es jedoch auch darum nachzuweisen, dass Rechtsextremismus keineswegs eine randständige Gefahr darstelle, die von organisierten Gruppen ausgehe. Ganz im Gegenteil sei dieses Gedankengut inzwischen bis tief in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig und vor allem einfache Bürger seien hierfür äußerst anfällig, was die Ertüchtigung der von Faeser gebetsmühlenartig geforderten „wehrhaften Demokratie“ erfordere. Der Kern dieses Konzepts besteht darin, die Institutionen der Demokratie im Zweifel auch mit undemokratischen Mitteln vor dem politischen Einfluss der Bürger abzuschirmen, wie ich im Buch „Sag was du denkst“ erkläre.

Das von Faeser mit allem Nachdruck geforderte „Demokratiefördergesetz“ basiert auf der Behauptung, das noch vor geraumer Zeit funktionierende „Modell einer offenen, pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft“ sei in den vergangenen Jahren „zunehmend unter Druck geraten“. Die inzwischen „in der Mitte der Gesellschaft“ vorhandene „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, also Einstellungen wie „Rassismus, Sexismus“ oder etwa die „Abwertung von Menschen mit Behinderung und die Abwertung langzeitarbeitsloser Menschen“, dürfe sich nicht noch „weiter verbreiten“. Mit diesem Ziel sollen zivilgesellschaftliche Initiativen so enorm gestärkt werden, dass „demokratie- und menschenfeindliche Phänomene“ möglichst aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden. Mit verstärkter „Prävention“ sollen die Bürger schädlichen Einflüssen wie beispielsweise „Diffamierungskampagnen und Falschinformation“ nicht weiterhin ausgesetzt werden, so Faeser.

Das Demokratiefördergesetz basiert auf der Annahme einer geistigen und moralischen Schwäche einfacher Bürger und ihrer politischen Verführbarkeit. Das gesamte Vorhaben der Demokratieförderung speist sich aus der Einschätzung, dass die große Masse der Wähler weder über die intellektuelle Reife verfügt noch moralisch hinreichend gefestigt ist, um etwa Desinformation nicht auf den Leim zu gehen oder sich von Extremisten nicht verleiten zu lassen. Die Bürger selbst gelten als Nährboden für die problematisierten Auffassungen, indem sie sich von dumpfen Parolen beeinflussen und verführen lassen.

Delegitimierung der Bürger

Um diese Einschätzung zu belegen und um in der Mitte der Gesellschaft verbreitete oder sogar dominierende Auffassungen zu delegitimieren, sofern diese nicht dem im Demokratiefördergesetz gewünschten „Modell einer offenen, pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft“ entsprechen, wird seit Jahren sehr viel politische Energie verwendet. Es wird gezielt darauf hingearbeitet, eine kausale Verbindung oder zumindest eine inhaltliche Nähe zwischen rechtsextremistischer Ideologie und strafrechtlich relevanter Äußerungen einerseits und missliebigen, typischerweise jedoch von der grundgesetzlich gewährten Meinungsfreiheit gedeckten, Auffassungen anderseits herzustellen.

Diesem Ziel dient der vom ehemaligen SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas mit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) initiierte und seitdem geführte Kampf gegen „Hass und Hetze“. Da unter diesen Begriffen ein riesiges Spektrum an Strafdelikten vermengt wird mit vollkommen legalen Meinungsäußerungen, die als solche weit unterhalb strafrechtlicher Relevanz liegen, eignet sich diese gezielt erzeugte Unschärfe für Pauschalurteile. Auch die etwas weniger schwammig gefasste „Hasskriminalität“ definiert keine strafbare Handlung, sondern wiederum ein riesiges Spektrum an Straftaten, das von verbalen Angriffen (beispielsweise Beleidigungen) bis hin zu Gewalttaten wie Brandanschlägen und Tötungsdelikten reicht.

Nach bundeseinheitlicher polizeilicher Definition ist „Hasskriminalität“ ein Sammelbegriff „für politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, äußeres Erscheinungsbild begangen werden.“

Durch undifferenzierte politische Kampfbegriffe wie Hass, Hetze und sogar Hasskriminalität werden gezielt ganz unterschiedliche Taten, von denen viele nicht strafbar sind, auf die gleiche Stufe gestellt. Die „hassende“ Meinungsäußerung gelangt so an den Anfang einer vermeintlichen Wirkungskette, in der dieser Hass ein gesellschaftliches Klima schafft, in dem strafrechtlich relevante Delikte wie etwa Morddrohungen ausgestoßen werden und diese dann sogar zum Mord führen.
So reagierte das CDU-Präsidium auf die 2019 erfolgte Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübke, der 2015 durch sein Engagement für Flüchtlinge bekannt wurde, mit einer Verunglimpfung der AfD-Wähler. „Wer die AfD unterstützt, muss wissen, dass er damit bewusst auch rechtsradikalen Hass und die Hetze, extreme Polarisierung und persönliche Diffamierungen in Kauf“ nehme, die „letztlich zu Morddrohungen, Gewalttaten bis hin zum Mord“ führten, so das CDU-Präsidium. Die CDU machte die Wähler der AfD indirekt für den Mord verantwortlich, indem sie eine kausale Wirkung unterstellte, wonach die Bürger mit der Unterstützung der AfD für die „Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas und die Verrohung des politischen Diskurses“ sorgen, was letztlich zu derartigen Morden und Gewalttaten führe.

Auch die Bundesinnenministerin hatte sich kürzlich des gleichen Begründungsmusters bedient. Faeser erklärte auf X: „Der Versuch, den Kampf gegen Rechtsextremismus als Eingriff in die Meinungsfreiheit zu diskreditieren ist eine Verdrehung der Tatsachen. Wir bekämpfen Hasskriminalität, weil sie zu mörderischer Gewalt wie dem Attentat auf Dr. Walter Lübcke geführt hat.“
Durch die behaupteten kausalen Verbindung von unbestimmtem „Hass“ zu Kriminalität bis hin zur Mordtat wird darauf abgezielt, derart betitelte Meinungsäußerungen und diejenigen, die sie aussprechen, zu delegitimieren oder sogar aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. So gelingt es inzwischen, politisch umstrittene Meinungen völlig selbstverständlich als rechtsextrem, demokratiefeindlich oder menschenverachtend zu stigmatisieren und zu verleumden.
Davor macht auch das von Lisa Paus (Grüne) geführte Bundesfamilienministerium nicht Halt. Auf der Website des Ministeriums wird eine Veranstaltung des vom Ministerium auch finanziell geförderten Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention damit beworben, dass „rechtsextreme und menschenverachtende Einstellungen […] zur größten Bedrohung für das demokratische und vielfältige Zusammenleben geworden“ seien. Denn „längst sind traditionell rechtsextreme Themen wie die Abwehr von Migration, Wissenschaftsfeindlichkeit, das Verächtlichmachen von Medien und Journalistinnen und Journalisten, die Leugnung der Klimakrise oder die Ablehnung von Gleichstellungsstrategien für viele Menschen anschlussfähig geworden“, wird auf der Website des Ministeriums erklärt.

Attacke auf die Meinungsfreiheit

Ein solches Framing der politischen Auffassungen vieler Bürger erlaubt es, den Kampf gegen Rechtsextremismus immer weiter in die gesellschaftliche Mitte und in den Bereich der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit zu verschieben. Die derartig immer weiter ausgreifenden Aktivitäten hat die Bundesinnenministerin zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Innenpolitik gemacht, denn „Prävention und Repression“ sei der „Kern“ ihrer Strategie.

Nun hat der ‚Abwehrkampf gegen die Feinde der Demokratie‘ eine neue Stufe erreicht. Denn inzwischen machen führende Regierungspolitiker und staatliche Stellen kein Hehl mehr daraus, dass es ihnen darum geht, vollkommen legale und strafrechtlich nicht relevante Meinungsäußerungen zu unterbinden.
Dieser Auffassung hat sich nun auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, angeschlossen, dessen Behörde dem SPD-Innenministerium unterstellt ist. In einem Beitrag für die F.A.Z. attackierte er Kritiker, die ihm leichtfertig vorwerfen würden, das BfV betreibe „Regierungsschutz“ oder würde als „Sprach- und Gesinnungspolizei“ fungieren und dadurch die Meinungsfreiheit einschränken. Tatsächlich sei die Demokratie in der bisherigen Nachkriegsgeschichte Deutschlands „selten so in Gefahr wie heute“, so dass „Meinungsäußerungen […] auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität“ verfassungsschutzrechtlich von Belang seien. Das Strafrecht ziehe lediglich „die äußersten Grenzen“ der Meinungsfreiheit. Sie sei „kein Freibrief“, also dürfe nicht alles gesagt werden, was erlaubt ist, so der oberste Verfassungsschützer. Mit seinem Beitrag macht Haldenwang sternenklar, dass er nichts von Meinungsfreiheit hält. Denn wie könnte er einerseits verneinen, dass die Bürger einen Freibrief zur Äußerung legaler Meinungen haben und andererseits schreiben, es sei „unmissverständlich klarzustellen: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.“

Mit dieser Aussage verkehrt Haldenwang die in der deutschen Verfassung geschützte Meinungsfreiheit in eine grundsätzliche Meinungsunfreiheit um, denn er behält seiner Behörde vor, darüber zu entscheiden, was gesagt werden darf und was nicht. Völlig zurecht kritisiert daher der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, dass Haldenwang, indem er solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus einführt, die Verfassung verletze. Denn „jenseits des Strafrechts“ gebe es schlichtweg „keine Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört“, so Scholz in einem Leserbrief für die F.A.Z.. Scholz hat zweifellos recht, nur geht seine Kritik am zugrundeliegenden Problem vorbei. Denn das Konzept der wehrhaften Demokratie geht seit jeher davon aus, dass zum Schutz der Demokratie – wie Haldenwang unmissverständlich erklärt – im Zweifel auch undemokratische Mittel angewendet werden müssen und daher legitim seien.

Haldenwang ist mit seinen Verlautbarungen zur Meinungsfreiheit in guter Gesellschaft, denn auch von führenden Politikern wird inzwischen sehr offen darüber fabuliert, dass es zum Schutz der Demokratie notwendig sei, die Meinungsfreiheit weiter zu beschränken. Vor einigen Wochen hatte Bundesministerin Paus unumwunden erklärt, dass staatliche Maßnahmen, wie etwa das von SPD und Grünen geplante Demokratiefördergesetz, selbstverständlich darauf abzielen müssten, Meinungsäußerungen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu unterbinden. Das sei, so Paus, erforderlich, weil viele Feinde der Demokratie wüssten, was gerade so noch unter Meinungsfreiheit falle und so müsse der Staat nachjustieren: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tagen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt“, erläuterte sie.

Zwar werben führende Politiker und Staatsorgane nun sogar in der Öffentlichkeit für den Schutz der Demokratie durch Beschränkungen der Meinungsfreiheit, hinter vorgehaltener Hand ist Attacke gegen die Meinungsfreiheit jedoch bereits seit vielen Jahren im Gang. Einen ganz entscheidenden Beitrag zur Unterbindung von Meinungsäußerungen, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen, leistet das 2017 eingeführte und seitdem mehrmals verschärfte NetzDG. Es hat die Schwelle tolerierter Meinungsäußerungen gezielt gesenkt, indem es Anbieter sozialer Netzwerke dazu drängt, fragliche Meinungsäußerungen – gegebenenfalls sogar vorsorglich durch Sperrung von Accounts – zu unterbinden, um selbst einer möglichen Strafverfolgung zu entgehen.

Dieser Unschärfemethode bedient sich auch das im März vom Bundestag beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, auch nicht rechtswidrige Meinungsäußerungen auf Onlineplattformen als löschungspflichtig zu erklären, sofern es sich um „anderweitig schädliche Informationen“ handelt. Der EU-Kommission obliegt es, den Beurteilungsrahmen hierfür eigenständig zu ändern. Die Überwachungsverpflichtung der Plattformbetreiber ist zudem „präventiv angelegt […], um „‚voraussichtlich kritische‘, ‚voraussichtlich nachteilige‘ oder ‚absehbar nachteilige Auswirkungen‘ auf die ‚gesellschaftliche Debatte´“ zu unterbinden, so der Rechtsanwalt Manfred Kölsch.

Diese zunehmenden und inzwischen unverhüllten Attacken gegen die Meinungsfreiheit, die sich ganz offensichtlich gegen Meinungsäußerungen jenseits der Strafrechtsrelevanz richten, stoßen in den meinungsführenden Kreisen in Politik und Medien kaum auf Kritik. Ganz im Gegenteil erscheinen sie als legitim und sogar dringend erforderlich, weil es in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich gelungen ist, nicht mehr nur den Rechtsradikalismus, sondern auch einfache Bürger zur Gefahr für die Demokratie zu erklären.


Mehr von Alexander Horn lesen Sie in seinem Buch „Experimente statt Experten – Plädoyer für eine Wiederbelebung der Demokratie“.

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