Tichys Einblick
Angriff auf die Pressefreiheit

Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org

Etwas läuft schrecklich verkehrt im Staate Deutschland. Als der Generalbundesanwalt nach dem Empfinden des gesunden Menschenverstands hätte ermitteln sollen – nach den Snowden-Enthüllungen –, passierte: nichts. Als er nach Bekanntwerden der Überwachung der gesamten deutschen Bevölkerung durch ausländische Dienste hätte ermitteln sollen, passierte: nichts. Als das Abschnorcheln des Kanzlerinnenhandys bekannt wurde, passierte ein ganz kleines bisschen, letztlich aber ebenfalls: nichts. Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss waren dito kein Ermittlungsgrund.

Als aber Netzpolitik.org über Pläne zur Internet-Überwachung berichtete (die uns alle betreffen): Das ging gar nicht. Jetzt ermittelt der GBA – wegen Landesverrats. Trotz der durch Art. 5 GG garantierten Pressefreiheit.

Daraus entnehme sicher nicht nur ich: Strafanzeigen des fragwürdigen Bundesamts für Verfassungsschutz haben in diesem Staat mehr Gewicht als Bürgerinteressen und vor allem: mehr Gewicht als Grundrechte.

Das können wir nicht weiter dulden.

Landesverrat nach § 94 StGB ist ein besonderer Vorwurf und legt, trotz mancher Unterschiede, einen Vergleich mit der Spiegel-Affäre 1962 nahe, in der es ebenfalls um die Pressefreiheit ging. Dass er – erneut und statt etwa „Verrat von Dienstgeheimnissen” anzuwenden – als größtmögliche Drohkulisse missbraucht wird, zeigt die politische Absicht. Ich wünsche den Verantwortlichen die entsprechend größtmögliche Abfuhr.

• tagesschau: Landesverrat? Ermittlungen gegen Netzpolitik.org
• netzpolitik.org ist zur Zeit nicht mehr erreichbar und verweist daher auf die beiden „strafwürdigen“ Beiträge im Archiv


Die Autorin schlägt vor, einen kleinen Betrag zur Unterstützung an Netzpolitik.org zu überweisen und bittet euch / Sie, das auch zu tun. Das ist es wert.

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