Tichys Einblick
Verwirrspiel an der Asylfront

Doppelbuchungen beschönigen Integrationsergebnisse

Während die Beschäftigungsquote von Asylbewerbern laut Medienberichten seit 2015 auf 40 Prozent gestiegen sein soll, berichtet die Bundesagentur von Arbeit, dass 75 Prozent der syrischen Asylbewerber Hartz IV-Leistungen beziehen. Wie kommt dieser offenkundige Widerspruch zustande?

© Miguel Villagran/Getty Images

Wenige Tage nachdem in den Medien unter Berufung auf veröffentlichte Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet wurde, die Beschäftigungsquote der seit 2015 aus den acht Hauptherkunftsländern nach Deutschland eingewanderten Asylbewerber betrage inzwischen 40 Prozent, berichten dieselben Medien, daß knapp 75 Prozent der erwerbsfähigen Asylbewerber aus Syrien Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld II (vulgo: Hartz IV) beziehen.

Die Syrer stellen mit rund 770.000 Personen seit 2015 die zahlenmäßig größte Zuwanderungsgruppe. Ihr Anteil an den bei der BA gemeldeten Arbeitssuchenden aus den acht Hauptherkunftsländern beträgt rund 60 Prozent. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es möglich sein kann, dass 40 Prozent der erwerbsfähigen syrischen Asylbewerber arbeiten, während 75 Prozent von ihnen gleichzeitig Hartz IV beziehen. Schreitet die Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt vielleicht doch nicht so schnell und unaufhaltsam voran, wie es die Bundeskanzlerin und deren Integrationsbeauftragte, Annette Widmann-Mauz, zusammen mit der höchst aktiven deutschen Asyllobby gerne behaupten?

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Diese Frage stellen sich viele Bürger nicht erst seit den jüngsten, ebenso widersprüchlichen wie beunruhigenden Berichten über die Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt. Da die etablierten Parteien ihnen antworten, die Zuwanderung über den Asylweg sei nicht nur für die arbeitskräftesuchenden Arbeitgeber, sondern auch alle Arbeitnehmer ein einziger Segen und ihnen gleichzeitig vorhalten, sich mit ihren Zweifeln an der Integrierbarkeit so vieler Asylbewerber als rechtsextreme Fremdenfeinde zu erkennen zu geben, kritisieren inzwischen zahlreiche Bürger, wie wir vom Institut für Demoskopie (IfD) in Allensbach wissen, die herrschende Asyl- und Migrationspolitik nur noch unter vorgehaltener Hand im vertrauten Verwandten- oder Bekanntenkreis. Gleichzeitig haben sie sich aber bei ihren Wahlentscheidungen insbesondere von der SPD sowie der CDU/CSU ab- und dem Lager der Nichtwähler oder der AfD zugewandt. Die deutsche Sozialdemokratie befindet sich nicht zuletzt deswegen inzwischen in einer existentiellen Krise.

Diese Entwicklung dürfte die zur Funke Mediengruppe gehörende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), eine in der „früheren Herzkammer“ der SPD (Ruhrgebiet) weit verbreitete Regionalzeitung, dazu veranlasst haben, am 25. September unter dem Titel „Syrische Flüchtlinge beziehen oft Hartz IV – das hat Gründe“ ihren Lesern zu erklären, dass viele der von der BA erfassten Hartz IV-Bezieher gar keine Arbeitslosen, sondern sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind. Häufig gingen die syrischen Hartz IV-Bezieher nämlich einer regulären Arbeit nach, „bekommen aber so wenig Lohn, dass sie mit Hartz IV aufstocken müssen.“ In der Tat haben in Deutschland auch Geringverdiener Anspruch auf Grundsicherung und werden von der BA dementsprechend als Hartz IV-Bezieher geführt. Das gilt auch für anerkannte Asylbewerber, die insofern einheimischen Geringverdienern gleichgestellt sind. Die mit diesem Hinweis von der WAZ gesendete Botschaft soll wohl lauten: die Integration der syrischen Asylbewerber in den Arbeitsmarkt verläuft nicht so schlecht, wie es die rund 390.000 von der BA erfassten und über die Jobcenter finanzierten Hartz IV-Bezieher aus Syrien nahelegen.

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Statistische Angaben zum Anteil der „Aufstocker“ an den Hartz IV-Beziehern lassen sich in den öffentlichen Berichten der BA bislang leider ebenso wenig finden wie Angaben zu deren Anteil an den von der BA erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In deren Bestand fließen nämlich all diejenigen „Aufstocker“ ein, die über 450.- EURO im Monat verdienen und trotzdem noch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen. Im Fachjargon der BA werden diese Personen als „erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ bezeichnet. Da sie arbeiten und gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen, sind sie gleichzeitig Bestandteil der Beschäftigten-Statistik wie der Arbeitslosen-Statistik der BA.

Diese Doppelbuchung auf der Soll- und auf der Haben-Seite der Arbeitsmarktintegration der Asylbewerber erlaubt der Regierung zusammen mit der Asyllobby ein Verwirrspiel bezüglich der Erfolge ihrer Asyl- und Migrationspolitik. Lassen sich mittels der „Aufstocker“ nämlich die Beschäftigungsquoten der Asylbewerber nach oben frisieren, kann bei deren Hartz IV-Quote, wie von der WAZ demonstriert, darauf verwiesen werden, dass diese gar nicht so hoch sei, wie es scheine. Viele Hartz IV-Bezieher unter den Asylbewerbern befänden sich ja durchaus in Arbeit. Stillschweigend wird so im Fall der Asylbewerber selbst von den Gewerkschaften akzeptiert, dass zahlreiche Arbeitgeber diese Arbeitskräfte höchst prekär beschäftigen und ansonsten dem Staat bzw. den Steuerzahlern überantworten. Darüber hinaus lassen sie sich die Lohnkosten der Asylbewerber auch noch durch staatliche Eingliederungszuschüsse subventionieren, sodass sie auf diesem Weg die Kosten des gesetzlichen Mindestlohns unterschreiten können, ohne gegen diesen formal zu verstoßen.

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Bei vielen Steuer- und Sozialbeiträge zahlenden Arbeitnehmern stößt eine solche Integrationspolitik auf wenig Verständnis, wurde und wird ihnen nicht nur seitens der Union und der Arbeitgeber, sondern auch seitens der SPD und der Gewerkschaften doch ständig erzählt, mittels der Asylbewerber ließen sich ohne allzu großen finanziellen Aufwand Fachkräftelücken am deutschen Arbeitsmarkt schließen, das Einkommensteueraufkommen erhöhen und die Sozialkassen für nachwachsende Generationen füllen. Da sich dieses Narrativ angesichts der Zahlen der BA für die größte, aus Syrien stammende Asylbewerbergruppe immer weniger aufrecht erhalten läßt, bringt die WAZ in besagtem Artikel unter Verweis auf einen Arbeitsmarktforscher des Münchner Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) ein neues Narrativ ins Spiel. Die syrischen Asylbewerber stünden unter einem geringeren Druck als andere Asylbewerber, eine Arbeit aufzunehmen, da sie im Unterschied zum Beispiel zu den Afghanen aufenthaltsrechtlich über eine sehr gute Bleibeperspektive verfügten und selbst als Hartz IV-Bezieher nicht damit zu rechnen hätten, in absehbarer Zeit Deutschland wieder verlassen zu müssen. Darüber hinaus seien viele syrische Asylbewerber gut ausgebildet und deswegen nicht bereit, Angebote der Jobcenter anzunehmen, die unter ihren beruflichen und finanziellen Erwartungen liegen.

Träfe dies zu, lautete die wissenschaftlich begründete Erkenntnis: je besser die Bleibeperspektive und die qualifikatorischen Voraussetzungen der Asylbewerber, desto geringer deren Arbeitsbereitschaft. Sie würde all denjenigen Gegnern einer liberalen Asyl- und Migrationspolitik recht geben, die schon immer annehmen, ein erheblicher Teil der Asylbewerber wolle gar nicht oder zumindest nicht in den (Niedriglohn-)Bereichen arbeiten, in denen sie überhaupt eine Chance auf Beschäftigung haben. Die damit einhergehende Arbeitsverweigerung würde unter dieser Voraussetzung von vier institutionellen Säulen des deutschen Asyl- und Migrationssystems nachhaltig befördert: dem Asylrecht, dem deutschen Aufenthaltsrecht, dem Sozialrecht und der Sanktionspraxis der Jobcenter.

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Letztere können Hartz IV-Bezieher mittels Leistungskürzungen durchaus unter Druck setzen, Jobs anzunehmen, die nicht ihren beruflichen und finanziellen Vorstellungen entsprechen. Die von der BA dokumentierten Zahlen sprechen allerdings nicht dafür, dass die dafür geschaffenen Instrumente im Fall der syrischen Asylbewerber ausreichend genutzt werden. Viele dieser „Kunden“ der Jobcenter stehen unter dem besonderen (Opfer-)Schutz ihrer ehrenamtlichen und amtlichen Helfer (nicht selten auch Anwälte), die intervenieren, sobald aus ihrer Sicht zu viel Druck auf ihre Schützlinge ausgeübt wird. Das führt bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter dazu, den mit Sanktionsmaßnahmen immer verbundenen Ärger und Aufwand lieber zu meiden, sind sie mit der Vermittlung der Asylbewerber doch ohnehin schon mehr als ausgelastet.

Wie man die Zahlen der BA auch dreht und wendet: bei nüchterner Betrachtung geben sie, trotz mancher Erfolge, wenig Anlass, die Integration der seit 2015 zugewanderten (syrischen) Asylbewerber in den deutschen Arbeitsmarkt als eine Erfolgsstory zu werten. Sie verweisen vielmehr auf höchst besorgniserregende Fehlentwicklungen und ein nach wie vor falsch konstruiertes deutsches Asyl- und Migrationssystem, das dringend reformiert werden müsste. Es wird angesichts einer nachlassenden Konjunktur jeder Regierung spätestens dann um die Ohren fliegen, wenn bei anhaltendem (oder gar wieder zunehmendem) Massenzustrom von Asylbewerbern gleichzeitig die Nachfrage nach Arbeitskräften sinkt. Die Arbeitgeber werden dann nicht nur die prekär beschäftigten Asylbewerber entlassen, sondern auch die weiter zuströmenden Asylbewerber noch weniger beschäftigen, als sie es bei guter Konjunkturlage schon tun. Die (syrischen) Asylbewerber werden dann nicht mehr nur die Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieher (Hartz IV), sondern auch der Arbeitslosengeld I-Bezieher mit nach oben treiben.

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