Tichys Einblick
Innenminister Thomas Strobl

CDU-Fraktion in Baden-Württemberg uneins über Umgang mit Gendern

Entgegen der Ablehnung des Volksbegehrens gegen das Gendern durch sein eigenes Ministerium verkündet Innenminister Strobl einen amtlichen Erlass gegen das Gendern, der von seinem Regierungschef aber abgelehnt wird.

IMAGO / Arnulf Hettrich

Eine verwirrende Wendung hat der Streit um das Volksbegehren gegen das Gendern in Baden-Württemberg genommen, nachdem dessen Initiator Klaus Hekking seinen direktdemokratischen Vorstoß gegen das amtlich verordnete Gendern am Dienstag in einer Sitzung der CDU-Fraktion vorgestellt hat, an der auch Innenminister Thomas Strobl teilnahm. Obwohl sein Haus Hekkings Antrag auf Zulassung seines von über 14.000 Bürgern unterschriebenen Volksbegehrens abgelehnt hat, will Strobl nun auf Drängen der von Manuel Hagel geführten Landtagsfraktion durch einen Erlass dafür Sorge tragen, dass in der Baden-Württembergischen Landesverwaltung wieder die vom Rat für deutsche Rechtschreibung (Rechtschreibrat) vorgegebenen Regeln der deutschen Sprache eingehalten werden.

Volksbegehren gegen Gendern in BaWü
Initiator des Volksbegehrens gegen Gendern klagt gegen Innenministerium
In dieselbe Richtung zielt auch Hekkings Volksbegehren, gegen dessen Ablehnung der Heidelberger Rechtsanwalt mittlerweile Klage beim baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof eingereicht hat. Eine Rücknahme seiner Klage kommt für ihn nach eigenem Bekunden nur in Frage, wenn der von Strobl angekündigte Erlass den Zielen seines Volksbegehrens entspricht. Auf bloße Ankündigungen und Versprechen will Hekking sich dabei nicht verlassen. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass ein Erlass für alle Ministerien und die ihnen unterstellten bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen gilt und entsprechend befolgt wird. Einer grünen „Schubladisierung“ des angekündigten CDU-Erlasses will Hekking so vorbeugen.

Genau eine solche droht aber, nachdem nicht nur aus den von den Grünen geführten Ministerien, sondern auch aus der Fraktion der Grünen Widerstand gegen den von Strobl angekündigten Erlass gegen das amtlich verordnete Gendern angekündigt wurde, obwohl sich der grüne Regierungschef Winfried Kretschmann inzwischen schon mehrfach öffentlich als kein Freund des Genderns geoutet hat. Anders als Strobl und Hagel – sowie natürlich der Initiator des Volksbegehrens und dessen Unterstützer – sieht er allerdings keinerlei Regelungsbedarf, um dem nicht zuletzt von den Funktionären, Mitgliedern und Anhängern seiner Partei forcierten Wildwuchs des amtlich verordneten Genderns in der Verwaltung und den öffentlichen Einrichtungen seines Landes einen Riegel vorzuschieben.

So wurde aufgrund Hekkings Volksbegehren mittlerweile nicht nur Innenminister Strobl von seiner eigenen Landtagsfraktion zum Jagen getrieben, sondern ebenso sichtbar, dass auch in Baden-Württemberg zwei Parteien miteinander regieren, die politisch immer stärker auseinanderdriften. Ein Erlass gegen das Gendern, der nur in den von der CDU geführten Ministerien, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen befolgt werden müsste, würde dem schwarzen Tohuwabohu um ein Verbot des Genderns zudem die Krone aufsetzen.

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