Tichys Einblick
Um Elternschaft zu dekonstruieren

„Entbindende/gebärende Person“ statt Mutter: ARD spricht von „Missverständnissen“

Beim ARD-Hauptstadtstudio wird der Begriff „entbindende/gebärende Person“ ins Feld geführt – und damit eine Mutter gemeint. Ein erneuter Vorstoß öffentlich-rechtlicher Sprachregelungen, um Elternschaft zu dekonstruieren. Nach einem Sturm der öffentlichen Entrüstung darüber, rudert man in Berlin – erst einmal – zurück.

IMAGO / Steinach

Nein, nein, nein! Der 1. April ist vorbei. Das Nachfolgende ist keine witzig gemeinte Täuschung, die sich an einem solchen Tag alsbald als Gelächter über einen Veräppelten entlädt, sondern es ist Ernst: Eine Sarah Frühauf und eine Viktoria Kleber vom ARD-Hauptstadtstudio führen am 31. März den Begriff „entbindende/gebärende Person“ ein – und meinen damit eine Mutter.

Wir wissen über die beiden ARD-„Personen“ (m/w/d?) so gut wie nichts. Wir wissen nicht einmal, ob sie sich als avantgardistische Mitarbeitende oder Journalistende des ARD-Hauptstadtstudios verstehen. Spielt auch keine Rolle. Eine Rolle aber spielt, dass die beiden hier öffentlich-rechtlich Sprachregeln vorgeben möchten, um Elternschaft zu dekonstruieren.

Daran ändert nichts, dass die ARD der Meldung vom 31. März nun mehr oder weniger zerknirscht hinzufügt: „In dem Text wurden die Formulierungen „entbindende Person“ und „gebärende Personen“ durch „Mutter“ ersetzt, da sie zu Missverständnissen geführt haben.“ Ob die beiden Urheberinnen dieser Verhunzung jetzt von ihren Aufgaben „entbunden“ wurden, wissen wir nicht.

Missverständnis hin oder her: Das ist ja überhaupt der neueste Hype, immer häufiger auch von den mit 8,4 Milliarden Zwangsgebühren pro Jahr üppig gemästeten Öffentlich-Rechtlichen propagiert. Hintergrund: Das von der „grünen“ Lisa Paus geführte Bundesfamilienministerium plant ein „Familienstartgesetz“, das bei Geburt eines Kindes nicht nur die Mutter, sondern auch den zweiten Elternteil für einen zehntägigen Sonderurlaub berechtigen soll. Bei der ARD klingt das so: „Bundesfamilienministerin Lisa Paus will mit dem sogenannten Familienstartzeitgesetz eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken. Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden.“ Erklärung der „Tagesschau“ zunächst: „Bei der Bezeichnung ‚entbindende Person’ handelt es sich nicht um einen Begriff aus dem Gesetzentwurf. Der Begriff wurde gewählt, um niemanden zu diskriminieren.“

Indoktrination allerorten

„Pädagogisch“ und ideologisch ist all dies von langer Hand vorbereitet. Denn Geschlecht ist in der Sprache des Konstruktivismus bzw. Dekonstruktivismus ein Konstrukt, das aufgebaut oder eben gesprengt werden kann. Nach der Gender-Ideologie gibt es keinen Zusammenhang von biologischem und sozialem Geschlecht. Die Heterosexualität gilt ohnehin als Repressionssystem. Insofern sprechen die Genderisten auch von Zwangsheterosexualität und heteronormativer Gewalt.

Da die EU auch hier mitmischt, mochte man von dort gerne die Bezeichnungen „parent 1/2“ (englisch/französisch), „progenitor A und B“, „ouder 1 und 2“ oder „Elter 1/2″ usw. durchsetzen. Diese Idee hatte 2010 bereits der Europarat mit dem Dokument 12267. Eine Abgeordnete aus der Schweiz (!) stand dahinter. Für sie war der Begriff Mutter diskriminierend, weil er die Vorstellung von der Frau als Sexobjekt implizierte. Von dort ist es nicht mehr weit nach England, wo „Muttermilch“ verschiedentlich bereits „Menschenmilch“ heißt. Eine ganz schlaue Avantgardistin der “grünen“ Heinrich-Böll-Stiftung, eine Stefanie Lohaus, hatte am 13. November 2015 bei einer Podiumsdiskussion noch eine andere Idee: „Wir brauchen eine Abschaffung des Verbots und stattdessen ein Arbeitsrecht für Eizellenarbeiter_innen und Leihmütter.“ Linke Blätter wie die „taz“ sprachen bei „Frau“ früh bereits von „Mensch mit Gebärmutter“. Ferner gibt es bereits über 200 geschlechtsneutrale Emojis, also Piktogramme, zum Beispiel Männer im Brautkleid, Frauen im Anzug.

Da konnte die „Pädagogik“ nicht zurückbleiben. Seit 2017 gibt es für Berlins Kitas die 140 Seiten starke amtliche Handreichung „Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“. Der Untertitel verrät, wohin es geht: „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik – Handreichung für pädagogische Fachkräfte der Kindertagesbetreuung“. Verantwortlich zeichnet dafür neben der Schulsenatorin unter anderem „QUEERFORMAT“. Dann folgen Kapitel wie „Papi, Papa und ich! Zur Situation von Kindern aus Regenbogenfamilien“; „Ich bin nicht Emil, ich bin Charlotte“.

Männer – mit Bierbauch oder mit Uterus?

Betrachten wir die Sache zum Ende noch medizinisch und ethisch. Fragen wir mit dem ebenfalls öffentlich-rechtlichen Mitteldeutschen Rundfunk (MDR): Können Männer Kinder austragen? Nein, wir meinen damit keine Bierbäuche! Ja, sagt der Professor für Frauenheilkunde Matthias Beckmann von der Universität Erlangen
dem MDR am 29. Mai 2019. Der „Preis“ dafür: Der Mann müsste auf seine Männlichkeit verzichten und die hierfür notwendigen Blutgefäße für eine trans- bzw. implantierte Gebärmutter opfern, um damit eine gespendete und – womöglich per eingefrorene Samenzelle von ihm selbst – befruchtete Eizelle auszutragen. Die „Ethikerin“ Claudia Bozarro von der Universität Freiburg findet das gut: „Das wäre eigentlich sogar wünschenswert. Da könnte man wirklich mal Gender-Gerechtigkeit herstellen.“ Ach ja, Mary Shelley, die Erfinderin von „Frankenstein“, können wir nicht mehr dazu befragen. Sie hat 1851 das Zeitliche gesegnet.