Tichys Einblick
Ideologie und Geschäft

Wohnungen! Wohnungen! Wohnungen! Und das Auto muss weg!

Der Kampf gegen das Auto ist in vollem Gange. Scheinbar unabhängig davon soll „preisgünstiger Wohnraum“ geschaffen werden. Wie das eine mit dem anderen zusammenhängt und Deutschland revolutionieren soll, erfährt, wer sich in die Niederungen der Kommunalpolitik bewegt.

© Getty Images

Wer sich heutzutage in der Kommunalpolitik tummelt, dem wird schnell bewusst: Das aktuelle Erste Gebot der Stadtplanung lautet: Wohnungsbau auf Teufel komm raus! Zumindest gilt das dann, wenn es sich um die Kommunalpolitik in sogenannten Ballungszentren handelt. Da wird gegenwärtig gebaut, was das Zeug hält.

Denn – so das Dogma: Das Volk, welches angeblich doch eines ist, welches zunehmend mehr in den Altenheimen seine restlichen Jahre verbringen wird, braucht Wohnraum. Selbstverständlich preisgünstigen. Keine Luxus-Edel-Eigentums-Wohnungen für Besserverdiener. Die werden nur dann geduldet, wenn ein privater Bauherr androht, die gewünschten Sozialwohnungsquoten durch generellen Neubauverzicht zu verweigern.

Da nun trotz des deklarierten, ständigen Bedarfes an diesem „öffentlich gefördertem Wohnraum“ leider immer noch auch ein paar Wohnungen für die unangenehme Klientel der Besserverdiener entstehen, werden die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht genommen. Da werden dann schnell in einer Großstadt wie Hamburg aus der staatlich empfohlenen 30-Prozent-Wunschquote schon mal 100 Prozent (womit dann die dummerweise immer noch entstehenden, ungeförderten Wohnungen statistisch ausgeglichen werden können).

Doch die Ballungsräume haben ein Problem. Aus unerfindlichen Gründen ist dort nämlich der vorhandene Grund und Boden bereits zu einem erheblichen Teil bebaut. Mit sozial-ökonomisch fragwürdigen Einzelhäusern beispielsweise. Oder mit für die Ewigkeit geplanten Stadtvillen aus der Gründerzeit – und auch mit kleinen, überschaubaren Mehrfamilienhäusern aus den Zwanzigern des vergangenen Jahrhunderts, nicht selten errichtet von Genossenschaften, die seinerzeit beispielsweise an die Deutsche Reichsbahn angeschlossen waren, um deren Bediensteten ein bezahlbares, Einsatzort-nahes Domizil für ihre Familien zu bieten.

Sozialhilfeempfänger sollen in die Großstädte

Was also tun, will man doch die künftigen Sozialhilfeempfänger gern in den Großstädten haben, wie ein in gehobener Position eines Stadtplanungsamtes wirkender Mitarbeiter in einem lichten Moment durchblicken ließ. Bei der Vorstellung eines kommunalen Wohnungsbauprogramms fiel aus seinem Munde der erklärende Satz: „Sonst müssen die ja ins Umland ziehen!“

Was selbstverständlich eine Katastrophe wäre, denn erstens wollen die Neubürger nicht im Umland wohnen, zweitens wollen die Umlandbewohner nicht, dass sie bei ihnen wohnen (denn das würde dort die durch Zuzug von Besserverdienern aus der angrenzenden Großstadt klingelnden Stadtkassen belasten) und drittens – tja, drittens wohnen doch zahlreiche, leitende Bedienstete der Großstädte selbst bereits seit Ewigkeiten im Umland – da soll dieses doch besser sozialhilfeempfängerfrei bleiben. Weshalb folgerichtig ein Umlandbürgermeister auf die Frage, wie viele Sozialwohnungen er in den vergangenen zehn Jahren gebaut habe, schnell mit einem unmissverstädnlichen „Null“ antworten konnte.

Was tun?

Also noch einmal: Was tun? Staatsbedienstete, die von ihrer Obersten Führung den Kampfauftrag erhalten haben, Wohnraum um jeden Preis zu schaffen, sind erfinderisch. Deshalb haben sie sich scheinbar unverfängliche Kampfbegriffe ausgedacht, um der Wohnraumdoktrin gerecht zu werden.

Einer dieser Kampfbegriffe lautet „Nachverdichtung“. Das klingt auf den ersten Blick recht harmlos. Konkret aber bedeutet es, dass die Bauämter sich auf die Suche machen, um jeden noch nicht zugebauten Fleck Stadtland genauestens unter die Lupe zu nehmen. Besonders dann, wenn laut Grundbuchamt dieses Grundstück sich im kollektiven Eigentum des Bürgers befindet, es also im heutigen Sprachgebrauch „kommunales Eigentum“ ist und somit „der Stadt“ gehört – wobei mit letzterer Formulierung zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die jeweils Regierenden es als ihr persönliches Eigentum betrachten und also nach Belieben darüber verfügen können.

Hier bieten sich einerseits jene Flächen an, die in besseren Zeiten als Gärten auf überdimensionierten Einfamilienhausgrundstücken angelegt worden waren. Besser noch aber eignen sich Flächen, die bislang laut Bebauungsplan – einem Relikt aus jener Zeit, in der noch zukunftsweisend Stadtplanung betrieben wurde – nicht für Wohnraum ausgewiesen sind. Sportplätze beispielsweise, die andernfalls demnächst mit hohem Aufwand grundsaniert werden müssten. Und selbstverständlich Flächen für Relikte aus früheren, vorökologischen Epochen wie gemeindeeigene Parkplätze. Wir werden darauf zurückkommen.

Neubau dank Reichswehr

Nachverdichtung steht allerdings auch dafür, auf bestehende Mietshäuser noch mal ein oder zwei Stockwerke aufzusetzen. Da wird dann aus einem Drei-Etagenhaus schnell auch mal ein Fünfstöcker. Sehr viel höher geht es in der Regel noch nicht. Denn diese zumeist recht schnell, aber dennoch stabil gebauten Mietshäuser der Nachkriegsära verfügen nur selten über einen Fahrstuhl. Womit die Zahl der aufzustockenden Etagen je nach Bundesland begrenzt ist. Gern weichen deshalb die Stadtplaner auf die wenigen Flächen aus, auf denen noch umfassend Neubau möglich ist.

Blicken wir beispielsweise auf eine frühere Garnisonsstadt wie Hamburg. Die Hansestadt verfügte Dank Reichswehr und Großhamburg-Gesetz von 1938 über ansehnliche Kasernenanlagen nebst Truppenübungs- und Exerzierflächen. Als sich in den Neunzigern des vergangenen Jahrhunderts bei den Politikern die Erkenntnis Bahn brach, dass Bundeswehr angesichts des Wegfalls jeglicher Bedrohung weitgehend überflüssig ist, gingen diese Flächen nebst Gebäudebestand in das Eigentum der Stadt über. Und nun gab es kein Halten mehr. Von den Restbeständen der Truppe beräumt, konnten hier großflächig neue Siedlungen geplant werden. Vor allem das süderelbische Harburg – dereinst preußische Kreisstadt und in den Jahren des nationalen Sozialismus der Hansestadt zugeschlagen – konnte hier aus dem Vollen schöpfen.

Prioritätenwechsel

Dummerweise nun startete der Planungsprozess für diese Areale zu einer Zeit, als von Wohnraummangel nicht die Rede sein konnte. Und da in Harburg zeitweilig sogar die CDU das Sagen hatte – erst als schwarzgrüne Liebesheirat, dann als rotschwarze Vernunftehe – ging die Kommunalpolitik den heute so zu verstehenden Irrweg, auf diesen Flächen einen hohen Anteil an günstigen Einzelhäusern – und als Kompromiss Reihenhäuser – für junge Familien mit Kindern schaffen zu wollen.
Spätestens jedoch seit 2015 gehören solche Vorstellungen der Vergangenheit an.

Viele der unter Bruch von EU-Recht ins Land geholten „Flüchtlinge“ wollten die Versprechen nach großzügigen Wohnungen erfüllt sehen. Und das selbstverständlich so preiswert, wie möglich – am besten gänzlich kostenlos. So wurden seitdem ständig Versuche gestartet, die auf diesen Flächen neben dem kleinen, privaten Wohneigentum platzierten Mietshäuser mehr oder weniger klammheimlich noch etwas aufzustocken. Ob das jenen, die auf Grundlage der ursprünglichen Planung dort bereits ein Einfamilienhaus bauen oder ein Reihenhaus beziehen, gefällt – zweitrangig. Denn es gilt ja Wohnraum! Wohnraum! Wohnraum!

Die Anti-Auto-Revolution

Da – wir sagten es bereits – jedoch diese Neubauplanungen auf Brachflächen das Dogma nicht erfüllen können, müssen eben auch jene anderen Flächen her. Da trifft nun die Wohnraumplanung auf ein weiteres Dogma der Gegenwart: Die autofreie Stadt!

Wie formulierte es der Vertreter der Grünen in einem kommunalen Verwaltungsausschuss? „In Hamburg ist eine Revolution im Gange!“ – Revolution? Aufstand? Wegfegen der alten Eliten? Ungefähr so dachte sich der Grüne das wohl, soll es in dieser Revolution doch dem angeblichen Lieblingskind der bourgeoisen Reaktionäre an den Kragen gehen: dem privaten Kraftfahrzeug. Das soll und wird es nach grünen Vorstellungen in Hamburg künftig nicht mehr geben. Im Zuge der grünen Revolution ersetzt durch Fahrrad und öffentliches Massentransportmittel.

Das hat, wie in jeder Revolution, selbstverständlich radikale Konsequenzen, die unmittelbar in die Politik einfließen müssen..

80 Stellplätze gleich 100 Wohnungen

Stellplätze für Kraftfahrzeuge? Parkplätze für Kunden auf öffentlichem Grund?
Welch rückständige, archaische Vorstellungen! Also haben die rotgrünen Stadtplaner auch einen intensiven Blick auf derzeit noch vorhandene Stellplatzangebote für die Relikte des bürgerlichen Irrwegs geworfen.

So verfügt die SAGA-GWG, Hamburgs stadteigener Großvermieter, beispielsweise in einem derzeit noch halbwegs bürgerlichen Stadtteil dank vorausschauender Politik sozialistisch-demokratischer Stadtväter bereits über einen Gebäudekomplex in der klassisch-schönen Architektur des in den Siebzigern beliebten, radikalen Bauhauses mit sieben Aufgängen mit jeweils sieben Etagen mit jeweils drei sozialen Wohnungen. Staatlicherseits folgerichtig zutreffend ausgewiesen als sogenanntes „prekäres Gebiet“. Will sagen: Dort leben Leute, die vollumfänglich auf staatliche Rundum-Subventionierung angewiesen sind – Übernahme der Mietkosten inklusive.

Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Erwägungen hatten die damaligen, vom Staat bezahlten Bauherren zwischen diesen Luxusanlagen moderner Massenunterbringung einen Parkplatz für die Anwohner gesetzt. Rund achtzig Stellplätze, zu einem Großteil als Einzelgaragen vermietet, ermöglichen den Blick auf einen begrünten Hang. Doch die SAGA, getrieben durch Hamburgs wohnungsbausüchtigen rotgrünen Senat, erkannte nun: Welch eine Verschwendung! Und plante auf die Schnelle, an die Stelle der rund 80 Autoabstellanlagen einen weiteren Block zu setzen. Nicht ganz so lang wie die bereits bestehenden: Nur 100 Sozialwohnungen sollen hier das ohnehin prekäre Gebiet kulturell bereichern. Mehr ist beim besten Willen in die gedachte Baulücke nicht hineinzuzwingen, damit nun auch die Prekären des bestehenden Blockes künftig nicht mehr grün sehen, sondern in Augenkontakt mit den neuen Nachbarn treten können.

Ein öffentlicher Parkplatz? Unnötig!

Auch wenige Meter Luftlinie weiter wurden SAGA und Verwaltung fündig. Dort wies der Bebauungsplan aus archaischen Zeiten einen öffentlichen Parkplatz mit über 60 Stellplätzen aus. Ursprünglich auch als Marktfläche gedacht – wozu es jedoch nie kam.

Seit den Achtzigern wurde dieser Parkplatz genutzt als kostenlose Dauerabstellfläche für Wohnwagen und Anhänger – damals hatte ein findiger Anwohner und Wohnwagenbesitzer seine Nachbarn frühsonntags überfallen mit der Bitte, eine entsprechende Petition zu unterschreiben. Was die aus dem Schlaf gerissenen Nachbarn in den Reihen- und vierstöckigen Wohnhäusern gern taten, denn sie wollten den Petenten nicht nur schnell wieder loswerden – auch fanden sich seinerzeit sogar noch in den am Straßenrand angelegten, wenigen Parkbuchten der in den Sechzigern erschlossenen, früheren Feldmark unproblematisch freie Plätze.

Zwischenzeitlich – ein gewisser Wohlstand ging auch an diesem Wohnviertel nicht vorbei – stehen die Kraftfahrzeuge teilweise bereits in Zweierreihen auf den Straßen und quetschen sich in die wenigen Lücken zwischen die immer noch trotz zwischenzeitlicher Aufhebung der Sondernutzung polizeilich geduldeten Wohnanhänger – und das angrenzende, kleine Nahversorgungszentrum verliert Kunden an die ferne Konkurrenz, welche über umfangreicheres Parkplatzangebot vor ihren Discountern verfügt.

Das jedoch ficht die Verwaltung nicht an. Unscheinbar in ein Papier verbracht, welches vorgeblich die einzige Aufgabe hatte, theoretisch denkbare Flächen für künftige Wohnungsbauprojekte zu eruieren, befand sich das laut B-Plan als Öffentliches Straßenland ausgewiesene Grundstück plötzlich und ohne Kenntnisgabe für Kommunalpolitik und Öffentlichkeit in Privatbesitz. Zumindest formell. Denn ebenso wie zahlreiche andere, dem Wohnungsbaudogma zum Opfer fallende Flächen der Bürgergemeinschaft war es lediglich von „Stadteigentum“ zu Eigentum der stadteigenen Wohnungsgesellschaft geworden.

B-Plan-Änderung? Unnötig!

Als die Kommunalpolitik darüber stolperte, hatte die stadteigene Gesellschaft, die in einem Abwasch mit ihrem Großprojekt nun auch in der Nachbarschaft aktiv werden wollte, bereits hübsche Bauzeichnungen auf dem Tisch – zwanzig neue Sozialwohnungen plus 4 (in Worten: Vier!) Anwohnerparkplätze sollten nun die längst per kommunalpolitischem Beschluss von den Daueranhängern zu befreienden, rund 60 Stellplätze ersetzen.

Eine laut Rechtslage notwendige Änderung des Bebauungsplanes sei, so die Verwaltung, nicht nötig. Begründung: Es gäbe einen rechtsgültigen Beschluss, dass Grundstücke, auf denen 2015 eiligst „Flüchtlinge“ untergebracht worden seien, gleichsam automatisch zu Wohnungsbauflächen werden. Nun standen zwar auf dem besagten Parkplatz niemals entsprechende Container – doch hatte die Verwaltung auf dem Höhepunkt der Invasíon ganz kurz darüber nachgedacht, ein paar der Zugereisten dort zwischenzulagern. Also gilt: Vorgabe erfüllt – Bebauungsplanänderung unnötig.

Weg mit öffentlichem Parkraum!

Wie in diesem Falle stellt die Massenvernichtung von Parkplätzen auf öffentlichem Straßenland für Verwaltung und rotrotgrüne Supporter nicht nur kein Problem dar – sie ist im Zuge der grünen Revolution ausdrücklich gewünscht. Andernorts im süderelbischen Großstadtgebiet – wiederum in unmittelbarer Nähe zu einem traditionsreichen Nahversorgungszentrum gelegen – werden nun gleich zwei öffentliche Parkplätze verschwinden. Begründung: Diese werden nicht benötigt. Beleg: Die Verwaltung hatte an einem Donnerstag eine Bestandsaufnahme machen lassen – und war zu dem Ergebnis gekommen: Deutliche Unterauslastung! Die Tatsache, dass Nahversorgungszentren nebst hier angeschlossenem Markt vorrangig an Freitagen und Sonnabenden ihr Hauptgeschäft machen – elegant umschifft.

Da aber die von der Verwaltung beauftragten Untersucher sogar einem echten Skandal auf der Spur waren, wurde kurzfristig zumindest erwogen, noch einmal an einem Samstag ein Check-Up anzuhängen. Doch es sollte ausdrücklich nicht darum gehen, hierbei den Bedarf an Kundenparkplätzen zu ermitteln. Der aufzuklärende Skandal war ein anderer. Es hatte sich nämlich bei der Donnerstags-Untersuchung der Verdacht aufgedrängt, dass einige Kraftfahrzeugbesitzer als Pendler aus dem Umland ihre Fahrzeuge kostenlos auf dem Öffentlichen Straßenland abgestellt hatten, um so der von der Stadt gewünschten Nutzung der mittlerweile kostenpflichtigen Park+Ride-Angebote zu entgehen. Mit anderen Worten: Parkkostenpreller!

Dieser Sache sollte auf den Grund gegangen werden – und ausschließlich dieser Sache. Denn: Sollte sich diese Ungeheuerlichkeit bewahrheiten, so stünden für Marktbesucher und Mittelstandskunden doch noch mehr Parkplätze am Straßenrand unentgeltlich zur Verfügung! Wobei – auch hier ist eine Anmerkung angebracht. Denn regelmäßig, wenn das Thema öffentlicher Parkraum auf die kommunale Tagesordnung rutscht, wird seitens Verwaltung oder von dieser herbeigerufener Experten erklärt: Das mit dem „kostenfrei“ sei anachronistisch. Es sei überhaupt nicht einzusehen, warum die Stadt das Parken am Straßenrand kostenlos dulde. Nun also auch die Anwohner: Parkkostenpreller!

Folgerichtig – allerdings ohne die dann doch für unnötig erachtete Nachuntersuchung – beschlossen die rotrotgrünen Kommunalvertreter flugs die Bebauung auch jener beiden Parkplätze, die bislang vorrangig von Käufern und Kunden genutzt wurden.

Fahrrad statt SUV

Ob das der SUV-fahrenden Klientel der grünen Wohlstandsdamen aus den Villengebieten und dem sozialbaufreien Umland gefallen wird? Von den Anwohnern ganz zu schweigen, die sich in einem Stadtteilbeirat bereits gegen die massive Neubebauung ausgesprochen hatten?

Die grünen Protagonisten der Revolution ficht das nicht an. Mit Blick auf die Anwohner stellte einer der Ihren fest: Diese Beirats-Menschen hätten doch nur persönliche Eigeninteressen! Deshalb sei es eigentlich irrelevant, was die wünschten. Aufgabe der Politik sei es vielmehr, mit Weitblick für jene vorzudenken, die künftig, also nach dem Sozialwohnungsbaugroßprojekt, dort wohnen würden. Und die bräuchten als Postrevolutionäre keine Autos mehr. Zukunftsvision sei gefragt – nicht rückwärtsgewandter Interessenegoismus. Womit nun auch die grün-wählende SUV-Klientel weiß, wie sie ihr permanent schlechtes Gewissen beruhigen kann: Weg mit dem spritfressenden Renommierungetüm! Lieber ein paar tausend Euro in ein schickes Stadtrad gesteckt und gesund gestrampelt statt auf umweltschädlichem Hochsitz chauffiert!

Prestigeobjekte: Fahrradschnellbahn und „Pollernasen“

Apropos Fahrrad oder – progressiver – Velociped. Es ist ja nicht so, als würde die Verwaltung nun überhaupt nicht an die Interessen des Handel betreibenden Mittelstandes und der Berufspendler denken. Um die befristet Zureisenden aus dem Umland dennoch in die Metropole zu locken, weiß die Verwaltung zu berichten, dass jüngst zwei „Machbarkeitsstudien“ für sogenannte „Radschnellwege“ (die Autobahn – pardon: Radbahn der Zukunft) als Bestandteile des künftig die Republik verbindenden Veloroutennetzes in Auftrag gegeben worden seien. Eine vom Harburger Zentrum nach Lüneburg – circa 50 Kilometer Wegstrecke. Eine zweite nach Stade – circa 46 Kilometer Wegstrecke.

Die grüne Revolution jener, die heute schon genau wissen, wie die Welt in 20 Jahren aussehen wird, und die trotz der in diesem Sommer angesichts der langen regenfreien Zeiten festgestellten, mikroklimatischen Gesundheitsprobleme in Ballungsgebieten unverdrossen am forcierten Wohnungsdogma festhalten, ist unaufhaltsam. So, wie einst die Grünen schon vor zwanzig Jahren genau wussten, dass künstlich geschaffene Hindernisse aus Pollern, Kissen und Nasen auf den Nebenstraßen der Umwelt dienen – heute stauen sich dort regelmäßig die Fahrzeuge, blasen im Standmodus unnötig Umweltgifte in die Luft und tragen so im positiven Sinne dazu bei, die amtlich festgeschriebenen Feinstaubbelastungs- und sonstigen Werte möglichst schnell zu erreichen. Was wiederum der ökologisch alternativlosen Forderung nach einer Verbannung des Kraftfahrzeugs weitere Argumente verschafft.

Staatlicher Verkauf auf Optionsbasis

An dieser Stelle macht es Sinn, noch einmal einen kurzen Blick auf das Wohnraumdogma zu werfen. Rotrotgrün nebst entsprechender Verwaltung sind sich einig: Preisgünstiger Wohnraum ist unverzichtbar – die staatliche Aufgabe besteht daher darin, für erschwingliche Miethöhen zu sorgen. Wogegen im Grundsatz dann nicht einzuwenden wäre, wenn es sich dabei tatsächlich um kostengünstigen Wohnraum für jene handelte, die mit ihrem Fleiß tagtäglich für ihren Unterhalt sorgen und sich dennoch angesichts zu niedriger Entlohnung oder der nicht geringen Investitionen in den Nachwuchs den Kauf einer Eigentumswohnung nicht leisten können. Aber um die geht es ja nur nebenbei. Wenn überhaupt. Tatsächlich flankiert der forcierte Wohnraum jene Migrationspläne von UN, EU und Bundesregierung, mittels derer die Überalterung der Gesellschaft abgefangen werden soll.

Die Großkommunen – und nun auch die Bundesregierung – leiten folglich erhebliche Summen aus dem Steuersäckel in die öffentliche Wohnraumförderung, um vorrangig Leute in die Stadt zu holen, die dann künftig vielleicht doch eher von weiteren Steuermitteln leben werden. Ob das für die Stadtkassen auf Dauer hilfreich sein wird? Unbedeutend.

Um dennoch nicht ganz leer auszugehen und in den Haushaltsbüchern ein paar Einnahmen aus dem Wohnungsbaudogma zu generieren, erläuterte die Mitarbeiterin eines stadtnahen Projektentwicklers und Vermarkters in den Sitzungen mehrfach, warum und zu welchen Konditionen die stadteigene SAGA ohne Ausschreibung an die bis dahin noch im Gemeinbesitz befindlichen Grundstücke kommt. Es gäbe demnach eine „Drucksache“, wonach die SAGA bei solchen Verkäufen pro Quadratmeter künftiger Wohnfläche 600 Euro an die Stadt zu zahlen und grundsätzlich den ersten Zugriff habe. Wohlgemerkt: 600 Euro pro Quadratmeter künftiger Wohnfläche – nicht pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Hier muss folglich das gedachte Gebäude bereits durchgeplant sein, damit der auf einer Option beruhende Verkauf genug Cash in die Täsch des Landesfinanzministers spült.

Der Mieter als Kreditnehmer

Dieses Modell ist in mehrfacher Hinsicht überaus pfiffig. Zum einen wird hier „Volkseigentum“ in Stadtgesellschaftseigentum gewandelt, womit es nun nicht mehr Volkseigentum im eigentlichen Sinne mehr ist (was es ohnehin de facto nie war), sondern Senatseigentum. Denn der Käufer ist eine stadteigene Gesellschaft, über deren Handeln der Senat das letzte Wort hat. Und damit wiederum die den Senat stellenden Partei, welche bereits in der Vergangenheit gern verdiente Genossen in die Führung dieser Unternehmen auslagerte.

Trotzdem generiert der Stadthaushälter mit dieser Überschreibung von Staatseigentum zu Staatseigentum erst einmal deutliche Einnahmezugewinne. Klassisch könnte man auch von einem Buchgewinn sprechen, denn die Einnahme der Stadtkasse wird durch entsprechende Ausgaben der stadteigenen Gesellschaft ausgeglichen – was die Haushälter der Stadt dennoch freut, können sie doch nun diese letztlich fiktiven Einnahmen nutzen, um damit neue Ausgaben zu begründen.

Ist also die stadteigene Gesellschaft, die mit diesen Ausgaben ihre mögliche Steuerschuld mindert, die Dumme? Mitnichten. Denn selbstverständlich fließen diese 600 Euro/qm als Grundlast in die künftige Sozialmiete ein.

Kurz gerechnet und dabei eine Amortisation von zehn Jahren angenommen, kommen wir bei einer durchschnittlich 80 Quadratmeter großen Wohnung ohne Baukosten so bereits auf einen Sockelbetrag von 48.000 Euro. Geteilt durch 10 Jahre sind das 4.800 Euro. Geteilt durch 12 Monate entfallen auf den Mieter folglich 400 Euro beziehungsweise 5 Euro pro Quadratmeter, die an Mehrkosten für das „preisgünstige Wohnprojekt“ von ihm monatlich für den Haushaltstrick zu berappen sind.

Schauen wir nun noch auf die Dank staatlich verursachtem Bauboom steigenden Erstellungskosten, so darf sich niemand wundern, wenn Sozialmieten von 8 Euro pro Quadratmeter der Vergangenheit angehören. Faktisch wird so der künftige Mieter ungefragt zum Kreditnehmer der Stadt – vorgestreckt vom Vermieter.

Ein perfektes Modell der Geldvermehrung

Auf die Frage, ob es nicht, wenn es denn tatsächlich um die Erstellung günstigen Wohnraumes gehe, sinnvoller wäre, die städtischen Grundstücke im Gemeineigentum zu belassen und der Gesellschaft lediglich ein zweckgebundenes, kostenloses Nutzungsrecht einzuräumen, zuckte der Baudezernent süffisant grinsend mit den Schultern und meinte, das müsse man die zuständige Liegenschaft des Landes fragen.

Da hat er Recht. Ist aber unnötig. Denn selbstverständlich war diese Frage viel zu kurz gedacht.

Einerseits sollen diese auf diesem Wege gebauten Wohnungen ohnehin an jene gehen, die auch künftig staatlich zu subventionieren sind. Also wird der als Buchgeld umgerubelte Betrag letztlich wieder durch den Staat – pardon: den steuerzahlenden Bürger finanziert. Womit dieses Modell darauf hinausläuft, heute bereits die Steuereinnahmen von morgen verbuchen zu können. Das wiederum dient dann angesichts vorgeblich sprudelnder Kassen dafür, dass „die Stadt“ ihre Ausgaben – zumeist in sogenannte soziale Projekte wie Integrationsförderung und ähnlichem – erheblich aufstocken kann. Das freut die rotrotgrüne Klientel.

Dieses hübsch durchdachte Senatsmodell hat aber auch einen weiteren Vorteil. Bleiben wir bei einer Amortisation von zehn Jahren, so könnte nun nach Ablauf der verdeckten Kreditfinanzierung die Miete eigentlich um den entsprechenden Betrag abgesenkt werden (so etwas gab es umgekehrt im privaten Wohnungsbau nach dem Krieg als rückzahlbaren Baukostenzuschuss, womit sich der Mieter ein langfristiges Wohnrecht bei niedrigerer Miete sicherte). Das aber wird mit Sicherheit nicht geschehen – und so wird das ursprünglich generierte Buchgeld dann nach Amortisation zu einer Realeinnahme zugunsten des staatlichen Vermieters. Was dann nicht nur dessen Haushälter freut, sondern auch den Staatskassierer.

Gleichzeitig sorgt – noch ein positiver Nebeneffekt aus Volksfrontsicht – die künstlich erhöhte Sozialmiete dafür, dass das Mietniveau insgesamt nicht etwa auf die Idee kommt, zu sinken. Und so kann man auch künftig laut und vernehmlich darüber klagen, dass die bösen Privatvermieter mit ihren „unsozialen“ Mietforderungen nicht nur an überhöhten Mieten die Schuld tragen, sondern auch der Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum nicht abreißt. Womit nicht nur in den Bauabteilungen und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften langfristig die Arbeitsplätze für eine sozial verantwortliche Arbeitnehmerschaft gesichert ist.

Ein Kettengeschäft?

Gilt so etwas eigentlich als fragwürdiges Ketten- oder gar ein Karussellgeschäft, als verdeckte Schuldenaufnahme oder lediglich als Belastung künftiger Generationen?
Nun – um das zu beantworten, müssten wir vermutlich einen erfahrenen Wirtschaftsjuristen bemühen. Der ist gegenwärtig nicht zur Hand – und so lassen wir diese Frage einfach im Raum stehen und freuen uns darüber, dass die grünen Revolutionäre Hand in Hand mit den roten Volksbeglückern den Stein der Weisen gefunden haben, um nicht nur das lästige Automobil aus den Städten zu verbannen, sondern langfristig auch den privaten Wohnungsbausektor durch den öffentlichen zu dominieren.

Womit wir zum Abschluss einmal mehr Erich Honecker mit seinem damals noch belächelten Satz zitieren möchten: „Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf!“

Nur kommt dieser Sozialismus heute nicht mehr ganz so plump daher, wie dereinst in der DDR. Ochs und Esel allerdings – die stehen bald 30 Jahre nach dem Untergang des Arbeiter- und Bauernstaates noch genau so dumm da wie zu Honeckers Zeiten.