Tichys Einblick

Mays Kalkül oder Britanniens Chaostage – Die Endphase des Brexit

Was wir gegenwärtig im Vereinigten Königreich als angebliche Chaostage erleben, war von May seit zweieinhalb Jahren geplant.

imago/Xinhua

Nur zur Erinnerung: Auch wenn Britanniens Premierminister Theresa May heute den knallharrten Brexiter gibt – sie war stets dagegen, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt. Nicht zu vergessen auch: Die Queen sieht das ähnlich, denn ihr ist sehr wohl bewusst, dass ein Brexit das finale Ende ihres Empires einläuten könnte. Selbst dann, wenn man die zu erwartenden wirtschaftlichen Unsicherheiten aus dem Blick nimmt, hätte nur der ausgehandelte Soft Brexit eine Chance geboten, die labile Friedenssituation in Nordirland zu manifestieren. Völlig unklar auch, ob nicht selbst bei einem Soft Brexit die Schotten einen erneuten Anlauf nationaler Unabhängigkeit starten könnten. Das letzte, entsprechende Referendum scheiterte nur knapp und unter der Maßgabe, die EU nicht zu verlassen.

Dennoch schien May alles daran zu setzen, den Austritt der Inseleuropäer aus der Europäischen Union durchsetzen zu wollen. Leider aber war dieses Bemühen immer wieder geprägt vom Scheitern. Das britische Unterhaus schien eine karnevaleske Freude daran zu haben, zwar gegen alles, nicht jedoch für etwas zu sein. So schien Mays mittlerweile oft behauptete Unfähigkeit den gesamten Brexit-Prozess in einen unlösbaren, gordischen Knoten zu verwandeln, der alles Handeln und Nichthandeln des britischen Parlamentarismus zu ersticken drohte.

Von Parlament an Regierung und zurück

Es lohnt sich, noch einmal genau hinzuschauen, wie sich die Beschlusslage des Unterhauses zum Brexit darstellt und wie das Hin und Her der Abstimmungen scheinbar jeden gangbaren Weg versperrt hat.

Grundlage des Verfahrens sind zwei Parlamentsbeschlüsse aus dem Jahr 2017. Am 1. Februar hatte das Unterhaus die Regierung mit 498 zu 114 Stimmen ermächtigt, das Austrittsverfahren auf Grundlage des entsprechenden Referendums einzuleiten. Daraufhin ging zum 29. März die entsprechende Austrittserklärung an die EU-Kommission. Am 13.Dezember dann aber schob das Parlament der Regierung nun doch einen Riegel vor: Mit 309 zu 305 Stimmen wurde beschlossen, dass ein Austrittsabkommen mit der EU durch das Unterhaus abgesegnet werden müsse.
Bis zum Januar 2918 arbeitete das Kabinett May nun den „European Union (Withfrawal) Act“ aus. Er sollte unter anderem die Fortwirkung von EU-Recht als UK-Recht für den anstehenden Austritt des Königreichs regeln und wurde am 17. Januar 2018 mit 324 zu 295 Stimmen angenommen. Wirksamkeit jedoch entfaltet er erst mit vollzogenem Austritt.

EU- und fraktionsinternes

Währenddessen verhandelten EU-Kommission und britisches Kabinett an einem umfangreichen Vertragswerk, welches den Austritt der Briten regeln sollte. Dessen Regelungen, die in mancherlei Hinsicht darauf hinausliefen, dass die EU-Bindung der Inselmonarchie beibehalten würde, ohne dass die Britten künftig noch ein Mitspracherecht haben würden, stieß vor allem in Mays konservativer Partei auf erheblichen Widerspruch, während nicht nur die Schotten geklärt wissen wollten, ob das UK die Austrittserklärung ohne Konsequenzen zurücknehmen könne.

So kam es am 10. Dezember 2018 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach tatsächlich die Austrittserklärung solange quasi unverbindlich sei, wie die dort vorgesehene Frist noch nicht abgelaufen ist. Bedeutet: Bis zum 28. März 2019 kann die britische Regierung die Austrittserklärung zurückziehen – und alles bleibt, wie es war. Die Inseleuropäer genießen weiterhin den „Briten-Rabatt“, wählen ihre Mitglieder im Europäischen Parlament und können vom Europäischen Binnenmarkt profitieren – müssen jedoch damit leben, dass weiterhin Kontinentaleuropäer ungehindert zwecks Arbeitsplatzsuche auf die Insel streben.

Für den 12. Dezember 2018 war bereits zuvor ein fraktionsinternes Misstrauensvotum gegen May angesetzt worden. Doch die Rebellen scheiterten mit 117 zu 200 Stimmen. In der Konsequenz hat May nun bis zum Dezember 2019 aus den eigenen Reihen keine Querschüsse mehr zu befürchten. So wollen es die Fraktionsstatuten der Tories.

Der Kampf um den Austritt

Nachdem May ihre fraktionseigenen Gegner insofern gebändigt hatte, ging es nun in die Abstimmungsrunden des Parlaments über den Brexit.

Am 15. Januar 2019 stellte May ihren mit Brüssel ausgehandelten „Soft Brexit“ zur Abstimmung – und scheiterte. Nur 202 Abgeordnete stimmten zu – 432 dagegen.
Tags darauf brachte die Labour-Opposition ein Misstrauensvotum gegen May in das Unterhaus ein – und scheiterte ebenfalls mit 306 zu 325 Stimmen. Nach dem Votum in ihrer Fraktion war May daher nun auch als Premierminister ausdrücklich bestätigt.

Am 14. Februar 2019 stand eine Abstimmung über einen May-Antrag an. Hiermit sollte die Regierung das Mandat zu Nachverhandlungen bekommen – gleichzeitig sollte ein ungeregelter Austritt ausgeschlossen werden. May scheiterte mit ihrem Antrag mit 258 zu 303 Stimmen. Allerdings ist erfolgt hieraus keine Rechtverbindlichkeit, da es sich lediglich um eine Unterstützungsanfrage ohne Gesetzescharakter gehandelt hatte.

Am 12. März 2019 legte May erneut ihren Vertragsentwurf zur Abstimmung vor. Wie bereits am 15.Januar wurde dieser „Soft Brexit“ abgelehnt – dieses Mal mit 391 Nein-zu 242 Ja-Stimmen. Knapp vierzig Abgeordnete hatten sich offenbar zwischenzeitlich neu orientiert, doch von einer Zustimmung zu ihrem Vertragsentwurf war May nach wie vor meilenweit entfernt.

Am 13. März stand ein weiterer Regierungsantrag zur Abstimmung. Damit sollte ein Ausscheiden ohne Vertrag „zum jetzigen Zeitpunkt“ ausgeschlossen werden. Das Unterhaus änderte den Regierungsantrag mit 312 zu 308 Stimmen dahingehend, dass jegliche zeitliche Befristung wegfiel. Der so geänderte Antrag, gegen den nun wiederum das Kabinett Stellung bezog, wurde mit 321 zu 278 Stimmen angenommen. Auch dieser Beschluss gilt nicht als rechtsverbindlich.

Am 14. März stand nun die Abstimmung über eine Verschiebung des Austrittsdatums auf dem Plan. Hierzu bekannten sich 412 Abgeordnete, während 202 dagegen stimmten. Eine solche Verschiebung allerdings ist im EU-Recht nicht vorgesehen und bedürfte der Zustimmung aller EU-Mitgliedsregierungen. Gleichzeitig lehnte das britische Parlament den Antrag, ein zweites Referendum abzuhalten mit 334 zu 85 Stimmen ab. Allerdings enthielt sich die Labour-Fraktion mit ihren 185 Stimmen, da sie den Zeitpunkt eines zweiten Referendums derzeit für noch zu früh hält.

Vorläufiges Ende der endlosen Geschichte: May will in der Woche des 18. März zum dritten Mal über ihren Soft-Brexit-Deal abstimmen lassen. Die Zustimmung ist allerdings kaum zu erwarten – immerhin noch müssten mindestens 75 Abgeordnete ihre Sinne wandeln und dem May-Konzept zustimmen.

Britanniens Gordischer Knoten

Wie nun stellt sich die Situation aktuell dar?

  • Der Soft Brexit wurde zweimal angelehnt und es steht nicht zu erwarten, dass sich daran etwas ändert. Damit müsste zum 29. März der Hard Brexit als Ausstieg ohne Vertrag greifen.
  • Der Hard Brexit wurde ebenfalls mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Sollte May ihn geschehen lassen, hätte sie erkennbar gegen die Mehrheitsvorstellungen des Unterhauses verstoßen.
  • Die Verschiebung des Austrittstermins ist – mittlerweile unbefristet – nur möglich, wenn die EU-Staaten zustimmen. Das setzt allerdings voraus, dass eine solche Verschiebung irgendeinen Sinn machen könnte. Der jedoch ist nicht zu erkennen. Weder scheint eine Fristverlängerung etwas an der Ablehnung des ausgehandelten Vertrages zu ändern, noch ist die EU zu Nachverhandlungen bereit.

Dieses zusammengefasst, lässt sich nur eine Erkenntnis ziehen: Es gibt keine gangbare Lösung. Der Gordische Knoten ist derart ineinander verzurrt, dass es eines Alexanders bedürfte, um ihn über Hinwegsetzung vorgeblicher Regeln zu zerschlagen.

Das Chaos als Kalkül

Schon vor zwei Jahren beschrieb ich ein Szenarium, welches May in Abstimmung mit Queen Elizabeth anzustreben gewillt sei. Es ging, so meine damalige Auffassung, darum, genau eine solche Situation des Unmöglichen herbeizuführen, in der dem Premierminister nur die Zerschlagung des Knotens als einzige Handlungsoption bleibt – und er sich selbst als Opfer eines unfähigen Parlaments hinstellen kann.

Wird – wovon auszugehen ist – der Soft Brexit ein drittes Mal abgelehnt, bliebe in der Ausstiegs-Logik nur der sogenannte Hard Brexit. Den aber hat das Parlament ebenfalls abgelehnt – und May weiß, dass sie damit die Wirtschaft ihres Landes in den Abgrund stürzen würde. Und das nicht zuletzt auch deshalb, weil die Hoffnung auf viele kleine, bilaterale Freihandelsabkommen längst geplatzt ist. Also bleibt nur noch jene Option, die am 14. März mit deutlicher Mehrheit die unbefristete Verschiebung des Brexit-Datums befürwortete.

Das Problem: Auch das ist keine wirkliche Option. Die EU kann ihr nur zustimmen, wenn damit konkrete Fortschrittsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die aber sind weit und breit nicht zu sehen – ganz im Gegenteil hat das Unterhaus jeden bislang denkbaren Riegel fest zugeschoben und verankert.

Ein Status der Schwebe nach dem Motto, das Königreich hat zwar seinen Austritt erklärt, aber wir warten ab, bis es sich entschieden hat, wann und wie das vonstattengehen soll, ist jebenfalls nicht vorstellbar. Dieses allein schon deshalb, weil niemand wüsste, wie in einem solchen Falle die anstehenden EU-Parlamentswahlen abgewickelt werden sollen. So lange Britannien Mitglied der EU ist, muss es an diesen Wahlen teilhaben. Ist der Austritt bis Ende Mai nicht vollzogen, werden die Briten zur Urne gerufen. Ganz abgesehen davon verstieße eine entsprechende Ausstiegsfreigabe auch gegen grundlegende EU-Regeln – da wir uns aber daran gewöhnt haben, dass diese eher nur als weniger ernstzunehmende Richtwerte zu verstehen sind, klammern wir sie an dieser Stelle aus.

Der Exit vom Brexit

Die einzig politisch logische Abfolge des weiteren Geschehens ist, dass May am 28. März den Austrittswunsch zurückzieht. Damit bewegte sie sich auf der Grundlage aller vier Parlamentsbeschlüsse:

  • Kein Soft Brexit auf verhandelter Vertragsgrundlage.
  • Kein Hard Brexit ohne Vertrag.
  • Verschiebung des Austrittsdatums ohne Zeitlimit.
  • Kein zweites Referendum.

May, die sich bislang entgegen ihrer politischen Überzeugung als hunderprozentige Brexit-Befürworterin gab, könnte sich hinstellen und sich als Opfer des Parlaments verkaufen. Als jene, die wirklich alles unternommen habe, um den Wunsch des Referendums zu erfüllen. Die jedoch nun feststellen müsse, dass alle denkbaren Wege verbaut sind. Deshalb gebietet es ihre Verantwortung für Volk, Land und Empire, sich für die Verschiebung des Austrittsdatums zu entscheiden – und dieses sei angesichts der Halsstarrigkeit der EU nur über die Rücknahme des Austrittsersuchens möglich.

Das Vereinigte Königreich – so hatte es das EuGH festgeschrieben – kann theoretisch bereits am 30. März 2019 ein erneutes Austrittsersuchen nach Brüssel schicken. Formal wäre damit nicht einmal der Brexit-Beschluss des Referendums ausgehebelt, denn seinerzeit war nicht festgeschrieben worden, bis wann der Austritt erfolgt sein muss. Das Prozedere könnte somit alle zwei Jahre wiederholt werden – sollte es den Briten nicht gelingen, mit der EU zu übereinkömmlichen Ergebnissen zu kommen.

Das Gezeter kann May überleben

Wahrscheinlicher allerdings dürfte sein, dass May den britischen Rückzug nicht unmittelbar an einen neuen Austritt koppelt. Zwar wird das die Brexiter auf die Barrikaden bringen – doch selbst, wenn es ihnen gelänge, in Kooperation mit Labour May zu Fall zu bringen, wäre damit der Brexit dennoch nicht vor dem Frühjahr 2021 möglich.

May sollte insofern auf die umgehende, erneute Austrittserklärung verzichten und stattdessen den Ball an das Parlament zurückspielen. Dieses sei nun, nachdem es der Regierung jeden Schritt verbaut habe, Volkes Willen durchzusetzen, gefordert, den realisierbaren Weg zum Austritt aufzuzeigen – also entweder selbst mit der EU-Kommission einen neuen Vertrag auszuhandeln, sich nun doch noch für einen harten Brexit in zwei Jahren zu entscheiden – oder das Mandat an das Volk zurückzugeben mit einer nun unmissverständlichen Fragestellung, aus der hervorgehe, ob auch ein harter Brexit mit all seinen Unwägbarkeiten gegangen werden soll.

Damit läge der Ball nun im Unterhaus. Das aber wird sich außerstande sehen, mit der EU zu verhandeln. Auch wird es in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung einen Hard Brexit weiterhin ablehnen. Und das Volk erneut zu befragen macht eben auch nur dann Sinn, wenn das Befragungsergebnis unmissverständlich ist. Und so dürfte der Brexit im Sande verlaufen, weil er sich als das erwiesen hat, was er von vornherein gewesen ist: Undurchdacht vom Anfang bis zum Ende.

Selbstverständlich – daran wird kein Weg vorbei führen – wird es ein erhebliches Gezeter in der Politik geben. Die Tory-Brexiter werden Verrat rufen, Corbyn und seine Genossen Neuwahlen fordern. Doch auch da kann sich May relativ gelassen zurücklehnen. Ein Aufstand der Hardliner in der eigenen Fraktion ist erst im Dezember des Jahres wieder möglich. Bis dahin wird viel geschehen sein. Und Neuwahlen? Dazu müsste Corbyn die Tory-Hard-Brexiter an seine Seite ziehen. Nur – warum sollten sie das tun? May in die Wüste schicken, ist das eine – sich selbst weg zu kegeln, das andere. Am Ende geht es bei Neuwahlen immer zuallererst um das eigene Mandat. Wer aber kann sich nach dem Theater sicher sein, von seinen Wählern nicht vor die Tür gesetzt zu werden?

May kann bis Juli 2022 durchregieren

May könnte sich also ihren Regierungsaufgaben zuwenden. Die bedeuten: Den bereits angerichteten Schaden so weit wie möglich heilen. Daran hindern könnte sie nur ein erneutes Austrittbegehren, weil es die Chaospartie in die Ewigkeit verlängert. Bis zu den regulären, turnusmäßigen Neuwahlen im Sommer 2022 hätte sie also noch dreieinhalb Jahre Zeit, um so einiges des zerborstenen Porzellans zu kitten. Dann kann sie sich entscheiden, ob sie selbst erneut antreten oder das Feld einem anderen überlassen will. Selbst aber, wenn sie antreten und nicht wiedergewählt werden sollte, kann sie sich zurücklehnen. Denn sie hätte das getan, was die Queen von ihr erwartet hatte und die Einheit des Empires gerettet. Und insofern bleibe ich auch dabei: Alles das, was wir gegenwärtig im Vereinigten Königreich als angebliche Chaostage erleben, war von May seit zweieinhalb Jahren geplant.

Mit dem von ihr ausgehandelten Soft Brexit hätte sie mit Mühen noch leben können. Den Hard Brexit jedoch wollte sie nie – und er ist vom Tisch. Ob das Königreich in vielleicht zehn oder zwanzig Jahren einen erneuten Anlauf nimmt, die EU zu verlassen, ist für May unbedeutend. Ihr, die letztlich als Notnagel vor der Gefahr eines unberechenbaren Premierministers Boris Johnson in ihr Amt kam, stand ihr Dienst am Empire über allem. Auch wenn es bedeutete, sich selbst zum Affen machen zu müssen.