Tichys Einblick
Teil 1 – Die Causa Ukraine

Die perfide Logik eines Krieges, der keiner ist

Ist es eine „Spezialaktion“, wie es die Herren im Kreml bezeichnet wissen möchten? Ist es ein Krieg, wie der Westen geneigt ist, die Causa einzuordnen? Oder ist es etwas anderes – etwas, das wir, um die Causa zu erfassen, entsprechend auch anders bezeichnen müssten? Tomas Spahn geht diesen Fragen in drei Teilen nach.

Russischer Panzer in der Ukraine, 23.3.2022

IMAGO / ITAR-TASS

Stellen wir uns eine drastische Situation vor, in der ein barbarischer Mann über eine Frau herfällt. Die Frau setzt sich zur Wehr, tritt dem Mann nicht nur kräftig gegen verschiedene Körperteile, sondern verpasst dem Angreifer mit ihren Fingernägeln eine kräftige Schmarre im Gesicht. All das aber hält den Barbaren nicht davon ab, seinen Versuch fortzusetzen – und die Schmarre im Gesicht nimmt er zudem zum Anlass, die Frau, die er mit seinem massigen Körper ohnehin schon zu erdrücken sucht, über all dies hinaus noch zu quälen. Bis er am Ende seines barbarischen Tuns auf der geschundenen Leiche seines Opfers triumphiert, deren moralischer Überlegenheit er sich nur dadurch zu entziehen wusste, dass er sie bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt hat.

Was würden wir denken, wenn wir eine solche Szene in einem Film – oder schlimmer noch im echten Leben – zu sehen bekämen? Die Antwort möge sich jeder selbst geben.

*

Angeblich soll es den Ukrainern am ersten Freitag im April gelungen sein, ihre Verteidigung gegen den Überfall erstmals aus dem Nachbarland auf das russische Hoheitsgebiet auszudehnen. Nach Darstellung des örtlichen Verantwortlichen sollen in der Nacht zum 1. April 2022 zwei ukrainische Hubschrauber das Mineralöllager von Belgorod angegriffen und in Brand gesetzt haben. Tagsüber seien mehrere Raketen auf die Stadt niedergegangen und hätten weitere Schäden verursacht. Belgorod liegt rund 40 Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt und es ist naheliegend, dass in den Tanks auch Treibstoff für die Fahrzeuge der Invasionsarmee gelagert worden sein könnte. Handelte es sich um einen Krieg, wären derartige Tanklager ein legitimes Angriffsziel der Verteidiger.

Doch sei es, dass die Herren im Kreml irritiert waren darüber, dass nun auch russisches Territorium einen kleinen Kratzer seitens der sich wehrenden Ukrainer hat hinnehmen müssen, sei es, dass die Arroganz der russischen Führung nach wie vor paralysiert ist von der Tatsache, dass die Ukraine es gewagt hat, sich zu wehren – das Sprachrohr des Oberkommandierenden der „militärischen Spezialoperation“, Dmitry Peskow, ließ wissen: „Das ist nichts, was als etwas wahrgenommen werden kann, das angenehme Voraussetzungen für die Fortsetzung von Gesprächen schaffen kann.“ Womit wir nun wieder bei jener zu Beginn dargestellten Szene sind: Der Vergewaltiger will einen Kratzer in seinem Gesicht offenbar zum Anlass nehmen, sein Opfer noch länger und heftiger zu quälen.

*

Szenenwechsel. Nur wenige Tage später rücken ukrainische Verteidiger in jene Vorstädte der Hauptstadt Kiew ein, die zu Beginn des Überfalls von der russischen Soldateska okkupiert worden waren. Es bietet sich ihnen ein Bild des Grauens. Leichen, die, wie Satellitenaufnahmen belegen, bereits seit Tagen auf den Straßen liegen. Notdürftig zugeschüttete Massengräber. Augenzeugenberichte von willkürlichem Mord und Vergewaltigung. Von Exekutionen jener Ukrainer, die sich weigerten, mit den Überfallkommandos zu kooperieren. Oder die einfach nur zufällig gerade dort waren, wo barbarische Mordlust sie vom Leben zum Tod brachte.
Der Name der Vorstadt wird zum Synonym des wahllosen Abschlachtens. Butcha wird in die Geschichte des Kontinents eingehen als Exzess einer entmenschten Armee. Die Befürchtung steht im Raum, dass diese geschundene Stadt dabei nur exemplarisch sein wird. Der Vergewaltiger, der wie schon damals, als er ein niederländisches Zivilflugzeug vom Himmel über der Ukraine fegte, schamlos mit dem Finger auf die Vergewaltigte zeigt und jede Schuld von sich weist, verirrt sich in wirre Erzählungen – so wirr, dass der Betrachter fassungslos daneben steht und nicht begreifen kann, wie ein menschliches Wesen derart weit unten auf der Skala des Humanen angelangt sein kann, dass er derartige Lügen vorzutragen in der Lage ist, ohne auch nur einen Hauch Röte im Gesicht zu zeigen.

Die freie Welt blickt entsetzt auf das Massaker, das nicht das erste ist, welches der Vergewaltiger zu verantworten hat. Doch es scheint das erste zu sein, welches ihm auf dem Boden Europas anzulasten ist. Syrien ist weit weg. Aber auch das ist nur der vorsätzlichen Vergesslichkeit geschuldet. Das kaukasische Grosny ist der Prototyp der anarchisch-archaischen Freude an Zerstörung und Rache – nur schauten damals alle verschämt zur Seite, als sie den Schalmeienklängen verwirrter Proleten der Macht lauschten und von einem lupenreinen Demokraten träumten, der ganze Landstriche in Schutt und Asche legte, wenn sich die Opfer seinen Allmachtsphantasien zu widersetzen wagten.

Nun, nachdem der Vergewaltiger die Hand nach ihrer Haustür ausstreckt, schrecken sie auf im Westen Europas. Von Kriegsverbrechen ist die Rede, die aufgeklärt und von einem internationalen Tribunal abgeurteilt werden müssten.

*

„Handelte es sich um einen Krieg“, schrieb ich oben. Der Konjunktiv wurde sehr bewusst gewählt. Denn für die Beurteilung dessen, was gegenwärtig auf dem Territorium der Ukraine und nun möglicherweise auch der Russischen Föderation geschieht, wird es mehr noch als in der Gegenwart für die Zukunft wichtig sein, die Vorgänge korrekt zu beurteilen und zu benennen.

Tatsächlich ist der Mensch schnell geneigt ist, von einem Krieg zu sprechen. Dieses umso mehr, als der russische Oberbefehlshaber Wladimir Putin die Order ausgegeben hat, dass es sich bei seiner „militärischen Spezialoperation“ nicht um einen Krieg handeln darf, sondern um eben eine solche Operation – was immer sich der unbedarfte Zuschauer unter dieser spezifischen Form der Vergewaltigung des Nachbarn auch vorzustellen hat. Wird nun von einem „Krieg“ gesprochen, so scheint damit dem Obersten der Herren im Kreml die Maske vom Gesicht gerissen zu werden. Der entsetzte Beobachter wähnt sich so befähigt, eben jene Handlungen, die das Vorstellungsvermögen eines zivilisierten Menschen um Myriaden übersteigen, als „Kriegsverbrechen“ zu brandmarken. Und doch betreibt diese Wortwahl ungewollt das Geschäft des Täters – nicht das des Opfers.

*

Der Mensch des 21. Jahrhundert ist schnell dabei, einen Konflikt zwischen Gruppen, der in Gewalt ausufert, einen „Krieg“ zu nennen.
So ist von „Bandenkriegen“ die Rede, wenn es beispielsweise um die blutigen Verteilungskämpfe mexikanischer Drogenkrimineller geht.
Wir sprechen von „Bürgerkrieg“, wenn sich Menschen einer scheinbar gemeinsamen staatlichen Identität untereinander bekämpfen.
Wir sprechen von Krieg, wenn Staaten gegeneinander mit ihrer Militärmacht antreten.

Sprechen wir besser von Identitätskollektiven statt von Banden oder Bürgern oder Staaten, wenn wir Gruppen meinen, die gegeneinander Gewalt anwenden. Hüten wir uns davor, von „Krieg“ zu sprechen, wenn wir die gewaltsame Auseinandersetzung zwischen Identitätskollektiven meinen. Denn Krieg setzt dann, wenn er justiziable Konsequenzen haben soll, Kategorien des Völkerrechts voraus, die ihn im Grundsatz legitimieren.

Was aber, wenn es für einen „Krieg“ keine Legitimation gibt? Und das nicht nur deshalb, weil es die Schimäre eines „gerechten Kriegs“ nicht gibt, weil an einem solchen nur die Abwehr eines Überfalls gerecht sein könnte, sondern weil ein Verbrechen ein Verbrechen ist und ein Verbrechen bleiben muss, welches Personen und nicht Staaten oder Völker zu verantworten haben. Personen, denen wir zu viel Ehre antäten, wollten wir uns dazu hinreißen lassen, ihre Verbrechen als einen Krieg zu adeln.

*

Wie beurteilen wir nach dieser Vorrede das, was an dieser Stelle neutral als „Causa Ukraine“ bezeichnet werden soll? Ist es eine „Spezialaktion“, wie es die Herren im Kreml bezeichnet wissen möchten? Ist es ein Krieg, wie der Westen geneigt ist, die Causa einzuordnen? Oder ist es etwas anderes – etwas, das wir, um die Causa zu erfassen, entsprechend auch anders bezeichnen müssten?
Blicken wir auf die Voraussetzungen der Causa. Schauen wir auf die Ukraine.

Die Ukraine als souveräner Staat

Die Ukraine als Land in der südlichen Mitte der europäischen Kontinentalplatte wurde am 20. November 1917 als sogenannte „Volksrepublik“ gegründet. Ursächlich war der Zusammenbruch des in der Welt des frühen 19. Jahrhundert verharrenden, russischen Zarenreichs in seinem Krieg gegen die Mittelmächte und die Machtusurpation durch eine kleine Gruppe von Berufsrevolutionären in Sankt Petersburg, der damals kurzfristig in Petrograd umbenannten Hauptstadt Russlands. Das Ukrainische Parlament, die Zentralna Rada, beschloss seinerzeit die Unabhängigkeit von einem Imperium, das an den eigenen Unzulänglichkeiten unterzugehen schien. Damals umfasste die Ukraine nicht nur die Gebiete, die gegenwärtig zum Staatsgebiet gehören, sondern weite Teile der russischen Westkaukasusregion am Schwarzen Meer ebenso wie Teile Weißrusslands und Russlands selbst. Auch im Westen griff das Territorium bis in die heutigen Staaten Polen, Slowakei und Ungarn.

Ohne bedeutende, eigenstaatliche Strukturen und Verteidigungsfähigkeit wurde die Hauptstadt Kiew von der kommunistischen Roten Armee des im ukrainischen Bereslawka als Sohn orthodoxer Juden geborenen Lew Dawidowitsch Bronstein, genannt Leo Trotzki, eingenommen. Gegen die Bestrebungen nationaler Unabhängigkeit wurde die Ukraine bis Februar 1920 als „Sowjetrepublik“ wieder unter die Zentralgewalt Moskaus gestellt.

Das „Union der Sozialistischen Räterepubliken“ genannte, großrussische Imperium der Kommunistischen Partei Russlands beanspruchte seine uneingeschränkte Kontrolle über die Ukrainische SSR bis zum 24. August 1991. An diesem Tag erklärte die Rada in Kiew angesichts eines gescheiterten Militärputsches gegen den Sowjetreformer Michail Gorbatschow die Unabhängigkeit von Russland. In einer Volksabstimmung am 1. Dezember 1991 bestätigten über neunzig Prozent der Ukrainer den Unabhängigkeitsbeschluss mit der positiven Beantwortung der Frage: „Unterstützen Sie die Unabhängigkeitserklärung der Ukraine?“

Anerkennung und Freundschaftsvertrag

Bereits am darauffolgenden Tag wurde der Staat Ukraine von Russland als souveränes und unabhängiges Völkerrechtsobjekt anerkannt. Am 31. Mai 1997 schlossen die beiden Ex-Sowjetrepubliken einen Freundschaftsvertrag, in dem die heute bestehende Grenzregelung festgelegt wurde. Russland bestätigte die historisch begründete Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine und erhielt im Gegenzug das Recht, den dort gelegenen Schwarzmeerhafen Sewastopol weiterhin als Marinestützpunkt zu nutzen.

Während der Vertrag selbst eine Laufzeit von zehn Jahren hatte und sich automatisch entsprechend verlängerte, soweit er nicht von einer Seite gekündigt wurde, galt das Nutzungsrecht auf Sewastopol für zwanzig Jahre und sah ebenfalls eine Verlängerungsoption vor. Der Freundschaftsvertrag besteht bis heute fort, da ihn keine der beiden Seiten gekündigt hat. Seine aktuelle Laufzeit endet zum 27. Mai 2027.

Vor Abschluss des Freundschaftsvertrages hatte die Ukraine am 5. Dezember 1994 im Budapester Memorandum der drei WK2-Siegermächte auf den Besitz eigener Atomwaffen verzichtet und dafür im Gegenzug vor allem von Russland die Zusicherung und Garantie ihrer territorialen Integrität erhalten. Somit schienen zur Jahrhundertwende die Beziehungen zwischen den beiden Ex-Sowjetrepubliken auf gutem, freundschaftlichem Wege zu sein.

Der holprige Weg zur Demokratie

In der Ukraine selbst kam es – ähnlich wie in Russland – zur Bildung von Oligarchen-Kartellen und der Verwebung von Politik und Wirtschaft. Die Folge waren erhebliche Defizite bei der Demokratisierung der Gesellschaft sowie politische Unruhen, die zumeist in der von der Bevölkerungsmehrheit angestrebten Westorientierung und einer von Teilen des politisch-wirtschaftlichen Komplex bevorzugten Ostbindung ihre Ursache hatten.

Als der prorussische ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch unerwartet die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union verweigerte, kam es seit dem 8. Dezember 2013 zu Protesten, die nach dem Einsatz von „Ordnungskräften“ im Februar 2014 eskalierten und am 21. Februar zur panischen Flucht des Staatspräsidenten nach Russland führten. Daraufhin erklärte ihn das Parlament am 22. Februar für abgesetzt.

Bereits während der Unruhen in der Ukraine hatte die russische Staatsführung Pläne ausarbeiten lassen, um die Krim aus der Ukraine herauszulösen und von Russland annektieren zu lassen. Damit und mit der in der Folgezeit erfolgten Besetzung der Krim sowie der Unterstützung sogenannter Separatisten in den beiden Ostprovinzen Donezk und Luhansk ist das Datum des russischen Vertragsbruchs recht exakt auf eben jenen Februar 2014 zu datieren: Mit den entsprechenden Aktionen hatte Russland sowohl einseitig und ohne Anlass gegen den Freundschaftsvertrag von 1997 als auch gegen das Memorandum von 1994 verstoßen, weshalb jegliche seitdem von Russland in der Causa Ukraine unternommene Aktion keinerlei völkerrechtliche Legitimation hat.

Die Eskalation im Februar 2022

Recht exakt acht Jahre nach den aus Moskau gesteuerten Aktionen zur Besetzung der Krim und der Ostukraine kam es zur erneuten Eskalation der Situation.
Am 24. Februar 2022 marschierten reguläre russische Militäreinheiten von Norden und Osten in das zu diesem Zeitpunkt noch nicht besetzte Gebiet der Ukraine ein. Als die offensichtlich erwartete, weitgehend unproblematische Besetzung des souveränen Staates auf erheblichen Widerstand der Bevölkerung stieß, verlegten die Invasoren ihre militärischen Aktionen zunehmend auf das Fernbombardement ukrainischer Infrastruktur und der Zivilbevölkerung, was wiederum erst „Amnesty International“ und dann die Führer des westeuropäischen Kulturkreises von „Kriegsverbrechen“ sprechen lässt.

Doch genau solche Diktionen sind in der Causa Ukraine überaus problematisch, denn sie unterstellen eben jenen regulären Krieg nach der Definition von Völkerrecht und Haager Landkriegsordnung. Die Frage jedoch, ob es sich tatsächlich um einen „Krieg“ handelt, ist nicht nur hinsichtlich einer eventuellen, vertraglichen Vereinbarung zur Beendigung der Kämpfe von Bedeutung – sie wird auch erhebliche Wirkkraft entfalten, wenn es um den Regress für den angerichteten Schaden geht.

Kein Krieg – und schon gar kein „Ukrainischer“

Der Mensch mag geneigt sein, die Vorgänge um die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 vorschnell und unüberlegt als Krieg zu betrachten. Gleichwohl ist selbst dann, wenn es ein Krieg wäre, die in den Medien überwiegend genutzte Diktion eines „Ukrainekriegs“ grundfalsch. Denn sollte es sich um einen Krieg im Sinne von Völker- und Kriegsrecht handeln, dann wäre es der „Russisch-Ukrainische Krieg“, da der Angreifer grundsätzlich genannt werden muss und dabei die erste Position einnimmt.
Wer vom „Ukrainekrieg“ spricht, verrichtet somit bereits das Geschäft des Kremls, da er die allein verantwortliche Rolle Russlands hinsichtlich der Causa Ukraine ausblendet. Mehr kann sich Putin kaum wünschen auch dann, wenn nach seiner staatlich verordneten Diktion der Begriff „Krieg“ grundsätzlich nicht verwendet werden darf. Dabei ist Putin sogar zuzustimmen: Sein Vorgehen in der Causa Ukraine, von ihm „militärische Spezialoperation“ genannt, ist kein Krieg. Es ist auch dann kein Krieg, wenn das von russischen Invasoren zu verantwortende Gemetzel nach außen diesen Eindruck vermitteln sollte. Denn erstens gilt zwischen den Völkerrechtsobjekten Russische Föderation und Ukraine nach wie vor der ungekündigte Freundschaftsvertrag von 1997, und zweitens hätte es für die Herbeiführung eines Krieges gemäß Haager Landkriegsordnung einer offiziellen Kriegserklärung bedurft. Diese ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt.

Die in der Causa Ukraine unverzichtbaren, entscheidenden Voraussetzungen dafür, von einem Krieg zu sprechen, sind nicht gegeben. Doch um was handelt es sich tatsächlich? Trifft die Diktion von der „militärischen Spezialoperation“ zu? Ist es etwas, das als „Angriffskrieg“ bezeichnet wird? Oder haben wir von etwas gänzlich anderem auszugehen?

Auch wenn das angesichts der Situation und der Bilder der Causa absurd klingen mag: Faktisch besteht zwischen den Staaten Russland und Ukraine nach wie vor ein Zustand des vertraglich geregelten Friedens zweier befreundeter, souveräner Staaten.


Lesen Sie bitte in Teil 2, wie die Causa Ukraine tatsächlich zu betrachten ist.

Anzeige