Tichys Einblick

Svenja Schulze hat jetzt einen Vorwand für neuen Klimaschutz-Aktionismus

Was das Verfassungsgericht verlangt, ist den Regierenden manchmal ziemlich egal. Doch bei der Verteuerung des CO2-Ausstoßes kann es nicht nur Umweltministerin Svenja Schultze offenbar kaum schnell genug gehen.

Svenja Schulze, Bundesumweltministerin

IMAGO / Jürgen Heinrich

Als hätte Bundesumweltministerin Svenja Schulze nur auf das Urteil aus Karlsruhe gewartet: Noch in dieser Woche will sie eine Novelle des Klimaschutzgesetzes ausarbeiten lassen, die noch schärfere Vorgaben für den CO2-Ausstoß bis 2030 vorschreiben soll. Sie beruft sich neben dem Urteil auch auf „Experten“, die die Emissionen bis 2030 nicht nur um 55 Prozent (verglichen mit 1990) sinken lassen wollen, sondern „zwischen 62 und 68 Prozent“.

An Schulzes Blitzaktion kann man vor allem die sachpolitischen Prioritäten der Regierenden ablesen. Denn längst nicht immer sind sie so eilfertig bei der Erfüllung von Vorgaben der Verfassungsrichter. Es gibt sogar einige Urteile, die seit vielen Jahren friedlich in den Karlsruher Archiven schlummern, ohne dass sich die Regierenden oder Abgeordneten darum kümmern, sie umzusetzen.

Das Klimaschutz-Urteil argumentiert mit der Generationsgerechtigkeit, die die  Beschwerdeführer um Luisa Neubauer für sich einklagten. Aber wenn es nicht gerade ums Klima geht, scheint der Politik die Generationengerechtigkeit, nicht sehr wichtig zu sein. Auch nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht sie einfordert. Da wäre etwa an die „vier großen Familienurteile“ zu erinnern, darunter das Pflegeversicherungsurteil von 2001, über dessen Nicht-Umsetzung der Deutsche Familienverband seit 20 Jahren vergeblich lamentiert – ohne dass das irgendjemanden im Berliner Politikbetrieb zu besonderem Gesetzgebungsaktionismus inspiriert. Das Argument der Generationengerechtigkeit sticht offenbar besonders gut, wenn man damit Klimaschutzmaßnahmen forcieren kann. Ansonsten lässt es gleichgültig.

Schulze kann sich bei ihrem CO2-Aktionismus auf die Grünen verlassen, die am liebsten ein noch schärferes Reduktionsziel vorgeben würden (70 Prozent), indem der Preis für die Emission einer Tonne CO2 von heute 25 auf 60 Euro erhöht wird. Was das für die deutsche Wirtschaft bedeuten würde, kann man sich mit Blick auf die Nachricht vom Papierhersteller Zanders in Bergisch-Gladbach vorstellen. Der konnte sich die „Verschmutzungsrechte“ nicht leisten und stellte darum am 30. April den Betreib ein.

Schulze muss sicher nicht mit allzu großem Widerstand von den Koalitionspartnern rechnen. Von der Klimakanzlerin Merkel sowieso nicht. Aber auch nicht von der CSU. Deren Chef Markus Söder hat schon eine rasche Sitzung des Koalitionsausschusses zu dem Thema eingefordert mit dem Ziel einer „Generalsanierung des Klimagesetzes“. In der Corona-Politik hat die Bundesregierung schon vorexerziert, dass alles ganz schnell gehen kann, wenn nur der Wille da ist. Und der scheint reichlich vorhanden.

Die Anzeichen mehren sich, dass man in der Bundesregierung den Regulierungsschwung aus der Corona-Politik wohl gerne auf die Klima-Politik übertragen möchte. Nur über eine entscheidende Begleitfrage spricht man im Kartell derer, die sich die „All-Parteien-Verantwortung“ (Markus Söder) für den Klimaschutz zusprechen nicht so gerne: Wer soll das bezahlen?

Die 360 Ex-Mitarbeiter von Zanders in Bergisch-Gladbach erfahren die Antwort nun am eigenen Leib. Viele ihrer Mitbürger werden diese Erfahrung wohl in den kommenden Jahren auch noch machen. Ob dann die Begeisterung für Annalena Baerbocks Partei und die All-Parteien, die ihr nacheifern, immer noch groß sein wird, ist eine weitere Frage, über die die Politiker von heute nicht gerne sprechen.

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