Tichys Einblick
Helds Ausblick 6-2019

Auf dem Weg zu einem EU-Protektorat „Nordirland“?

Mit der „Backstop“-Klausel, die die EU zur Bedingung für einen Austrittsvertrag mit Großbritannien macht, greift Brüssel die territoriale Integrität des United Kingdom an.

PAUL FAITH/AFP/Getty Images

Dass die Europäische Union alles versucht, um Großbritannien den Austritt wirtschaftlich schwierig, wenn nicht sogar ruinös zu machen, ist bereits von kritischen Beobachtern der „Brexit-Krise“ gezeigt worden. Unterstrichen wurde auch, dass es wirtschaftlich unsinnig ist, ein Junktim zwischen freiem Warenverkehr, freiem Kapitalverkehr und der Ansiedlungsfreiheit von Personen herzustellen. Der Warenaustausch ist als solcher wertvoll und vorteilhaft für die EU-Seite und für die britische Seite, und nicht erst in der Kombination mit einer unbegrenzten Freizügigkeit von Kapitalien und Personen. In wirtschaftlicher Hinsicht verrät die Brüsseler Verhandlungsführung etwas über die Eigenart des Gebildes „EU“: Es agiert als Kartell und legitimiert die Zwänge, die es ausübt, mit den Vorteilen der Zugehörigkeit zum Kartell.

Doch die Europäische Union hat in ihrer Verhandlungsführung noch eine andere, sehr politische Seite gezeigt. Sie hat in dem Vertragsvorschlag eine politische Klausel verankert (die sogenannte „Backstop“-Klausel), durch die die britisch-irische Grenze in ihrem nordirischen Abschnitt unter ein Sonderrecht gestellt wird. Grenzkontrollen, wie sie zwischen unabhängigen Staaten normal sind, sollen hier auf Dauer ausgeschlossen sein. Nur dadurch, so lautet die Begründung, sei „der Frieden in Nordirland“ zu wahren – andernfalls würden Terror und Bürgerkrieg drohen. Die EU macht einen vertraglich geordneten Brexit davon abhängig, dass die Briten dieser Klausel zustimmen. Das Ziel des britischen Austritts aus der EU – „Sovereignty back to the United Kingdom“ – soll an dieser Stelle nicht gelten.

Man muss sich den Anspruch der EU, der hier erhoben wird, einmal in Ruhe klarmachen. Brüssel behauptet, diese Grenze sei keine normale Grenze, sondern eine Grenze, die einseitig durch die EU bestimmt wird und deshalb auch gegen den Willen des angrenzenden Staates, des United Kingdom, kontrollfrei gehalten werden kann. Die EU erhebt sich hier zur Schutzmacht. Sie erklärt, dass nur dadurch, dass die irisch-britische Grenze im nordirischen Abschnitt eine Binnengrenze der EU war, sei überhaupt das nordirische Friedensabkommen möglich gewesen. Brüssel sei der wahre Friedensstifter in Nordirland und ohne Brüssel würde Mord und Totschlag ausbrechen. Der Brexit bringe deshalb eine neue Kriegsgefahr, und der Frieden sei nur dadurch zu bewahren, dass an dieser Stelle der Brexit nicht gilt. Die Backstop-Klausel bedeutet in der Konsequenz, dass Nordirland wie ein Protektorat der EU behandelt wird.

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Die irisch-nordirische Grenze ist keine Abnormalität – Dabei ist die Zugehörigkeit eines Teilgebiets der irischen Insel zum Staat Großbritannien und dessen Existenz neben dem Staat Irland durchaus logisch angesichts der unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen. Sie ist dauerhaft friedensfähig, und zwar gerade dadurch, dass die gegenseitige Souveränität anerkannt wird, und eine mögliche Aufhebung der normalen staatlichen Grenzkontrollen immer der Zustimmung beider Seiten bedürfen. Jede einseitige Durchsetzung von Grenzöffnungen wäre friedensgefährdend. Dies gilt besonders dann, wenn sie von einer äußeren, „höheren“ Macht wie der EU von oben auferlegt würde. Die Intervention der EU in der nordirischen Grenzfrage, wie sie jetzt durch den „Backstop“ geschieht, ruft das Gespenst neuer Gewalt geradezu herbei.

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Ein Angriff auf die territoriale Integrität des United Kingdom – Die „Welt am Sonntag“ berichtet am 10. März folgende Statements des Chefunterhändlers der EU, Michel Barnier, es ist bezeichnend, das Barnier an die Öffentlichkeit geht und nicht auf die Macht der Diplomatie vertraut, der Möglichkeiten ganz wesentlich von der Diskretion leben. London, so erklärte Monsieur Barnier, habe „alte Luftschlösser“ als Vorschläge vorgelegt. Ein Luftschloss ist für Barnier jede Forderung Großbritanniens, den Backstop zeitlich zu begrenzen oder einseitig kündbar zu machen. Und dann hat Herr Barnier die Katze aus dem Sack gelassen und nicht weniger als eine territoriale Neuordnung zwischen Großbritannien und Irland vorgeschlagen – unter der Schirmherrschaft der EU. Die Briten, so Barnier, könnten ja aus der Zollunion der EU aussteigen, während Nordirland in der Zollunion verbleiben würde. Demnach will Barnier also eine neue Grenze zwischen Nordirland und der britischen Hauptinsel installieren und damit indirekt einem Anschluss Nordirlands an Irland den Weg bereiten. Der Franzose betreibt also, im Mäntelchen des Chefunterhändlers der EU, die Auflösung des britischen United Kingdom. Da wüsste man doch gerne, von wem Barnier autorisiert wurde, einen solchen Vorschlag zu machen. War es die EU-Kommission des Herrn Juncker? Oder war es gar irgendeine Sitzung des EU-Rats der Regierungschefs? Hat die deutsche Bundeskanzlerin dem zugestimmt?

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Juristische Scheinlösungen – Es war völlig logisch, dass ein Abkommen mit einer bindenden Backstop-Klausel im britischen Unterhaus keine Mehrheit finden konnte, und dass überhaupt das Ansinnen der EU, so etwas zu versuchen, als feindseliger Akt empfunden wurde. Die EU war jedoch keineswegs gewillt, diesen Punkt zurückzuziehen. Stattdessen versuchte man es mit einer juristischen Trickserei, um das Unterhaus umzustimmen. Man formulierte für das Austrittsabkommen einen Zusatz mit „rechtlich verbindlichen Klarstellungen“, die der britischen Seite ein Kündigungsrecht der Backstop-Klausel ermöglicht. Das Kündigungsrecht gilt für den Fall, „dass die EU den Backstop missbraucht“. Dieser Trick wurde sofort durchschaut: Denn es ist natürlich außerordentlich schwer zu definieren, wann ein „Missbrauch“ vorliegt, wie es die FAZ am 13. März sehr richtig bemerkt. Und welches Gericht soll darüber urteilen? Die EU behält also alle Mittel in die Hand, um den Backstop zu verewigen. Auch diese Trickserei wurde im Unterhaus zurückgewiesen.

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Gegen die Verwandlung des Brexits in ein endloses EU-Spiel hilft nur ein einseitiger Schnitt – Natürlich muss man sich auch fragen, was Theresa May bewogen hat, einen solchen Vertrags-Entwurf im Unterhaus vorzulegen, anstatt das Backstop-Ansinnen schon in den Verhandlungen strikt zurückzuweisen. Ist sie zu stark auf den Abschluss eines „Deals“ fixiert – um jeden Preis? Ist nicht längst deutlich geworden, dass die EU in dieser Affäre gar kein konstruktives Interesse verfolgt, sondern einen Ermüdungskrieg führt? Im Moment, wo diese Kolumne geschrieben wird, ist noch nicht klar, wie diese Krise ausgehen wird. Aber es wird immer deutlicher, dass das Hauptziel des Referendums – die Wiederherstellung der britischen Souveränität über das eigene Land – wohl ohne Vertrag durchgesetzt werden muss. Das ist nicht die beste Variante, aber es liegt an der EU und nicht an der britischen Regierung, dass ein Austrittsabkommen, das den Namen verdient, mit der Europäischen Union nicht zu machen ist.

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Und bald auch ein EU-Protektorat „Katalonien“? – Der Backstop stellt auch einen Präzedenzfall für ganz Europa dar. Hier hat die EU die territoriale Integrität eines der ersten modernen Nationalstaaten in Europa angetastet. Denn die Backstop-Klausel hat nichts zu tun mit jenen „vier Freiheiten“ (Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen), die die EU als integrale Grundlage ihres Innenlebens ansieht. Der Backstop greift in die staatliche Einheit und die Grenzhoheit eines unabhängigen Staates ein – denn ein solcher ist das United Kingdom nach dem Austritt. Diese Brüsseler Anmaßung sollte nicht nur die Briten alarmieren, sondern sie sollte die nationalen Verfassungsstaaten und ihre Bürger in ganz Europa beunruhigen.

Und zwar in einem ganz konkreten Sinn: Was die EU heute in Bezug auf die nordirische Grenze zu erreichen versucht, könnte sie morgen auf alle Regionen in Europa ausdehnen, in denen es separatistische Bewegungen gibt. Also zum Beispiel Katalonien oder das Baskenland in Spanien. Oder Südtirol in Italien. Oder Flandern in Belgien. Und was ist eigentlich mit Korsika, Monsieur Barnier? An allen diesen Punkten könnte die EU intervenieren – im Namen einer „europäischen Befriedung“, zu der die Nationalstaaten, denen diese Regionen angehören, angeblich nicht in der Lage sind.

Eine Intervention der Schutzmacht EU wurde ja tatsächlich vor gar nicht so langer Zeit von den katalanischen Separatisten gefordert. Einige dieser Leute, die wegen Verfassungsbruch mit Haftbefehl gesucht wurden, haben im EU-Raum auch schon Richter gefunden, die Zweifel an der Anklage durch die spanischen Verfassungsjustiz äußerten und verhinderten, dass sie dorthin ausgeliefert wurden.

Was sich in der Backstop-Klausel ankündigt, ist also nicht weniger als eine staatliche Neuordnung in Europa, in der sich die EU zum Protektor der Regionen aufschwingt und auf diese Weise – gleichsam durch die Hintertür – zu einem europäischen Überstaat wird. In der Brexit-Affäre findet also auch eine institutionelle Verschiebung für die gesamte Europäische Union statt.