„Massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit“
Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn des Gerichtstags an den Fünfer-Senat des OGH (Vorsitz: Rudolf Lässig) appelliert, beiden Rechtsmitteln den Erfolg zu versagen. Gerade der Hauptangeklagte habe eine “massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und das Leben anderer an sich” an den Tag gelegt, sagte Holzleithner. Er verwies auch auf drei Vorstrafen des älteren Afghanen. Die Verteidiger der beiden gebürtigen Afghanen, Wolfgang Haas und Sebastian Lesigang, hatten den OGH um mildere Sanktionen ersucht.
— Nina Scholz (@NinaaScholz) June 1, 2023
Zuerst bei exxpress.at erschienen.