Tichys Einblick
EU-Gerichtshof verurteilt „Made in Israel“ 

Geschmacklos, ohne Gespür und politisch ein Fehler

Die 15 Richter der Großen Kammer des sogenannten Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg wollen verbieten lassen, dass Waren aus dem Westjordanland, genauer aus Judäa und Samaria, nicht mehr als „Made in Israel“ in die EU exportiert werden dürfen.

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Die 15 Richter der Großen Kammer des sogenannten Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg wollen verbieten lassen, dass Waren aus dem Westjordanland, genauer aus Judäa und Samaria, nicht mehr als „Made in Israel“ in die EU exportiert werden dürfen. Die Entscheidung ist geschmacklos, ohne Gespür und politisch falsch, aber ansonsten sollte man sich ein gut gekühltes Glas Psagot Chardonnay 2018 (produziert im Westjordanland) einschenken und zur Tagesordnung übergehen. Denn Israels EU-Handel beträgt 34,5 Milliarden Euro, der Export aus dem Westjordanland: unter ferner liefen.

Somit ist auch die eher zurückhaltende Reaktion israelischer Politiker zu erklären. Ministerpräsident Netanyahu, der sonst zu fast allem etwas zu sagen hat, schweigt. Er überließ das Kommentieren den unteren Chargen. Aussenminister Katz will etwaige Auswirkungen des Urteils auf dem Verhandlungsweg minimieren. Der Ton ist zurückhaltend, denn keine israelische Regierung will das große Geschäft mit der EU wegen alkoholischer Traubensäfte oder ein paar Oliven gefährden. Die Unternehmen in Judäa und Samaria, die es trifft, sind ohnehin Kummer gewöhnt.

Das ändert nichts daran, dass die juristisch verbrämte politische Entscheidung geschmacklos ist, weil sie im zeitlichen Umfeld des 9. November gefällt wurde. Damit erinnern die Richter stark an die Nazis, die „Kauft nicht bei Juden“ vor 81 Jahren zum unvergesslichen Prädikat von ebenso dummen wie politisch rücksichtslosem politischen Handeln gemacht haben. Dem sogenannten Europäischen Gerichtshof fehlt auch jedes politische Gespür: während Terroristen aus Gaza hunderte Raketen auf Zivilisten in Israel schiessen, schüttet der EUGH Öl ins Feuer und vergrößert für Israel-Hasser das Spielfeld. Man hätte die Urteilsverkündigung, wenn es unbedingt sein muß auch um ein paar Tage verschieben können. Politisch falsch ist die Aussage, weil die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen des Urteils im Wesentlichen die Ärmsten der Armen treffen. Im Westjordanland gibt es rund 2000 mittelständische Betriebe, die auf Export angewiesen sind. Können sie nicht überleben stehen Entlassungen an. Wen triffts? Zigtausende von palästinensischen Arabern, die bei den meist israelisch geführten Unternehmen in Würde ihr Pita-Brot verdienen.

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„EU“: Warum der Europäische Gerichtshof („EUGH“) nicht legitimiert ist
Ein prominentes Beispiel ist inzwischen Geschichte: Die Firma SodaStream, die stets den Grundsatz des israelischen Staatsgründers David Ben Gurion hochhält, alle gesellschaftlichen Gruppen gleichgültig woher die Menschen kommen und an welchen Gott sie glauben, in die Arbeitswelt zu integrieren, eröffnete eine Produktionsstätte im Westjordanland und beschäftigte Israeli und Palästinenser. Alles passte, die Beteiligten nahmen jahrelang am Erfolg teil und waren zufrieden. Bis die Europäische Kommission den Sprudelwasser-Hersteller die Bezeichnung „Made in Israel“ für ihre Export-Produkte verbot. Niemand hörte die überzeugenden Argumente z.B. des renommierten Harvard-Staatsrechtlers Alan Dershowitz, wonach das Westjordanland „nicht besetzt“, sondern „umstritten“ ist. Eine Formulierung, die in dutzenden anderen Regionen von Zypern, Marokko/West-Sahara über Kaschmir bis Nagorno-Karabach international akzeptiert wird, nur eben dann nicht, wenn es gegen Israel geht.

Es kam wie es kommen musste: SodaStream machte 2015 im Westjordanland zu und entließ 500 Palästinenser, die jahrelang nach israelischem Arbeitsrecht entlohnt wurden, also vier Mal so viel wie in Ramallah, Jenin und Tulkarem üblich. SodaStream produziert weiter innerhalb der „grünen Linie“ in Israel und natürlich in Asien – und zwar erfolgreich.

Neben dem politischen Ärger, den der EUGH verursacht, lohnt sich auch ein Blick auf die rein juristische Seite: das Urteil beruft sich auf „Internationales Recht“, das im Wesentlichen von den UN und der EU praktiziert wird und verweist auf die auslegbare Bekanntmachung (“interpretative notice”) der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2015 als Grundlage ihres Urteils.

Im Absatz 2 heisst es: „Diese Bekanntmachung zielt darauf ab, den Handel offen und reibungslos aufrecht zu erhalten, ihn nicht zu behindern….“. Der EUGH macht genau das Gegenteil davon.

Dass EU und UN internationales Recht stets gegen Israel verwenden, ist keine allzu große Überraschung. Und noch ein Tipp: auch der Rotwein von Psagot ist sehr bekömmlich. Zum Weitersagen: Juden bauen seit 2.000 Jahren Wein in Judäa und Samaria an.

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