Tichys Einblick
Todesfahrt von Stuttgart

Wer so eine Justiz hat, der braucht keine Feinde mehr

Psychologische Gutachten als Opferverhöhnung: War die Todesfahrt von Stuttgart Doppelmord oder nur muslimische Pubertätskrise?

Bild vom 08.03.2019, einen Tag nach dem Raserunfall mit zwei Toten beim Ufakomplex in Stuttgart

imago images / 7aktuell

Nein, wirklich nicht: Wer so eine Justiz hat, der braucht keine Feinde mehr. Ein Fall, wie ein Schlag ins Gesicht der Rechtschaffenden und in die Gesichter der Angehörigen der beiden Todesopfer eines deutsch-türkischen Rasers, dessen Gerichtsverhandlung gerade auf verstörende Weise belegt, warum die Prognosen für die Zukunft Deutschlands so düster aussehen. Warum die Integration von hunderttausenden kulturfremden jungen Muslimen aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und aus Nordafrika scheitern muss.

Es geht hier um den Fall eines zwanzigjährigen Deutsch-Türken, der im vergangenen März in einem angemieteten 550 PS starken Jaguar mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Stuttgarter Innenstadt raste und dabei zwei Menschen tötete. In einer Tempo-50-Zone fuhr der Wagen mit 160 h/km. Es starben ein 25-Jähriger und seine 22-jährige Freundin.

Fotografien der Opfer in Bilderahmen, welche die Eltern mit ins Gericht gebracht hatten, dürfen zwar auf den Tischen stehen bleiben; im Verlauf des Prozesses gibt die Richterin allerdings die Anweisung, die Fotos so hinzustellen, dass die anderen Prozessteilnehmer sie nicht direkt sehen können. Eine zu große Zumutung für den wegen zweifachen Mordes Angeklagten? Tatsächlich möchte die Staatsanwaltschaft den Jaguar als Mordwaffe eingestuft und Geschwindigkeitsrausch als Motiv gedeutet wissen. „Durch das Auswerten des Bordcomputers wurde auch herausgefunden“, schreibt der Tagesspiegel, „dass der Fahrer das Gaspedal kurz vor dem Unfall bis zum Anschlag durchgedrückt hatte.“

Allerdings scheint eine lebenslange Haftstrafe der Justiz für den mutmaßlich zweifachen Mörder dennoch unwahrscheinlich. Und zwar nicht zuerst deshalb, weil eine Verurteilung wegen Mordes kompliziert ist, sondern weil ein vom Gericht bestellter Gutachter eine Beurteilung über den Angeklagten abgibt, die exemplarisch stehen kann für das, was wir in diesem Deutschland der anhaltenden Massenzuwanderung zukünftig noch erwarten dürfen:

Ein Kinder- und Jugendpsychiater hatte laut Focus Online als Gutachter der Justiz für den jungen Erwachsenen empfohlen, „bei dem Angeklagten das Jugendstrafrecht anzuwenden. Im Gegensatz zum Erwachsenengesetzeskatalog beträgt hier die Höchststrafe zehn Jahre.“

Noch verstörender und empörender ist hier allerdings die Begründung, in der der Gutachter darauf hinweist,

„dass der junge Deutsch-Türke Mert T. äußerst eng an die Mutter gebunden sei und sich nicht altersgerecht verhalte. Er sei das Nesthäkchen, das jüngste Kind. Das Baby, das sich noch nicht aus dem engen Familienbund lösen konnte, um sich auf eigene Füße zu stellen. In türkischen Kulturkreisen, führt das Gutachten an, gelten andere Sitten als in deutschen Familien. Durch die Protzereien mit Autos und toller Kleidung habe der angehende Mechatroniker versucht, erwachsen zu erscheinen.“

Ein Psychogramm, wie eine Blaupause für hunderttausende als viertes, fünftes oder sechstes männliches Kind geborene Muslime, die seit 2015 illegal nach Deutschland eingereist sind. Wenn also bei der Ankunft nicht glaubhaft gemacht werden konnte, dass man ein unbegleiteter Minderjähriger ist, wenn also nicht die vielfachen Vorzüge und exklusiven Aufenthaltsrechte dieses Status beansprucht werden können, dann kann es im Falle einer Straftat und exemplarisch vorgeführt am Prozess des deutsch-türkischen mutmaßlichen Doppelmörders nachgereicht passieren, dass nichts passiert oder deutlich weniger, als es das Strafgesetzbuch regulär vorsieht.

Eine von einer Reihe weiterer übler Randnotizen aus diesem Prozess geht so: Der Todesfahrer hätte sich direkt nach dem Unfall nicht um die Opfer gekümmert, sondern erst einmal den Autovermieter angerufen, ob die Versicherung übernimmt. Sicherlich findet sich auch hier noch ein Gutachter, der einen Schockzustand des potentiellen Neu-Minderjährigen attestiert, der allerdings so abgebrüht und kaltschnäuzig reagierte, dass er sogar noch seine Freunde in der Nacht bat, „Videobeweise“ zu löschen. Die Handlungsweise eines unreifen Jugendlichen – nur zufällig im jungen Erwachsenalter – , der in der Nacht nach dem Unfall auch seine gesammelten Spritztouren bei Instagram löscht und seinen letzten Beifahrer anweist, „sich um die Beseitigung der anderen Clips von den Jaguar-Trips zu kümmern“, wie Focus Online weiter schreibt?

Dem Anwalt der Eltern der getöteten jungen Frau will nicht in den Kopf, wie die Justiz einen als Erwachsenen einstuft, wenn es darum geht, einen Jaguar mit 550 PS zu steuern, der anschließend als Todesfahrer vor Gericht aber als Jugendlicher durchgehen soll.

Nun hat die Justiz noch keine Entscheidung gefällt. Es bleibt die vage Hoffnung, dass das Gericht dem Gutachter nicht folgt. Warum Hoffnung? Weil wir uns mit diesem Fall in Deutschland an einer gefährlichen Schnittstelle befinden, wenn zukünftig die vielfachen kulturellen Verwerfungen einer in Massen zugewanderten moslemischen Klientel in Strafverfahren als mildernder Umstand gelten könnte.

Hier geht es aber doch darum, einmal einen Musterprozess zu führen, der klare Kante zeigt gegen einen verheerenden Zeitgeist, der sich in Verständnis dem Täter gegenüber erschöpft und kein Mitgefühl mehr zeigt für die Opfer der Auswüchse einer fremden Kultur, der gegenüber wir keine Kompatibilität suchen sollten, sondern eine dringend notwendige deutliche Abgrenzung.

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