Tichys Einblick
Wie bitte?

Pharmaunternehmen in Erklärungsnot: Koran-Sure im Beipackzettel

Dürfen Katholiken Bibelzitate erwarten im Beipackzettel der Antibabypille, wenn Pharmaunternehmen ein passendes finden, das die Einnahme rechtfertigt? Was wäre empfehlenswert bei Hindus? Nun weiß man, dass gläubige Juden auch kein Schweinefleisch zu sich nehmen. Warum aber findet sich in einem jüdisch-christlichen Kulturkreis keine entsprechende Beruhigung für jüdische Patienten auf den Beipackzetteln? Was macht hier den Unterschied zum muslimischen Patienten?

Eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse ist keine Kleinigkeit, weil langwierig und schmerzhaft. Nun kann es trotzdem passieren, dass so ein Patient schmunzeln muss. Dann nämlich, wenn er seinen Beipackzettel fürs Pankreas-Pulver liest – und sich dort unvermittelt in einem religiösen Diskurs ausschließlich für Muslime wiederfindet.

So haben beispielsweise die Pharmaunternehmen Ratiopharm, Allergan oder Nordmark einen Abschnitt in den Gebrauchsinformationen eingeschrieben, der die religiöse Unbedenklichkeit des Pankreas-Medikaments, gewonnen aus der Bauchspeicheldrüse vom Schwein, bescheinigt. Wohlgemerkt, es geht hier im Beipack nicht um unerwünschte Nebenwirkungen, sondern darum, Muslime zu beruhigen oder zu ermuntern, Medikamente wie Panzytrat usw. einzunehmen.

Wie diese Überzeugungsarbeit geleistet wird, ist erstaunlich, wenn es beispielsweise bei Allergan in einem gesondert hervorgehobenen Abschnitt heißt:

Auch moslemische Patienten dürften Pantryzat 40.000 einnehmen. Der 173. Vers der 2. Sure des Koran würde besagen:

„Euch ist nur verboten: das, was verendet ist, und Blut und Schweinefleisch, was nicht im Namen Allahs geschlachtet (oder Götzen geopfert) ist. Wer aber (aus Not) gezwungen, unfreiwillig, ohne Absicht und nicht unmäßig davon genießt, der hat keine Sünde damit (begangen): den Allah verzeiht und ist barmherzig.“

Nun mag man das hilfreiche Zusatzinformation verstehen oder als gelungene Marketingaktion. Aber was passiert da tatsächlich? Verstehen sich da deutsche Pharmakonzerne als islamische Religionserklärer? Ratiopharm hat die Brisanz unserer Anfrage schnell erkannt, kann die Zuständigkeit aber an ein Partnerunternehmen weiterreichen, wenn die Senior Communications Managerin schreibt:

„Wir sind Ihren Fragen nachgegangen und es verhält sich dabei so: (…) Dass dieser Passus aufgenommen wurde, ging vom Pharmazeutischen Unternehmer und Hersteller Nordmark Arzneimittel aus. Kein anderes Arzneimittel, das von uns vertrieben wird, hat eine solche Zusatzinformation.“

Wir fragen nach. Und während also die Antwort von Nordmark noch aussteht, einmal weitergedacht: Dürfen Katholiken jetzt auch Bibelzitate erwarten im Beipackzettel der Antibabypille, wenn die Pharmaunternehmen ein passendes finden würden, das die Einnahme rechtfertigen würde? Und was wäre empfehlenswert bei Hindus? Nun weiß man, dass gläubige Juden auch kein Schweinefleisch zu sich nehmen. Warum aber findet sich in einem jüdisch-christlichen Kulturkreis keine entsprechende Beruhigung für jüdische Patienten auf den Beipackzetteln? Was macht hier den Unterschied zum muslimischen Patienten?

In einer Broschüre der Universität Mainz mit dem Titel „Medizinethische Aspekte im Umgang mit muslimischen Patienten“ wird – beispielhaft für die Problematik – eine Patientengeschichte erzählt, wo über einen Muslim in einem „Fallbeispiel“ berichtet wird:

„Einem unfreiwillig kinderlosen muslimischen Mann wird zu Therapiezwecken von einem deutschen Urologen ein Präparat verabreicht. Als er feststellt, dass dieses aus dem Schweinepankreas gewonnen wird, bricht er die Therapie ab. „Was kann man von einem Menschen erwarten, der mit Hilfe eines Präparats, das Schweineanteile enthält, gezeugt wurde?“ sagt er später. Da sein Vertrauen verletzt wurde, geht er nicht mehr zu diesem Urologen.“

Es ist also offensichtlich doch nicht so, wie es diese Beipackzettel erzählen. Man könnte es sich leicht machen und sagen, Religion sei nun mal keine Wissenschaft. Aber welcher Religionslehrer berät hier eigentlich die Pharmaindustrie, wenn es um halale Arzneien geht? Professor Martin Schulz ist Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und hat dem Stern dazu schon 2015 Auskunft gegeben:

„Medikamente, die als Inhalts-, meist Hilfsstoff, verarbeitetes Schweinefleisch oder Alkohol enthalten, (können) für einen praktizierenden Muslimen problematisch sein. Eine sehr kleine Gruppe interpretiert das Speisegebot sehr streng und verzichtet vollständig auf Medikamente, die diesem Gebot nicht entsprechen.“

Es gibt hier also durchaus entgegen der Angaben auf dem Beipackzettel unterschiedliche Auffassungen. Aber warum lässt sich ein Pharmaunternehmen überhaupt auf solche religiösen Kapriolen ein? Man möchte glauben, da wird ein Fass ohne Boden aufgemacht, wenn weitere Religionen ihre persönlichen Befindlichkeiten, ihre Regeln und religiösen Gesetze widergespiegelt sehen wollen oder zuletzt gar ein Anrecht einfordern könnten, das entsprechende Informationen verpflichtend wären, so wie heue schon Infos für Veganer, Gluten-Allergiker usw.

Religiöse Gebote, Suren oder sonstige Zitate aus Buchreligionen, verpflichtend abgebildet in Beipackzetteln, formuliert gemäß EU-Norm? Nein, sicher nicht. Alle nötigen Informationen sind längst gegeben, wenn beispielsweise auf der Umverpackung des Pakreas-Medikaments gut sichtbar geschrieben steht: „Vom Schwein“. Wäre es hilfreich, für sprachfremde Patienten gleich welcher Religion noch ein Schweinchen als Graphik abzubilden, so wie die Kornähre bei Gluten?

Dann meldet sich auch schon Nordmark und die freundliche Dame am Telefon klärt erst einmal darüber auf, dass Nordmark einer der weltweit größten Hersteller von Pankreas-Pulver wäre. Und man hätte sich im Hause schon intensiv bemüht, die Fragen zu beantworten. Allerdings sei der Passus mit dem Hinweis an muslimische Patienten schon so alt, dass sich keiner der heute noch tätigen Mitarbeiter erinnern kann, wie er einmal entstanden ist, wie die Sure aus dem Koran den Weg in die Patienteninformation gefunden hätte.

Ein anderes Medikament des Hauses, das ebenfalls vom Schwein kommt, sei sogar schon in den 1930er Jahren produziert worden, da stände ähnliches. Ergo kann uns die Mitarbeiterin die Philosophie hinter dem Passus im Beipackzettel „nicht 1:1 beantworten“. In der Fachinformation für Ärzte stehe es übrigens nicht. Hier wäre allerdings die Frage berechtigt, warum dort und hier nicht?

Tatsächlich kann schon die Schreibweise „moslemische“ statt „muslimische“ darauf hinweisen, dass es sich bei besagtem Passus im Beipackzettel um einen antiquierten handelt.

Nun hat Nordmark, das dürfen wir gerne unterstellen, das Wohl des Patienten im Auge gehabt. Aber möglicherweise wird es Zeit, Jahrzehnte alte Elemente eines Beipackzettels einmal neu zu überdenken, nachzudenken, ob ein Pharmamunternehmen in der heutigen Zeit wirklich religiöse Schiedsstelle sein will oder möchte oder kann.