Tichys Einblick
TV, Polizei, LKA

LKAida – Katarina Barley: „Besorgniserregende Vorgänge“

Wie ist es mit dem Recht am Bild? Greifen hier schon engere Vorgaben auf Basis beispielsweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Fängt sich der Staat im eigenen Netz?

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Jeden Montag protestiert in Dresden im Rahmen der Pegida-Kundgebungen nach wie vor eine vierstellige Zahl von Menschen (die Angaben schwanken je nach Standpunkt). Eine Demonstration außerhalb der Reihe fand nun am vergangenen Donnerstag statt, als die Kanzlerin zum ersten Mal nach der Bundestagswahl wieder offiziell zu Besuch in Dresden war, um sich mit dem CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer u.a. im Maschinenbauunternehmen Trumpf in Neukirch (Landkreis Bautzen) Fragen der Mitarbeiter zu stellen.

Auf dem Weg dorthin fuhr der Autokorso der Bundeskanzlerin Spalier entlang von wehenden Deutschlandfahnen, begleitet von lauten „Merkel-muss-weg“-Rufen.

Ein Demonstrant gegen Merkel war aus einem losen Zug von Teilnehmern ausgeschert und auf ein am Rande filmendes TV-Team des ZDF zugegangen, mit den Worten:

„Hören Sie auf mich zu filmen, Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das dürfen Sie nicht. Frontalaufnahme! SIE HABEN EINE STRAFTAT begangen!“

Anschließend forderte er das Team auf, in der Nähe gemeinsam aufhaltende Polizisten aufzusuchen; dieser Aufforderung kam das Fernsehteam nach. Nun dauerte das Gespräch bzw. die Befragung des Fernsehteams durch die Polizei ca. eine Dreiviertelstunde. Ob das Fernsehteam hier hätte rechtlich vorzeitig abbrechen können?

Thomas Geithner, Ansprechpartner für Pressefragen der Polizei Dresden, sagte gegenüber dem öffentlich-rechtlichen TV-Magazin ZAPP auf die Frage, warum der Vorgang so lange gedauert hätte, zunächst sei nur der Presseausweis verlangt worden. Nachdem allerdings während dieser Presseausweis-Prüfung aus den Reihen der „Versammlungsteilnehmer“ eine Beleidigung von jemandem aus dem Fernsehteam gemeldet wurde, sah die Polizei sich veranlasst, nun auch noch den Personalausweis des Journalisten zu sichten.

Für die Dauer der Maßnahme, welche die Polizei in diesem Moment für notwendig erachtete, hat die vernommene Person zur Verfügung zu stehen, bis die Beamten die Maßnahme für beendet erklären, so eine von TE befragte Polizeipressestelle.

Die Vernehmung dauert also schlussendlich 45 Minuten. Laut Geithner soll das auch daran gelegen haben, dass das Drehteam immer wieder Rücksprache mit der Redaktion gesucht hätte, mit Fragen wie: „Wie sollen wir uns verhalten, was müssen wir erdulden, was müssen wir nicht erdulden?“ Laut Geithner: „Viel geredet, viel Aufregung.“

Der betroffene Reporter Arndt Ginzel fühlt sich, so sagte er gegenüber ZAPP, von den Beamten schikaniert. „Und das wird jetzt quasi so gedreht, als wären wir schon selber dran schuld an der ganzen Situation.“ Ginzel erwähnt, „sämtliche Phasen dieser Kontrolle“ dokumentiert zu haben und kommt zu dem Schluss: „das wir da durchaus behindert wurden an der Arbeit.“ Via Twitter verschärft Ginzel den Ton noch und schreibt, die Polizei agiere hier als Exekutive von Pegida, wen er twittert: „Sächsische Polizei: Exekutive der Wutbürger?“

Das Fernsehteam interviewte außerdem mit Tobias Wolf, einen Reporter der sächsischen Zeitung, der vor laufender Kamera erzählt, dass ihm einmal, als er um Schutz gegen mutmaßliche rechte Gewalttäter die Polizei gerufen hätte, der Einsatzleiter gesagt hätte: „Ihr seid ja die Lügenpresse. Pegida hat Recht, ich schütze Euch jetzt nur, weil ich eine Uniform anhabe.“ Ein Anruf bei Wolf ergibt, dass diese Aussage sogar gegenüber mehreren Kollegen erfolgte und dieser Fall allerdings nach einem Gespräch mit der Polizei und einer Entschuldigung gegenüber Wolf beigelegt worden sei. Eine Nachfrage dazu bei der Polizeidirektion Dresden wurde vom Polizeisprecher Marko Laske so beantwortet: „Wir werden zu der Aussage keine Stellung nehmen.“

Soweit die erste Vermessung der Geschehnisse. Jetzt allerdings wurden nach und nach weitere Sachverhalte bekannt, die aus einem monothematischen Fall mit wenig Aufregungspotenzial einen echten Aufreger machen, soweit, dass sich die in ihrer kurzen bisherigen Amtszeit kaum zu Wort gemeldete Justizministerin Katarina Barley einschaltet und „wirklich besorgniserregende Vorgänge“ erkannt haben will, wohl, als ihr bekannt wurde, dass die Person in Dresden, die nicht gefilmt werden wollte, ein Mitarbeiter des LKA gewesen sein soll.

Die Mutmaßungen in den sozialen Medien sind vielfältig. Gab es hier etwa in der Sache eine heimliche Zusammenarbeit zwischen Polizei und LKA-Mitarbeiter gegen die Presse? War der LKA-Mann gar ein Agent Provocateur? Nutzer bei Facebook und Co spielen jedes denkbare Szenarium genüsslich durch.

Oder harmloser gefragt: Darf ein LKA-Mitarbeiter überhaupt an einer Pegida-Demonstration teilnehmen? Unabhängig davon, ob er möglicherweise nur privat unterwegs war? Ministerin Barley findet gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die Vorgänge (…) müssen dringend und umfassend durch die sächsischen Behörden aufgeklärt werden.“ Nun ist Barley auch Mitglied des ZDF-Fernsehrats, so erklärt sie weiter: „Pressefreiheit ist ein herausragendes Gut in unserer Gesellschaft und nach unserem Grundgesetz.“

Der sächsische Ministerpräsident, der ja mit der Bundeskanzlerin in Dresden unterwegs war und damit Anlass für die Demonstration gegeben hatte, sah den Fall allerdings zunächst ganz anders, als der CDU-Politiker auf Twitter schrieb, die einzigen Personen, die in diesem Video seriös aufträten, seien die Polizisten. Das Team habe sich korrekt verhalten, konterte umgehend ZDF-Chefredakteur Frey.

Nach Bekanntwerden der Tätigkeit des „Beschwerdeführers“ beim LKA teilte der Innenminister Sachsens in einer ersten Reaktion mit: „Selbstverständlich gilt für jeden Bürger in unserem Land das Recht auf freie Meinungsäußerung. Allerdings erwarte ich von allen Bediensteten meines Ressorts jederzeit, auch wenn sie sich privat in der Öffentlichkeit aufhalten und äußern, ein korrektes Auftreten.“

Es gibt hier also mindestens vier Hauptpunkte, die zur Debatte stehen: Einmal die Art und Dauer des Polizeieinsatzes, der Hintergrund der Beschwerde des Demonstranten, die Reaktionen der Mitglieder des sächsischen Kabinetts und die grundsätzliche Frage nach dem Recht am eigenen Bild bei solchen Demonstrationen.

Nun haben Länder, von Bayern über NRW bis Sachsen, aktuelle neue Polizeigesetze auf den Weg gebracht; Gesetze, die den Spielraum der Polizei deutlich erweitern sollen. Gehören dehnbare Zeitfenster bei Vernehmungen/Befragungen und ein neuer Umgang mit der vierten Gewalt ebenfalls dazu? Wurde hier also quasi ein Probelauf vorgenommen? Unwahrscheinlich schon deshalb, weil die Art und Weise polizeilicher Befragungen bundeseinheitlich geregelt sind.

Wie ist es mit dem Recht am Bild? Greifen hier schon engere Vorgaben auf Basis beispielsweise der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Das hatte im Mai dieses Jahres beispielsweise auch den NDR interessiert. Und hier ist die Sachlage durchaus schwammig. So dürfen Menschen als „Beiwerk“ abgebildet werden, wenn man beispielsweise die Dresdner Frauenkirche filmt und dafür nicht vorher den Platz räumen lassen kann. Mal davon abgesehen, dass das auch ein merkwürdiger Film wäre, Menschen gehören nun mal dazu. Aber wie verhält es sich mit Demonstrationen? Wie die Demonstrierenden im Mittelpunkt der „Veranstaltung“ stehen? Der Fotografenverband sagt, eine Demonstration am nächsten Tag in der Tageszeitung zu zeigen, sei kein Problem, dann, wenn das Bild nicht archiviert und später in anderem Zusammenhang wieder verwendet werden würde.

Zusammengenommen kann man hier allerdings den Schluss ziehen, dass die große Zahl auch hochrangiger Persönlichkeiten, die sich zu Wort melden, auch eine Verweis darauf geben, wie schnell solche eigentlich harmlosen Ereignisse – immerhin kann jeder, der sich von der Polizei falsch behandelt fühlt, Einspruch dagegen erheben, selbst dann, wenn es um ein zu weit geöffnetes Befragungszeitfenster geht – wie schnell also solche Ereignisse von zunächst geringerem Nachrichtenwert in kürzester Zeit nach ihrem politischen Nutzen abgefragt werden. Beide Seiten hoffen dabei, hier für ihre Sache partizipieren zu können. Weitere Mitspieler kommen dazu, die glauben, mit dieser oder jener Parteinahme öffentlich punkten zu können. So wird ein Ereignis hochgespielt, dass für sich genommen keinen echten Nachrichtenwert hat. Der eigentliche Wert entsteht hier erst aus den Stellungnahmen zum Fall. Die Klickraten der sozialen Medien sind die Messlatte der Relevanz geworden.

Arndt Ginzel jedenfalls kann sich in den Netzwerken über eine deutlich höhere Aufmerksamkeit freuen, als sein ursprünglich geplanter Beitrag wahrscheinlich jemals hätte erreichen können.


(Die Wortschöpfung „LKAida“ in der Headline wurde Twitter entnommen)