Tichys Einblick
Vergewaltigung in Serbien und hierzulande

In Deutschland dem Fluchtgrund zum Opfer gefallen und der Justiz

Selbst wenn das Opfer als Asylbewerberin irgendwann in Deutschland anerkannt werden wird, die damit verbundene Sicherheit ist allenfalls eine relative. Und das gilt im Übrigen immer öfter auch für Menschen, die schon länger hier leben.

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Vorwort: Liebe Leser, was Sie hier gleich zu lesen bekommen, ist auf eine Weise ungeheuerlich und dennoch weit davon entfernt, als Einzelfall durchgehen zu dürfen. Sie werden hier auch nur deshalb darüber lesen können, weil es in der Redaktion der Braunschweiger Zeitung Mitarbeiter gegeben hat, die sich nicht gescheut haben, zu berichten was passiert ist. Und sie haben das in einer erschütternden Ausführlichkeit getan. Obwohl sie einfach nur ihre Arbeit erledigt haben, verdient diese Arbeit Anerkennung und Respekt.

Tatort Landesaufnahmebehörde Braunschweig. Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia vergewaltigt im November 2016 eine 25-jährige Serbin, die er vom Flur der Einrichtung weg in sein Zimmer zerrte. Das Braunschweiger Amtsgericht verurteilte ihn am Donnerstag zu zwei Jahren auf Bewährung. Der Somalier ist wieder auf freiem Fuß. Soweit die Nachricht. Aber die Braunschweiger Zeitung wollte es dieses Mal offensichtlich nicht dabei belassen, berichtete ausführlich die Hintergrunde, erzählte etwas über Opfer und Täter und über dieses skandalöse Urteil.

Die Tat wurde überhaupt erst bekannt, weil das Opfer nach der Vergewaltigung eine Abtreibung vornehmen musste. Ein ausführliches Glaubwürdigkeitsgutachten bestätigte den geschilderten Tathergang, als der Afrikaner die Serbin in sein Zimmer zerrte, die Vorhänge zuzog, das Zimmer abschloss und sie trotz verbaler und physischer Gegenwehr vergewaltigte. Der Täter ist geständig. Aber er ist vor allem deshalb geständig, weil ihm als Gegenleistung die Bewährung versprochen wurde. Und das war für das Gericht gar nicht so einfach rechtlich zu bewerkstelligen: Offensichtlich nur mit juristischen Winkelzügen wurde es überhaupt möglich, das Strafmaß auf zwei Jahre zu begrenzen – denn hier liegt der maximale überhaupt „bewährungsfähige“ Zeitraum.

Die Bewährung soll zustande gekommen sein, um dem Opfer die Aussage zu ersparen. Aber wem hat man da eine Bewährungsstrafe ermöglicht? Der Somalier ist bereits elffach straffällig geworden, unter anderem wegen „Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, mehrfachem Diebstahl und Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – für die Straftaten gab es bisher lediglich Geldstrafen und Tagessätze.

Staatsversagen
Die Regierung steht in der Aufklärungspflicht
Während der Verhandlung musste die Oberstaatsanwältin den Angeklagten darauf hinweisen, dass er sein Lächeln zu unterlassen hätte. Und er lächelte oft. „Sie haben hier keinen Grund zum Lächeln. Das ist eine ernste Sache.“ Die Oberstaatsanwältin fragte den Angeklagten weiter, was er in Deutschland wolle. Er wolle studieren, ein sicheres Leben anfangen, lautete seine Antwort. Von keiner Seite allerdings konnte oder kann eine zufrieden stellende Antwort oder Erklärung dafür gefunden werden, wie und warum der Angeklagte zwölf (!) verschiedene Personalien vorweisen kann. Bisher hielt er sich bereits in Italien und Frankreich auf, zuletzt in Deutschland.

Der Angeklagte bekommt übrigens keinen Bewährungshelfer zugewiesen; zum einen würden diese Fälle laut Oberstaatsanwaltschaft anschließend sowieso „verschwinden“, zum anderen wären die Dolmetscherkosten zu hoch. Zudem müsste der Bewährungshelfer „bei öfter mal wechselnden Aufenthalts-Ländern“, sowieso ständig gewechselt werden, so der Richter(!).

Bisher wurde hier etwas über den Täter erzählt, was ist mit dem Opfer? Mit der 25-jährigen Serbin? Ihr Schicksal nachzuerzählen, ist hart. Die laut Zeitungsangaben „ganz kleine, zierliche Person“ gilt heute als suizid-gefährdet, wird ständig betreut. Sie kam nach Deutschland, weil sie sich ein besseres Leben erhoffte. Und das ist in diesem Fall durchaus nicht wirtschaftlich gemeint. Die Frau hat bereits zwei Kinder aus vorhergehenden Vergewaltigungen. Ihr bisheriges junges Leben wurde bestimmt von Demütigungen, Verletzungen und Missachtungen, so die Braunschweiger Zeitung. Als sie sich in Serbien nicht mehr zu helfen wusste, schlief sie unter freiem Himmel und nahm später Zuflucht in einem Kloster. Vergewaltigungen erlebte sie durch den eigenen Vater, den Nachbarn und dessen Söhne. Sie durfte als Kind nie zur Schule gehen, hat keinen Beruf, kann nicht lesen oder schreiben. Es grenzt hier an ein Wunder, dass sie überhaupt den Weg ins vermeintlich sichere Deutschland gefunden hat.

Akute Ignoranz
Politisch gewollte Staatsverwahrlosung
Die Anwältin beschreibt das Opfer als eine Person, die nicht in der Lage ist, sich zu wehren. Hier wird also sowohl auf den körperlichen Aspekt der Wehrhaftigkeit abgehoben, wie auch auf den mentalen. Es gehört, so die Zeitung weiter, zu den verstörenden Erkenntnissen dieser Verhandlung, dass der Frau in der Obhut der Einrichtung in Deutschland eben das widerfährt, vor dem sie nach Deutschland geflüchtet ist. Nach Braunschweig in die Landesaufnahmebehörde. Nach der Gerichtsverhandlung verließ der Täter das Gericht als freier Mann. Sachverständige befanden, dass die Serbin eine Befragung vor Gericht nicht überstanden hätte, sie sei chronisch traumatisiert und körperlich schwer angeschlagen.

Wäre im Rahmen des Schwangerschaftsabbruches nicht „zufällig“ herausgekommen, was wirklich passiert ist, der Fall wäre nie vor einem Gericht gelandet. Nun kann man sich vorstellen – nein, man will es fast inständig hoffen als eine Art Widergutmachung – dass diese Frau am Ende einen Asylstatus bewilligt bekommt, obwohl Serbien als „sichere Herkunftsland“ gilt. Hier muss auch nicht mehr diskutiert werden, ob von „Flüchtling“ gesprochen werden kann.

Nichtsdestotrotz wird diese Frau aktuell beispielsweise im Fernsehen die Fußballmannschaft ihres Herkunftslandes zu sehen bekommen haben, die in der Vorrunde ausgeschieden ist. Landsleute nahmen dieses Ausscheiden zum Anlass, beispielsweise Stuttgart unsicher zu machen. Die Zeitung berichtet, die Polizei musste etwa fünfzig Randalier einkesseln. „Die Polizei war mit einem Großaufgebot an Kräften im Einsatz, um eine Eskalation der Situation zu verhindern.“

Männer, die in der Sprache früherer Vergewaltiger der Frau in Deutschland randalieren. Nun ist eine weitere Sprache dazu gekommen, die Sprache des somalischen Vergewaltigers. Die Sprache der Dealer in den Parks deutscher Großstädte. Wie berichtet wird, kommen diese Drogenhändler u.a. aus Mali, dem Senegal, Somalia, Eritrea, Nigeria.

Also selbst dann, wenn das Opfer als Asylbewerberin irgendwann in Deutschland anerkannt werden wird, die damit verbundene Sicherheit ist allenfalls eine relative. Und das gilt im Übrigen immer öfter auch für Menschen, die schon länger hier leben.