Tichys Einblick
Ein "möglichst" der Lobby?

Gesetzlich sanktionierter Betrug und Ressourcenverschwendung durch Handys und Navis

Die Hersteller können auch ganz offen das Gesetz missachten, denn der findige Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass es keine Sanktionsmöglichkeit gibt.

© Win McNamee/Getty Images

Ich hätte einen Vorschlag für grüne Wahlkämpfer und unseren hyperaktiven Justizminister Heiko Maas. Kümmert Euch mal ernsthaft um die Dutzenden Millionen Handys, Navis und sonstigen Elektro-Kleingeräte, die jedes Jahr unnötigerweise für den deutschen Markt produziert und verkauft werden, um mutwillig unbrauchbar gemachte Geräte zu ersetzen.

Das Elektro- und Elektronikgesetz, das jüngst unter dem SPD-Spezialisten für wirkungslose und grundgesetzwidrige Mieterschutz-, Massenüberwachungs– und Zensur-Gesetze, Heiko Maas, geändert wurde, gibt eigentlich vor, etwas gegen diese wahnsinnige Ressourcenverschwendung tun zu wollen. Es schreibt den Herstellern in §4 vor, es zu unterlassen, das wichtigste Verschleißteil, den Akku, so zu verbauen, dass er nicht mit vertretbarem Aufwand ausgetauscht werden kann. Eine wirksame Vorschrift dieser Art wäre wichtig, weil Akkus, die nach 18 bis 30 Monaten den Geist aufgeben und zu mühsam und teuer auszutauschen sind, der Hauptgrund für die sehr kurzen Nutzungszeiten der Geräte sind. Diese kurzen Nutzungszeiten sind mit großem Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung verbunden. Ein Mobiltelefon etwa besteht im Durchschnitt zu rund einem Viertel aus Metallen wie Kupfer, Eisen, Nickel, Zink, Zinn, aber auch Blei, Cobalt, Colombo-Tantalit („Coltan“) sowie den Edelmetallen Silber, Gold, Palladium und Platin. Diese Metalle werden nicht selten unter menschenunwürdigen Bedingungen und zum Schaden der Umwelt abgebaut. Wenn wir die Umwelt bewahren und den Menschen in den armen Ländern die Ressourcen überlassen wollen, um ein anständiges Leben führen zu können, müssen wir aufhören, derart frivol knappe Ressourcen zu verschwenden.

Tatsächlich juckt die Hersteller die Gesetzesvorschrift kein bisschen, wie man schon an der Vielzahl von Smartphone-Modellen sehen kann, die den Akku fest verbaut haben. Besonders krass und nahe am Betrug finde ich es, wenn Hersteller von Navigationsgeräten wie TomTom so handeln, die mit viel Bohai die „lebenlange“ Aktualisierung der Kartendaten verkünden, die man zusammen mit dem Gerät kauft. Wenn man gleichzeitig dafür sorgt, dass das Gerät nach wahrscheinlich nicht einmal zwei Jahren weggeworfen werden muss, ist diese „lebenslange“ Aktualisierung wenig mehr als nichts wert. „Der Akku ihres Navigationsgeräts kann nicht ausgewechselt werden“, heißt es bei TomTom offiziell, in offener Verletzung des Elektrogesetzes.

Ich habe vor 18 Monaten zwei verschiedene TomTom-Geräte gekauft, ein teures und ein eher günstiges. Bei beiden ließ sich annähernd gleichzeitig die Akkus nicht mehr laden und die Geräte versagten ihren Dienst.

Die Hersteller können auch ganz offen das Gesetz missachten, denn der findige Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass es keine Sanktionsmöglichkeit gibt. Obwohl das bereits vorher bekannt war und breit diskutiert wurde, ist auch im novellierten Gesetz der entsprechende §4, der zum Verzicht auf festes Verbauen des Akkus auffordert, nicht in der Liste der bußgeldfähigen Ordnungswidrigkeiten enthalten (§45).

Schlimmer noch. Um dem standardmäßigen Bruch des sanktionslosen Gesetzes den Ruch des verbotenen Tuns zu nehmen, wurde ein „möglichst“ eingefügt, sodass es sich jetzt nur noch um eine unverbindliche Sollvorschrift handelt.

„Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind möglichst so zu gestalten, dass Altbatterien und Altakkumulatoren durch Endnutzer problemlos entnommen werden können.“

Zwar wurde das ergänzt um die Vorschrift:

„Sind Altbatterien oder Altakkumulatoren nicht problemlos durch den Endnutzer entnehmbar, sind die Elektro- und Elektronikgeräte so zu gestalten, dass die Altbatterien und Altakkumulatoren problemlos durch vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal entnommen werden können.“

Aber auch dafür gibt es keine Sanktionsmöglichkeit, sodass es den Herstellern egal ist.

Anstatt die massiv ressourcenverschwendende und umweltverschmutzende Herstellung nuer Elektrogeräte zum Ersatz mutwillig unbrauchbar gemachter Geräte zu unterbinden, beschränkt sich das Gesetz in offenkundiger Willfährigkeit vor den Produzenten darauf, dafür zu sorgen, dass ein größerer Anteil der unnötigerweise produzierten Geräte zurückgegeben und wenigstens teilweise recycelt wird.

Ich habe zum Ersatz meines funktionsunfähigen Navis nun ein Garmin gekauft. Die beiden Hersteller teilen fast den gesamten Markt unter sich auf. Zwar lässt sich auch beim Garmin der Akku nicht so leicht austauschen, wie es sein sollte, aber laut der Youtube-Videos, die ich mir dazu angeschaut habe, doch sehr viel leichter als beim TomTom. Beim Garmin traue ich es mir ohne weiteres zu, beimTomTom nicht.

Wenn man schon dabei wäre, ein Gesetz zu machen, sollte man auch gleich klar machen, dass es als Betrug verfolgt wird, wenn ein Hersteller nachweislich mutwillig die Lebensdauer seines Gerät verkürzt, und dass alle Käufer einfach und wirksam Schadensersatz verlangen können. Bei Druckern soll es zum Beispiel Software geben oder gegeben haben, die dafür sorgt, dass es nach einer gewissen Zeit Probleme gibt.

Der Beitrag von Norbert Häring ist zuerst hier erschienen.