Tichys Einblick
In Bayern geht auch Wählen anders

Das Kreuz mit der Erst- und der Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl kommt es auf die Zweitstimme an. Kaum jemand weiß, dass das bei der bayerischen Landtagswahl ein wenig anders ist. Und es gibt andere Sonderregelungen. Ein Gastbeitrag von Helmut Markwort.

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Bei täglichen Gesprächen über mein Engagement als Wahlkämpfer – ich kandidiere im Stimmkreis 124 München-Land-Süd direkt für die FDP und in München und ganz Oberbayern auf Platz 16 der Liste 5 – muss ich feststellen, dass auch gebildete und gewöhnlich gut informierte Mitbürger nicht wissen, dass bei der Landtagswahl andere Regeln gelten als bei der Bundestagswahl vor einem Jahr. Erststimme und Zweitstimme haben eine andere Bedeutung.

Diese Unkenntnis kann entscheidend sein für das Ergebnis.
 Andere Parteien, vor allem CSU und SPD, haben aus Eigeninteresse wenig Grund,
 über die bayerischen Sonderregeln zu informieren. Sie profitieren vom Nichtwissen und spekulieren darauf, dass FDP-Sympathisanten sich ähnlich verhalten wie vor einem Jahr bei der Bundestagswahl.

Hier nenne ich den Beweis. Der Bundeswahlleiter hat bekanntgegeben, dass keine Gruppe so häufig ihre zwei Stimmen gesplittet hat wie die Wählerinnen und Wähler der FDP.
 56,4 Prozent gaben zwar ihre Zweitstimme der FDP, wählten aber mit ihrer Erststimme Direktkandidaten einer anderen Partei, überwiegend der Union. Diese Entscheidung lässt sich begründen mit der Regel, dass es bei der Bundestagswahl
 auf die Zweitstimme ankommt. Allein der Prozentsatz der Zweitstimmen entscheidet über die Stärke der Fraktionen im Bundestag.

Ganz anders im Bayerischen Landtag. Hier werden Erst-und Zweitstimmen addiert, und die Summe daraus ergibt die Stärke der Parteien. Das ist der erste gewichtige Unterschied zum Bundeswahlrecht. Ein Wähler darf keine Erststimme verschenken.

Die für ein gutes Abschneiden dringend notwendige Erststimme für den Direktkandidaten – nicht nur der FDP – ist auch keinesfalls verloren. Im Gegenteil. Seine Erststimmen werden addiert mit den Zweitstimmen, die er auf seinem Listenplatz einsammelt. Das Gesamtergebnis entscheidet über seine endgültige Platzierung auf der Liste und somit über den Einzug in den Landtag. Wer viele Erst- und Zweitstimmen auf sich versammelt, hat gute Chancen auf ein Mandat.

Das ist der zweite gravierende Unterschied zur Bundestagswahl: 
In Bayern kann der Wähler die Liste verändern. Diese Auswahlmöglichkeit ist ein demokratisches Angebot, besser als im Bund.

In den Bundestag rücken die Kandidaten in der Reihenfolge ein, die von den Parteien bestimmt worden ist. In Bayern dürfen die Wähler die Reihenfolge bestimmen.
 Kein Kandidat auf einem vorderen Platz kann sicher sein. 
Jeder Kandidat auf einem hinteren Platz kann hoffnungsvoll kämpfen.

Dieses System wünsche ich mir auch für den Bundestag.

Eine dritte bayerische Sonderregelung will ich auf jeden Fall erwähnen,
 weil sie manche Zugezogene verblüfft. Es gibt keine Bayernlisten.
 Die Kandidaten sind nur in den Listen der sieben bayerischen Bezirke wählbar. Das auffälligste Beispiel ist Markus Söder von der CSU.
 Er ist zwar in der Landeshauptstadt München extrem plakatiert,
 kann aber dort nicht gewählt werden.
 Nur in Mittelfranken.

Während ich gerade dieses Aufklärungsschreiben beenden will, ruft mich
 ein Bekannter auf dem Handy an und bedauert, dass er mich nicht wählen kann. Warum, frage ich. Weil ich in Dachau wohne, antwortet er.
 Im Einzelgespräch erkläre ich ihm, dass mich alle Bürger in München und Oberbayern auf Platz 16 ankreuzen können. Es ist erstaunlich, wie viele kluge Mitmenschen sich nicht auskennen.



TE-Wahlwette Bayern:

Wer über alle genannten Parteien hinweg am nächsten an den Ergebnissen landet, gewinnt.

Ihre Wetten nehmen wir ab sofort entgegen.

Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (14.10.2018 ) um 16:30 Uhr. Das Wettergebnis wird am Wahlsonntag um 17.45 Uhr veröffentlicht.

Auf die Gewinner wartet:

1. Platz: eine Flasche Champagner von Tante Mizzi
2. Platz: zwei Bücher aus dem Shop nach Wahl
3. Platz: ein Buch aus dem Shop nach Wahl

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