Tichys Einblick
Verstöße gegen Pressekodex

Presserat missbilligt beschönigende Migrationsartikel der „Süddeutschen“

Der Presserat beanstandet zwei Berichte der „Süddeutschen Zeitung“ wegen Einseitigkeit. Es ging um Messerattacken und um die Frage, wie viele Migranten ohne Pass in Deutschland ankommen.

IMAGO / Schöning

Wenn es um Berichterstattung über Probleme bei der „Zuwanderung“ geht, gehört die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) zusammen mit „Zeit“ und Co. sowie den Öffentlich-Rechtlichen ARD, ZDF, DLF zu denen, die die Probleme ungern benennen, durch Weglassungen verzerrt darstellen, bagatellisierend „framen“ oder ganz beiseitelassen. Der Presserat als Selbstkontrollgremium sieht nun bei zwei SZ-Artikeln Verstöße gegen den Pressekodex. Einmal ging es dabei um die Frage, wie viele Flüchtlinge ohne Pass nach Deutschland kommen. In einem anderen Artikel ist falsch berichtet worden, Migranten würden nicht häufiger straffällig als Nichtmigranten.

Hier die beiden SZ-Beispiele aus der „Süddeutschen“:

1. In der Ausgabe vom 5. September 2023 hat die SZ unter der Überschrift „Du gehörst nicht dazu“ sowie am 4. September 2023 unter derselben Überschrift auf sz.de über Menschen in Deutschland mit ungeklärter Staatsangehörigkeit berichtet. Im Bildtext eines Fotos hatte es geheißen, Flüchtlinge kämen „manchmal“ (sic!) ohne Pass an.

2. In einem SZ-Beitrag vom 8. September 2023 (Printausgabe) bzw. vom 7. September (online) war unter dem Titel „Welche Täter mit der ,Affektwaffe‘ angreifen“ zu lesen: Die Zahl der Messerattacken in Deutschland habe zugenommen, aber zugleich behauptete die SZ, es gebe keinen Zusammenhang mit der Herkunft der Täter, weil die Anteile migrantischer und nichtmigrantischer Täter in etwa gleich seien.

Nun hat sich tatsächlich der „Presserat e.V.“ kritisch mit diesen beiden SZ-„Berichten“ befasst und jeweils eine Missbilligung ausgesprochen.

Zu Beispiel 1 sagt der Presserat, dass damit die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt wurde. Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses des Presserates erzeugt das den falschen Eindruck, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge in Deutschland ohne Pass ankomme. Tatsächlich seien dies gemäß offiziellen Statistiken mehr als 50 Prozent.

Zu Beispiel 2 sagt der Presserat, dass hier Verstöße gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) und Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht) des Pressekodex vorlägen, weil außer Acht gelassen worden sei, dass der migrantische Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich niedriger sei, Migranten also in vergleichsweise höherem Maße an Taten beteiligt seien. Die SZ hatte dies allerdings nach Leserhinweisen zeitnah korrigiert.

Die SZ druckte diese beiden Beanstandungen am 15. Januar 2024 ab. Anders als bei Rügen ist die Süddeutsche Zeitung bei Missbilligungen nicht dazu verpflichtet, diese zu veröffentlichen. „Wir haben aber entschieden, dies zu tun, weil wir Wert legen auf Transparenz – auch wenn es um Kritik an unserer Berichterstattung geht“, teilte die Zeitung mit.

Es ist zu hoffen, dass diese Missbilligungen des Presserates Schule machen. Und dass es viele Beschwerden von „Jedermann“ gibt.


Aktualisierung von 16:25 Uhr
In einer vorherigen Version des Textes hieß es, die Süddeutsche Zeitung habe zwei Rügen vonseiten des Presserates erhalten, weswegen diese dazu angehalten wäre, diese Rügen auch abzubilden. Das ist falsch. Tatsächlich erhielt die Süddeutsche keine Rügen, sondern Missbilligungen. Anders als Rügen müssen Missbilligungen nicht abgebildet werden. Wir haben diesen Fehler in der aktuellen Version korrigiert. Wir bitten um Entschuldigung.

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