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Schwerer Schlag für grünes Projekt

Berliner Verwaltungsgericht: Sperrung der Friedrichstraße ist rechtswidrig

Der Umbau der Berliner Friedrichstraße zu einer Fahrradstrecke war ein Prestigeprojekt des Senats. Nun gibt das Gericht der Klage lokaler Geschäftsleute recht: Die Straße muss für den Autoverkehr wieder freigegeben werden.

IMAGO / Jürgen Ritter

Der für Autos gesperrte Bereich der Friedrichstraße in Berlin-Mitte muss wieder freigegeben werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die Sperrung sei seit dem Ende des „Verkehrsversuchs“ rechtswidrig. Zur Begründung hieß es, dass die Voraussetzungen zur Sperrung nicht mehr vorliegen würden.

Die Senatsverkehrsverwaltung hatte den Abschnitt seit August 2020 für den Kfz-Verkehr gesperrt. Obwohl der „Verkehrsversuch“ im Oktober 2021 endete, blieb die Friedrichstraße weiterhin gesperrt. Der Senat will dort langfristig eine Fußgängerzone einrichten, doch das dazugehörige Verfahren ist immer noch nicht abgeschlossen. Für die Überbrückungszeit erließ die Senatsverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung.

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Diese Anordnung hat das Gericht nun kritisiert. Straßenverkehrsbehörden könnten die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Die Anordnung fußte jedoch darauf, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle. Die Straßenverkehrsordnung enthalte aber dafür keine Rechtsgrundlage.

Ausgerechnet die Geschäftsführer vor Ort, die angeblich von dieser Anordnung profitieren sollten, waren diejenigen, die dagegen klagten. Antragstellerin war Anja Schröder, Inhaberin des Weinladens Planet Wein in der Charlottenstraße. Sie steht dem Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“ vor, dem sich mehrere Geschäftsleute angeschlossen hatten. Das Gericht gab ihr mit der Eilentscheidung recht.

An dem Plan, die Straße in eine Fußgängerzone umzuwandeln, hat die Entscheidung jedoch bisher nichts geändert. Im Berliner Rathaus weiß man offenbar besser, was für die Geschäftskultur vor Ort gut ist oder nicht. Schröder klagt mit ihrem Bündnis deswegen auch gegen die Umwandlung zur Fußgängerzone. Die Verwaltung hat nun zwei Wochen Zeit, die Friedrichstraße wieder für den Verkehr zu öffnen.

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