Tichys Einblick
Selbstbestimmungsgesetz

SPD, Grüne und FDP öffnen Männern Schutzräume für Frauen – und regieren in Familien hinein

Das „Selbstbestimmungsgesetz“ geht voraussichtlich am Freitag final durch den Bundestag. Über Familiengerichte regiert die Ampel dann in die Familien hinein und gefährdet Schutzräume für Frauen.

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Bisher müssen Personen, die den Eintrag über ihr Geschlecht offiziell ändern wollen, nachweisen, dass sie sich je nachdem nicht als Frau oder als Mann fühlen. Das pathologisiere den Wunsch, ein anderes Geschlecht anzunehmen, der Wunsch werde also zu etwas Krankhaftem gestempelt, argumentiert die Ampel und hat daher das „Selbstbestimmungsgesetz“ in den Bundestag eingebracht. Für diesen Freitag ist die finale Abstimmung geplant.

Dann kann jeder Volljährige zum Standesamt oder zur Auslandsvertretung gehen, um seinen Vornamen und den Eintrag zu seinem Geschlecht ändern zu lassen. Ämter dürfen die alten Daten speichern. Private dürfen das nicht – mit Ausnahme der jeweiligen Ehepartner, Kinder oder des jeweils andere Elternteils, wenn Vater und Mutter nicht verheiratet sind. Nennt jemand trotzdem einen Geschlechtswandler bei dessem alten Namen, sieht das Selbstbestimmungsgesetz Strafen von bis zu 10.000 Euro vor.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz regiert die Ampel unter Federführung von Justizminister Marco Buschmann (FDP) in die Familien hinein. Zwar sieht das Gesetz vor, dass Eltern einem Kind die Zustimmung zum Geschlechtswandel verweigern können, wenn das zwischen 14 und 18 Jahren alt ist. Doch dann entscheiden laut Buschmanns Entwurf Familiengerichte, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Buschmann hat also eine Beweislastumkehr eingebaut. Eltern, die ihrem 15 Jahre alten Sohn den Eintrag als Mädchen verweigern wollen, müssen nachweisen, dass der Wechsel dem Kindeswohl widersprechen würde.

Die Ampel betreibt an der Stelle Etikettenschwindel mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Die Passage soll suggerieren, dass Eltern über den Geschlechtswandel ihrer minderjährigen Kinder entscheiden. Damit soll verhindert werden, dass die letzten liberalen und konservativen Wähler verschreckt von FDP und SPD weglaufen. Doch in der Realität regieren nun die Familiengerichte in der Frage der Geschlechtsidentität in die Familien hinein.

Den nächsten Etikettenschwindel betreibt die Ampel mit den Schutzräumen für Frauen. Zwar heißt es in dem Entwurf: „Es ist daher etwa im Rahmen des Hausrechts weiterhin möglich, aus sachlichem Grund, etwa um den Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung zu tragen, im Einzelfall zu differenzieren.“ Das soll so klingen, als wenn Männern weiterhin der Zugang zu Saunen, Toiletten oder Heimen für Frauen verwehrt bleibt.

Doch faktisch wälzt die Ampel eine Aufgabe auf Privatpersonen ab, die der Staat laut eigener Argumentation nicht leisten kann. Ein sachlicher Nachweis gilt für SPD, Grüne und FDP beim Geschlechtswandel als unzumutbar, die Besitzer von Saunen, die Verantwortlichen für Toiletten oder Frauenhäuser sollen ihn aber „im Einzelfall differenzieren“ können, wenn sie Paulas mit Penis und Biggis mit Bärten den Zutritt verweigern wollen. Angesichts existenzvernichtend hoher Strafen werden die Verantwortlichen im Zweifelsfall Männer durchwinken. SPD, Grüne und FDP öffnen Männern die Schutzräume für Frauen – und übernehmen noch nicht einmal die Verantwortung dafür, sondern verstecken sich hinter den Betreibern.

Wenn es um den eigenen Bereich geht, mutet sich die Ampel solche Unklarheiten nicht zu. Im „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ muss Klaus weiterhin zum Gewehr greifen, auch wenn er sich selbst als Claudia liest. Ist der Konflikt ausgebrochen, ist es erst einmal zu spät für ihn. Wer dem Dienst an der Waffe aus dem Weg gehen will, muss sich gleich als Frau eintragen lassen. Bricht in den zwei Monaten nach dem Wandel kein Spannungs- oder Verteidigungsfall aus, bleibt der Geschlechtswechsel gültig.

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