Tichys Einblick
Antwort auf TE-Anfrage

17-Jährige bezeichnet Deutschland als „Heimat“ – der Staatsschutz ermittelt

Nachdem eine Schülerin von drei Polizisten aus dem Unterricht abgeführt wurde, weil sie auf TikTok gepostet hatte, dass Deutschland für sie eine „Heimat“ und kein „Ort“ sei, ermittelt nun auch noch der Staatsschutz zu dem Vorfall. Das ergab eine Anfrage von TE.

Symbolbild - Schulklasse

IMAGO

Der Staatsschutz ermittelt zu einem Vorfall, bei dem eine 17-jährige Schülerin von drei Polizisten abgeführt wurde – weil sie Deutschland in einem Posting auf TikTok als „Heimat“ bezeichnet hat. Das ergab eine Anfrage von TE. Dieser Vorfall ereignete sich am 27. Februar in dem Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern. Junge Freiheit hatte zuerst darüber berichtet. Schulleiter Jan-Dirk Zimmermann hatte gegen 9:45 Uhr die Polizei angerufen, um diese „über einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt“ zu informieren, teilte der Pressesprecher der zuständigen Polizeiinspektion Stralsund Marcel Opitz auf Anfrage mit. „Demnach lägen Informationen vor, wonach eine 17-jährige Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Es wurde ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen.“ In diesem „Funkwagen“ waren drei Polizisten.

Der „Sachverhalt“ war laut der Mutter, dass das Mädchen „vor einigen Monaten auf TikTok ein Schlümpfe-Video gepostet hat“. Weiter sagt die Mutter: „Da heißt es, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch. Das war wohl ein witziger AfD-Werbe-Post. Und dann hat sie einmal gepostet, dass Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist.“

Laut Opitz konnte ein „Anfangsverdacht einer Straftat“ mithin nicht festgestellt werden. Trotzdem führten die drei Polizisten das Mädchen vom Chemieraum, in dem sie gerade unterrichtet wurde, durch die gesamte Schule bis zum Lehrerzimmer. Dort baten die Beamten das junge Mädchen, solche Posts in Zukunft zu unterlassen, wie die Mutter sagte. „Die wussten also vorher, was meine Tochter gepostet hatte, sie wussten, dass es nicht strafbar war und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit.“

Wie TE auf eine Anfrage an das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern nun erfahren hat, ermittelt inzwischen der Staatsschutz in diesem Fall: „Aufgrund von zahlreichen E-Mails und Drohanrufen an der Schule“.

Weiter schreibt der Pressesprecher des Ministeriums, Henning Lipski, dass „Notfällen an Schulen mit einem Höchstmaß an Sensibilität zu begegnen“ ist. „Bei besonderen Vorkommnissen ist die Polizei zur Abstimmung des weiteren Vorgehens zu benachrichtigen.“ Als Beispiel nennt Lipski Körperverletzung, Vandalismus, Bombendrohungen, Amokankündigungen und Extremismus. „So erfolgt bei Besitz, Erstellung und/oder Verbreitung von Textnachrichten, Fotos oder Videos eine Abstimmung mit der Polizei zum weiteren Vorgehen, wenn ein strafrechtlicher Hintergrund nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann.“

Bei dem Schlumpf-Video scheint der Schulleiter also einen „strafrechtlichen Hintergrund“ gewittert zu haben: Laut Lipski übergab der Schulleiter den Fall der Polizei, um den Sachverhalt zu klären. „Alle weiteren Maßnahmen und Entscheidungen wurden durch die Polizei getroffen.“

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