Tichys Einblick
"Zeichnende Person" statt "Zeichner"

Niederlage für „Gendersprache“ vor Gericht

Ein Verlag „genderte“ den Artikel einer Autorin – gegen ihren Willen. Die Richter stellten fest, dass der Verlag das Urheber- und Persönlichkeitsrecht der Autorin verletzt hatte. Die Beklagten nahmen darauf einen Vergleich an – zähneknirschend.

IMAGO / Arnulf Hettrich

Ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg endete am Mittwoch mit einem Erfolg für eine Autorin, die sich gegen „Gendersprache“ in ihrem Artikel gewehrt hatte. Die Kunsttherapeutin Sabine Mertens hatte im Herbst 2021 den Verlag „Manager Seminare“ verklagt.

Anlass war ein Artikel im Magazin „Training aktuell“. Der Verlag änderte das Wort „Zeichner“ in „zeichnende Person“ um. Mertens wehrte sich gegen die Änderung. Obwohl die Redaktion zusagte, den Wunsch der Autorin zu berücksichtigen, fügte sie nach Freigabe die Gendersprache wieder ein.

Laut Landesgericht sei es unstrittig, dass der Verlag damit gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht der Autorin verstoßen habe. Der Richter stellte zu Beginn der Verhandlung fest, dass eine konkrete Klage daher gute Aussichten auf Erfolg habe. Das Gericht übernahm einen Vergleich, den Mertens selbst angeboten hatte. Die Beklagten akzeptierten ihn.

Klägerin: Redaktion selbst nach Niederlage von der Überlegenheit der Gendersprache überzeugt

Der Verlag muss die Gendersprache in der Onlineversion des Artikels nun wieder rückgängig machen und vier Fünftel der Prozesskosten tragen. „Das hätte der Verlag auch einfacher haben können, aber er sitzt auf einem sehr hohen Ross“, sagte Mertens nach der Urteilsverkündung. Die Redaktion sei „fest von der Richtigkeit und Überlegenheit ihrer Gendersprachregeln überzeugt“.

Der „Verein Deutsche Sprache“, der die Prozesskosten zum Teil finanzierte, sprach von einem „Erfolg auf ganzer Linie“. Es zahle sich aus, gegen „die ideologisch getriebene Gendersprache vorzugehen und sich nicht kleinkriegen zu lassen“, sagte der Vorsitzende des Vereins, Walter Krämer, in einer Pressemitteilung.

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