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Wirtschaftsweise für 3 Jahre länger Atomkraft

Netzagentur will Stromrationierung für Wärmepumpen und Elektroauto-Ladestationen

Die Netzagentur hält bei hoher Netzauslastung eine temporäre Stromrationierung für Wärmepumpen und Elektroauto-Ladestationen für notwendig. Netzbetreiber sollen dann zwangsweise und zentral koordiniert die Stromversorgung der Anlagen drosseln.

Elektroauto an einer Ladestation

dts Nachrichtenagentur

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, warnt vor einer Überlastung des deutschen Stromnetzes durch die steigende Zahl privater Elektroauto-Ladestationen und strombetriebener Wärmepumpen: „Wenn weiter sehr viele neue Wärmepumpen und Ladestationen installiert werden, dann sind Überlastungsprobleme und lokale Stromausfälle im Verteilnetz zu befürchten, falls wir nicht handeln.“

Als störanfällig sieht die Bonner Behörde vor allem die lokalen Niedrigvolt-Ortsnetze. Die Netzagentur hält bei hoher Netzauslastung eine temporäre Stromrationierung für Wärmepumpen und Elektroauto-Ladestationen für notwendig. Netzbetreiber sollen dann zwangsweise und zentral koordiniert die Stromversorgung der Anlagen drosseln. Die Pläne zur Stromrationierung sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Heizungen und Ladegeräte sollen laut Müller aber in kritischen Phasen nicht ganz von der Stromversorgung getrennt werden:

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Auch bei einer Stromrationierung würden private Ladestationen genügend Strom beziehen können, damit sie die Batterie eines E-Autos binnen drei Stunden für eine Reichweite von 50 Kilometern aufladen können. – Was für eine tolle Perspektive.

Auch soll laut Netzagentur „für eine Vielzahl von Wärmepumpen ein nahezu störungsfreier Weiterbetrieb“ möglich bleiben. – „Nahezu“ störungsfrei? Was ist das denn für eine Nebelkerze?!

Manager aus der Stromwirtschaft berichten, dass die vielen Anträge für den Anschluss von Autoladestationen, Solarmodulen und Windrädern für die Unternehmen zur Herausforderung werden. „Die Anträge für den Anschluss neuer Anlagen gehen durch die Decke und wir gehen davon aus, dass die Steigerungsraten noch wachsen werden“, sagte Thomas König, Vorstand des Düsseldorfer Energiekonzerns Eon. Kunden müssten teilweise Wartezeiten von acht Monaten für den Anschluss der Anlagen ans Stromnetz in Kauf nehmen. Der Ausbau und die Modernisierung der lokalen und regionalen Stromnetze müsse deshalb dringend stark beschleunigt werden, sagte König. Doch werden diese Investitionen durch langwierige Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen mit einer Dauer von bis zu 12 Jahren gebremst.

Und wie viele Bürger werden bei „Nahezu störungsfrei“ von Ausgaben für Wärmepumpen Abstand nehmen? Wann kommt die Forderung aus den Reihen der Ampel, die dieses Tohuwabohu verantwortet, nach Entschädigungen für in den Wärmepumpen-Einbau hinter die Fichte geführten Bürger?

2022 – Ein Energiewendejahr im Rückblick
Dazu passt die Forderung der „Wirtschaftsweisen“ Veronika Grimm, die verbleibenden Kernkraftwerke wegen der Energieknappheit noch mehrere Jahre Strom liefern zu lassen: „Es wäre richtig, die Atomkraftwerke nicht im April abzuschalten, sondern noch etwa drei Jahre laufen zu lassen.“ Und: „Dadurch wäre der Strompreis in Deutschland und den Nachbarstaaten deutlich niedriger, es würden die Emissionen aus der Kohleverstromung reduziert und Gas eingespart.“

Der Vorschlag dürfte den Streit in der Ampelkoalition weiter anheizen. Erst diese Woche forderte die FDP eine Debatte über die Verlängerung der Atomlaufzeiten, was der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck sofort zurückwies. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte per Machtwort verfügt, dass die verbleibenden Kernkraftwerke noch bis Mitte April laufen dürfen.

Grimm sagte, für diesen Winter dürfte die Gefahr eines Gasmangels in Deutschland gebannt sein. Für den nächsten Winter gebe es aber verschiedene Risikofaktoren. „Es könnte schwierig werden, wenn es sehr kalt wird, wenn in Frankreich aufgrund von Trockenheit wieder die Atommeiler herunterfahren müssen oder wenn China deutlich mehr Gas verbraucht“, so die Ökonomin, die einen Lehrstuhl an der Uni Erlangen hat und dem Sachverständigenrat der Bundesregierung (Wirtschaftsweise) angehört.

(auf der Basis von dts)