Für die AMJ stellt das Urteil eine Niederlage dar, weil sie sich als Alternative zu anderen Islamverbänden darzustellen versucht, indem sie behauptet, weltoffen zu sein. In der Pressemitteilung heißt es hierzu: „Als Stimme der Organisation tritt die immer mit großem Schleier auftretende Kolya Mariam Hübsch in Erscheinung, die die Frauenapartheid verteidigt und den Harem, das islamische Frauengefängnis beiläufig als „safe space“ sicheren Ort beschreibt. In einigen Bundesländern (Hessen , Hamburg) sind sie (die AMJ) als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, können am islamischen Religionsunterricht mitwirken oder werden wie in Thüringen vom Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) hofiert.“ Hübsch votiert für die Verschärfung des Blasphemieparagraphen, der in einer freiheitlichen Gesellschaft abgeschafft gehört.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Presse-, die Meinungs- und die Religionsfreiheit gestärkt, denn zur Religionsfreiheit gehört auch die negative Religionsfreiheit. Es ist insofern bemerkenswert, weil es in Zeiten, in denen migrantische Organisationen (NDO) ein eigenes Einwanderungsministerium, die Änderung des Staatsziels und Änderungen im Grundgesetz, massive Quotierungen, sowie die Einschränkung der Meinungsfreiheit fordern, die Bürgerrechte zum Opfer staatlich geförderter Identitätspolitik zu werden drohen.