Tichys Einblick
Mülheim an der Ruhr

Minderjährige Gruppenvergewaltiger aus Bulgarien: Wieder Sanktionen, die keine Strafen sind?

Fünf Jugendliche – angeblich im Alter von 12 bis 14 Jahren – haben eine Frau brutal vergewaltigt. Ihre bulgarischen Familien konnten bisher nicht ausgewiesen werden. Nachbarn haben Angst – auch davor, vor Gericht auszusagen.

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Im Juli hat es in Mülheim an der Ruhr (NRW) eine Gruppenvergewaltigung gegeben, die wegen ihrer abscheulichen Brutalität und des Alters der bulgarischen Täter bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Zwei Jungen (beide damals 12 Jahre alt) und drei Jugendliche (alle damals 14) sollen eine 18-jährige, leicht geistig behinderte Frau in einem kleinen Waldstück schwer misshandelt und dann vergewaltigt haben. Das Opfer „wurde in ein Krankenhaus gebracht“ (Der Westen). Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun wegen eines „schweren Sexualdelikts“.

Der bulgarische Haupttäter Georgi S. ist 14 Jahre alt. Besonders widerlich: Das Vergewaltigungsopfer ist offenbar schon einmal von dem jugendlichen Hauptverdächtigen missbraucht worden. Marie Fahlbusch, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg, erklärte dazu: „Dem Beschuldigten wird nunmehr auch zur Last gelegt, das Opfer der Tat vom 5. Juli 2019 bereits zuvor an einem nicht näher zu bestimmenden Datum im Sommer 2019 vergewaltigt zu haben.“

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Nur der Haupttäter soll sich, so meldete die „tz“, in U-Haft befinden. Alle anderen Verdächtigen gehen – mehr oder weniger regelmäßig – offiziell zur Schule, als wäre nichts geschehen. Die Frage, ob es sich bei den Familien um Sinti und Roma handelt – die sich selbst laut Berichten etwa der „taz“ oder des „stern“ in Osteuropa und auch hierzulande nicht selten stolz „Zigeuner“ nennen –, wagt in der Öffentlichkeit fast niemand zu stellen. Solche Fragen verbietet hierzulande die herrschende Political Correctness.
Ausweisungen werden mit allen möglichen juristischen Tricks verhindert

Das Alter der Tatverdächtigen von Mülheim hat in Teilen der Gesellschaft erneut Diskussionen über die Strafmündigkeit von sehr jungen Tätern entfacht. Denn in Deutschland sind Jugendliche unter dem Alter von 14 Jahren nicht strafmündig, sie können also nicht strafrechtlich belangt werden. Diese Rechtsnorm gilt auch für diese mutmaßlichen Täter, die mit ihren Familien in der nordrhein-westfälischen Kommune leben. Auch wird in NRW darüber diskutiert, warum die Familien der Verdächtigen nicht schon längst in ihr Heimatland abgeschoben worden sind. Die zuständige Stadt Mülheim ist dazu immer wieder befragt worden. Tatsächlich will die Stadtverwaltung die Täter-Familien, die in der Vergangenheit schon oft auffällig geworden sind, seit einiger Zeit in ihre Heimat nach Bulgarien ausweisen. Offensichtlich gelingt das aber nicht, weil offenbar die Väter und Mütter bisher mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Tricks die Abschiebungen in ihr Heimatland zu verhindern wissen.

Nach Auskunft der zuständigen behördlichen Stellen können Abschiebungen deswegen nicht veranlasst werden, weil die betreffenden Väter und Mütter ständig neue „Arbeitsverträge“ vorlegen. Solche Verträge, die sich häufig als Schein-Verträge herausstellen, werden nicht selten mit „befreundeten Familien“ abgeschlossen, die angeblich eigene Unternehmungen betreiben – Firmen, die sich bisweilen auch als Schein-Firmen herausstellen. (Erst in dieser Woche konnte eine der Familien durch die Vorlage eines „Arbeitsvertrags über eine geringfügige Beschäftigung“ der Mutter („n-tv“) die Ausweisung „in letzter Sekunde“ abwenden.)

Europäischer Gummiparagraph lädt ein zum ständigen Missbrauch

Mindestens ein „Arbeitsvertrag“ hat sich als total gefälscht herausgestellt, der angebliche „Arbeitgeber“ kannte den vermeintlichen „Arbeitnehmer“ nicht einmal. Bis aber die zuständigen behördlichen Stellen die jeweiligen „Arbeitsverträge“ einigermaßen verlässlich überprüft haben, vergehen jeweils Monate. Und schnell wird ein neuer Vertrag vorgelegt, der wiederum langwierig gecheckt werden muss. Oft geht es nur um Teil-Beschäftigungen mit einer Wochenarbeitszeit unter zehn Stunden.

Von den betroffenen bulgarischen Familien, die auch deswegen ausgewiesen werden sollen, weil Familienmitglieder ebenfalls in ihrer Wohngegend den sozialen Frieden erheblich gestört haben – zum Beispiel durch verbale oder körperliche Übergriffe –, ist bisher nicht eine einzige abgeschoben worden.

Der Pressesprecher der Stadt Mülheim, Volker Wiebels, hat den rechtlichen Hintergrund der Problematik so beschrieben: Nach EU-Recht sei eine „Rückführung von EU-Bürgern“ nur dann möglich, wenn „jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht“. Ein „europäischer“ Gummiparagraph, der regelrecht einlädt zum kontinuierlichen Missbrauch.

Sozialhilfe wird gerne mitgenommen

Bild hat – exemplarisch – über eine der Familien genauer berichtet, die auch Sozialhilfe bezieht. Hier müssen die Sozial- und Wohnungsgelder von Amts wegen ständig neu berechnet werden, weil der Vater wieder und wieder neue Angaben über frisch begonnene oder gerade beendete Arbeitsverhältnisse macht. Ein Chaos, das die städtischen Mitarbeiter kaum noch bewältigen können. Es ist bekannt, dass nicht selten Sozialhilfeempfänger die Wohngelder, die ihnen der Staat überwiesen hat, nicht an die Vermieter weiter leiten. Über eine der betroffenen bulgarischen Familien ist die Information durchgesickert, dass sie „aus ihrer Wohnung im Stadtteil Styrum in Mülheim (…) inzwischen rausgeflogen“ ist, „weil sie ihre Miete nicht gezahlt habe“ (Bild). Nach Informationen der Tageszeitung „sind die Bulgaren bei Verwandten in der Stadt untergekommen“. Stadtsprecher Wiebels hat sich auch dazu mit vorsichtigen Worten geäußert: Das habe die Familie der Stadt so „mitgeteilt“. Angeblich habe man „aber einen neuen Mietvertrag in Aussicht, den die Familie nachreichen will“.

Nachbarn der Bulgaren leben teils in Angst und Schrecken

Mitte Juli demonstrierten sieben Frauen und ein Mann in Gelbwesten vor dem Mülheimer Rathaus. Die Demonstranten erklärten, sie seien „wütend über die Zustände in Mülheim, wütend über dem Umgang mit den 12 bis 14 Jahre alten bulgarischen Tatverdächtigen“ (Der Westen).

Die Frauen sagten, „dass sie aus den Stadtteilen Heißen, Saarn und Styrum kämen“. Der Westen schrieb, „sie wollen nicht in die rechte Ecke geschoben werden, nur weil sie fordern, dass straffällig gewordene Migranten samt ihrer Familien abgeschoben werden sollten“.

Eine alleinerziehende Mutter hat angegeben, dass sie direkt gegenüber dem Rädelführer der „Vergewaltiger-Truppe“ wohnt. „Ich geh’ um halb fünf morgens raus, da hab ich Angst“, sagte sie der Zeitung. Eine andere Styrumerin hat der Tageszeitung von Pöbeleien und frauenfeindlichen Sprüchen berichtet, die sie regelmäßig zu hören bekommt.

„Der Vorwurf der Frauen an die Stadtverwaltung: Seit Jahren wird nichts unternommen, um der Verrohung in ihrem Viertel Einhalt zu gebieten“ (Der Westen). Schon jetzt lässt sich voraussagen, dass die allermeisten Nachbarn vorhaben, vor Gericht mehr oder weniger zu schweigen, wenn sie zu kriminellen Verhaltensweisen der verdächtigen Bulgaren befragt werden sollten.

Zeugen werden brutal eingeschüchtert

Es ist nicht neu, dass oftmals Zeugen nicht wagen, gegen Schwerkriminelle vor Gericht auszusagen, weil sie große Angst haben vor Racheakten der Angeklagten oder deren Familien. Mehrfach sind so etwa Gerichtsprozesse gegen schwer kriminelle Clans geplatzt. Schlagzeilen machen hier vor allem Großfamilien aus dem Nahen Osten und Afrika sowie aus Bulgarien und Rumänien. In Bremen hat sich sogar ein Schöffe geweigert, an einem Prozess mitzuwirken, weil der Laienrichter fürchtete, später selbst Opfer von brutalen Gewaltakten zu werden.

"Original Play"
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Ein bekannter „Halbaraber“ – der Drehbuchautor Robert Hummel (Schwerpunkt: Krimi und Thriller) – hat in diesem Zusammenhang als Ehrenamtlicher Richter und Verfasser von Filmscripts etliche interessante Erfahrungen gemacht. Der „Halb-Syrer“ – dessen Vater aus Syrien stammt und der auch als Gastdozent an der Universität Bremen (Fachbereich Germanistik) lehrt – beschäftigt sich viel mit der Kriminalität von Großfamilien aus dem Ausland. Er hat zum Beispiel das Drehbuch für den Film „Gegen die Angst“ geschrieben, der für den Deutschen Fernsehkrimipreis 2019 nominiert worden ist.

Hummel berichtete, dass etwa in Berlin schon vor Gerichtsprozessen gegen Clans ausgewählte Zeugen brutal bedroht werden. Hummel: „Es passiert oft, dass Leute, die direkt nach der Tat in der polizeilichen Vernehmung eine Aussage gemacht haben, sich spätestens vor Gericht nicht mehr erinnern können, die Aussage zurückziehen oder sagen, sie hätten sich geirrt.“

Gefragt, ob er nicht selbst auch Angst vor Racheakten bestimmter Clans hab, lachte der Autor. Er sei früher Scharfschütze gewesen. Er mache sich „da keine Sorgen“. Er sei ein „halber Araber“ und habe auch „Kampfsport gemacht“. Er könne sich seiner „Haut wehren“. Außerdem: „Es ist den Clans vermutlich auch gar nicht unrecht, im Fernsehen dargestellt zu werden als gefährliche Verbrecher.“ Wenn man einen Film über das Organisierte Verbrechen mache, „glorifiziert man es ungewollt auch ein Stück – man kennt das vom ‚Paten’ oder aktuell von ‚4 Blocks’“.

Wieder milde Sanktionen für minderjährige Vergewaltiger?

Vor dem Hintergrund früherer Gerichtsurteile kann man für die Mülheimer minderjährigen Gruppenvergewaltiger, wenn sie vor Gericht gestellt werden, folgende Sanktionen prognostizieren:

  • Zwei der fünf Täter kommen voraussichtlich de facto völlig straffrei davon, weil sie zur Tatzeit angeblich erst 12 Jahre alt waren.
  • Zwei weitere Tatverdächtige – zur Zeit der Vergewaltigung offiziell 14 Jahre alt – gelten nicht als Hauptverdächtige, sie sollen unter anderem das Tatgeschehen gefilmt haben. Wahrscheinlich werden sie nur Bewährungsstrafen bekommen.
  • Der Haupttäter, der seit Juli als mehrfacher gefährlicher Wiederholungstäter in Jugend-U-Haft sitzt, wird mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung rechnen müssen. Auf diese Haftstrafe werden die Richter die bis dahin abgesessene U-Haft anrechnen. Auf diese Weise kommt eine relativ kurze Gefängniszeit zustande, die dann später um ein Drittel verkürzt werden kann – wegen „guter Führung“ des Häftlings.

Im Zweifelsfall werden die Sanktionen voraussichtlich wohl noch milder ausfallen, denn deutsche Richter neigen meist dazu, besonders ausländische und junge Kriminelle mit besonderer Nachsicht zu behandeln. Bewährungsstrafen – oder de facto gar keine Sanktionen – zu verhängen, ist en vogue.

Solche überaus nachsichtigen Sanktionen führen wie in diesem Fall in Hamburg bisweilen zum Beispiel dazu, dass es schon im Gerichtssaal zu demonstrativen, lautstarken und begeisterten Reaktionen kommt, die selbst „Die Zeit“ anscheinend zumindest etwas ins Grübeln gebracht haben. Die Wochenzeitung schrieb über dieses Beispiel aus der Hansestadt: „Die Angehörigen jubeln, als der Vorsitzende Richter das Urteil verkündet, einer beruhigt sich erst wieder, als das Gericht ihm mit Saalverweis droht.“

In den letzten Monaten wurde mit keinem Wort mehr über das Vergewaltigungsopfer von Mülheim an der Ruhr berichtet. Es wurde nur bekannt, dass die junge Frau wegen schwerer Traumata in stationäre Behandlung gekommen ist.

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