Tichys Einblick
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Messstellen in den Straßen: Der Schwindel geht weiter

Alles Schwindel oder was? Niemand kann dies begutachten, weil wichtige Informationen nicht veröffentlicht werden. Dabei schreibt eine »Öffentlichkeitsrichtlinie 2003/35/EG« der EU ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit an Verwaltungsverfahren vor.

Messstation am Neckartor in Stuttgart

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Absolute Gefahr für die Menschen in den Innenstädten, es gebe Tausende von »vorzeitigen Toten«: Seit Jahren immer dieselbe Melodie vor allem aus der Ecke der »Deutschen Umwelthilfe e.V.« und der Hilfstruppen in Ministerien und Umweltbundesamt. Willkürlich gesetzte Grenzwerte und manipulative Messungen bilden die Grundlage für Feldzüge gegen Deutschlands Schlüsselindustrie und Dieselfahrverbote, die mit erheblichen Wertverlusten für Autobesitzer verbunden sind.

Der ominöse Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« klagt gegen eine Vielzahl von Städten, bei denen Messwerte teilweise nur geringfügig über unrealistisch niedrigen Grenzwerten liegen. Richter folgen dem Verein kritiklos und willig.
Der grüne Baden-Württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann betont steif und fest weiterhin, Messungen und Fahrverbote entsprächen der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und seien damit in bester Ordnung.
Doch niemand hat jene Rechenmodelle überprüfen können, nach denen die Luftsituation in Stuttgart so katastrophal sei, dass nur Fahrverbote über das gesamte Stadtgebiet helfen könnten.

Alles Schwindel oder was? Niemand kann dies begutachten, weil wichtige Informationen nicht veröffentlicht werden. Dabei schreibt eine »Öffentlichkeitsrichtlinie 2003/35/EG« der EU ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit an Verwaltungsverfahren vor.

Messexperte Martin Schraag hat vor kurzem wieder in einem Gastbeitrag für den Focus die Praxis deutscher Behörden unter die Lupe genommen. Der Diplom-Ingenieur hat in internationalen Normengremien an Sicherheits- und Risikomanagement-Normen mitgearbeitet, dies in dem hochregulierten Medizintechnikbereich. Er ist also kein selbsternannter Experte, sondern weiss, wovon er spricht, wenn er die zweifelhafte Messtechnik in den Straßen unter die Lupe nimmt.

Er wundert sich wie so viele andere darüber, dass es nur in Deutschland Fahrverbote für fast neue Dieselautos der Euro-5 Norm gibt. Die werden mit Überschreitungen von Stickoxid-Grenzwerten an wenigen verkehrsnahen Messstellen begründet. Doch diese Messungen geben eine Genauigkeit vor, die sie nicht einhalten können.

Martin Schraag schreibt: »Diese Messung ist nämlich keine sehr präzise Angelegenheit. Die 39. BImSchV fordert, dass die Unsicherheit der„Messmethoden im Einklang mit den Grundsätzen des CEN-Leitfadens für die Bestimmung der Messunsicherheit“ beurteilt wird. Die erlaubte relative Unsicherheit für ortsfeste Messungen von NO2 beträgt maximal 15 Prozent, für die sogenannten Passiv-sammler 30 Prozent.«

Ein Messfehler von 15 Prozent bedeutet, dass der angezeigte Messwert 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft betragen kann, obwohl tatsächlich vielleicht nur 40 µg/m3 NO2 enthalten sind. Auf solch geringen Differenzen aber beruhen die Klagen des Abmahnvereins DUH, der die Richter bedenkenlos recht geben, obwohl es nicht möglich ist, so genau zu messen.

Die Messgeräte, die derzeit an den Straßen den Gehalt an Stickstoffdioxid in der Luft messen, arbeiten nach dem Chemiluminiszenzverfahren. Bei verschiedenen chemischen Reaktionen wird eine Strahlung im ultravioletten oder sichtbaren Lichtbereich ausgesendet wie beispielsweise bei Glühwürmchen, die wiederum gemessen werden kann.

Das Institut für Umweltphysik Heidelberg hat die Messungen am Stuttgarter Neckartor mit einem präziseren ICAN NO2-Messgerät verglichen – im Auftrag der DUH übrigens. Ergebnis: Am Neckartor sind die Werte der Messstationen zu hoch!
Dazu das Institut in Heidelberg: »Hauptursache sind nach unserer Einschätzung eher die systematischen Messfehler von Chemolumineszenz Messgeräten mit Molybdänkonvertern, die bis zu 50% des Messwertes betragen können.«

Martin Schraag hat als Techniker ebenso Zweifel an den Messwerten der Stationen: »Halten aber die Messgeräte diese recht große Unsicherheit in der Praxis überhaupt ein? Der Bürger erfährt das nicht, die Zahlen werden nicht veröffentlicht. Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) versteckt sich bei Nachfrage hinter dem Hinweis auf die zugehörige Europäische Norm 14211, und dass ihr Labor doch akkreditiert sei. Das ist keine Transparenz. Dabei darf man aus technischen Gründen durchaus Zweifel haben, dass die von der 39. BImSchV geforderte Unsicherheit eingehalten werden kann.«

So können die Messgeräte den Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überhaupt nicht genau registrieren. Schraag: »Der in Fahrverbotsurteilen kritische Bereich von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter NO2 liegt also am unteren Ende eines zehnfachen Messbereichs. Für Messtechniker ist klar: Das kann ein Problem für die Genauigkeit sein. Man wiegt schließlich einen Brief auch nicht mit der Personenwaage.«

Darüberhinaus prüft nicht der TÜV die Genauigkeit der Grenzwerte bei jenen 40 µg/m3, sondern das Labor selbst. Die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. Schraag: »Vieles spricht dafür, dass die eingesetzten Messgeräte nicht die gesetzlichen Anforderungen einhalten.«

Martin Schraag kommt zu dem vernichtenden Urteil: »Offensichtlich vertrauen Richter den Behörden blind, entscheiden basierend auf Messdaten, ohne zu fragen, ob sie unter gesetzlich vorgegebenen Bedingungen zustande kamen.«