Tichys Einblick
Es steht so im Asyl-Gesetz

Landrat verpflichtet Flüchtlinge zum Arbeiten

Straßen fegen, Hecken schneiden, Schnee schippen: Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen müssen Flüchtlinge künftig gemeinnützige Arbeit leisten. Das ist zwar schon seit langem rechtlich vorgesehen – aber irgendwie hat es bisher einfach keiner gemacht.

IMAGO / Gottfried Czepluch

Derzeit beziehen 2,6 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Bürgergeld. Die meisten von ihnen kommen aus diesen Ländern:

  • Ukraine (etwa 700.000)
  • Syrien (etwa 500.000)
  • Türkei (fast 200.000)
  • Afghanistan (etwa 180.000)
  • Irak (fast 115.000).

Fast alle ausländischen Bezieher von Bürgergeld sind also Flüchtlinge. Und fast keiner von ihnen arbeitet. Dabei fehlen unserer Wirtschaft ja bekanntlich an allen Ecken und Ende helfende Hände. Nicht nur Fachkräfte sind absolute Mangelware, auch für ganz schnöde Tätigkeiten gibt es kein Personal.

Christian Herrgott nimmt das nicht länger hin. Der 39-Jährige ist CDU-Mitglied und Landrat im thüringischen Saale-Orla-Kreis. Er tut jetzt etwas, was alle Landräte in Deutschland schon seit Jahren hätten tun können – sich aber wohl einfach nicht getraut haben:

Herrgott verpflichtet Flüchtlinge zu gemeinnütziger Arbeit.

Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften müssen künftig zum Beispiel bei Vereinen und kommunalen Firmen aushelfen. Das sogenannte „Asylbewerberleistungsgesetz“ sieht das seit vielen Jahren vor. In § 5 Abs. 4 steht da ausdrücklich:

„Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“

Landrat Herrgott begründet seinen Vorstoß kurz und bündig: „Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen.“

Pro Tag vier Stunden sollen die Asylbewerber arbeiten. Der Stundenlohn beträgt laut Gesetz 80 Cent, das entspricht 64 Euro pro Monat. Der Verdienst wird auf die Bezahlkarte überwiesen, die im März bundesweit eingeführt werden soll.

Es geht um einfache gemeinnützige Tätigkeiten: Straßen fegen, Hecken schneiden, Schnee schippen. „Für diese Arbeit muss man keine Sprachkenntnisse haben“, sagt Landrat Herrgott. „Vielleicht lernt man durch Arbeit besser Deutsch als im Sprachkurs und kann sich auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereiten.“

Wer sich weigert, dem wird das Bürgergeld um bis zu 180 Euro gekürzt. Auch das steht so im Gesetz.

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