Tichys Einblick
Rechtswidrige Beförderungen

Grüne Günstlingswirtschaft in der Landesregierung von Rheinland-Pfalz

Deftiger hätte die Klatsche für eine Landesregierung nicht sein können: Die Beförderungspraxis von Umweltministerin Ulrike Höfken ist »grob rechtswidrig«. Zu diesem Schluss kam das höchste rheinland-pfälzische Gericht, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Die Grünen)

imago images / Jens Jeske

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, Lars Brocker, kritisierte mit deutlichen Worten die Beförderungspraxis im Umweltministerium von Mainz. Dort herrsche eine Günstlingswirtschaft, Stellen werden nicht ausgeschrieben, es fehlen förmliche Beurteilungen. Die grüne Umweltministerin Ulrike Höfken und ihr Staatssekretär Thomas Griese, ebenfalls von den Grünen, befördern nach Gutsherrenart. Rechtswidrig befördert würde, ohne zu prüfen, ob Leistung, Eignung und Befähigung der Bewerber vorliegen.

Ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen im kommenden März sorgt die Klage einer nicht beförderten Beamtin vor dem Oberverwaltungsgericht für Furore. Die CDU-Fraktion hatte für die Plenarsitzung in dieser Woche eine aktuelle Debatte beantragt. Thema: »Grüne Günstlingswirtschaft hat System – Gericht rügt neuerlich Besetzungswillkür in Ministerien«.

»Frau Höfken, wo soll ich anfangen?« fragte Oppositionsführer Gerd Schreiner (CDU). »Sie, die Grünen sind einmal angetreten, Transparenz zu schaffen, roten Filz zu beseitigen, und jetzt ist grüner Filz an die Stelle von rotem Filz getreten«. Er erinnerte an die berüchtigte Praxis in Rheinland-Pfalz: »Wenn heute Beförderungen anstehen, wenn Zulagen gezahlt werden, gilt nach wie vor Kurt Becks altes Motto: wir machen es einfach!«

Er rief die legendären Skandale unter dem ehemaligen rheinland-pfälzischen SPD-Ministerpräsidenten »König« Kurt Beck in Erinnerung: »Für die rote Ampel in Rheinland-Pfalz gilt: Parteibuch geht vor Leistung, Willkür geht vor Rechtsstaatlichkeit. Das System »Beck« war gestern, das System »Dreyer« ist heute.« Das höchste Gericht von Rheinland-Pfalz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte die Beförderungspraxis im Umweltministerium als »grob rechtswidrig« bezeichnet. Das Beförderungsverfahren der Klägerin muss also neu gestartet werden.

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Joachim Paul, stellvertretender Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, mahnte in seiner Rede vor dem Plenum in Mainz, dass die Grünen dringend ihr Verhältnis zum Rechtsstaat klären müssten. Es stelle einen beispiellosen Rüffel für eine vereidigte Ministerin dar, wenn ein Gericht eine vereidigte Ministerin an die Verfassung erinnern muss. »Keine zweite Partei hat so viele Mitglieder, die die berufliche Absicherung des Höheren Dienstes genießen.«

Ulrike Höfken ist seit 2016 Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten der grün-rot-gelben Ampelregierung in Rheinland-Pfalz und zweite stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes. Sie saß lange Jahre für die Grünen im Bundestag. Sie selbst sagte im Landtag von Rheinland-Pfalz nichts zu der Angelegenheit, sondern überließ die Antwort ihrem Staatssekretär Thomas Griese (Grüne).

Der gelobte Besserung, entschuldigte sich für die »aufgetretenen Fehler« und erklärte, dass er die politische Verantwortung übernehme. Es hätten mehr Beförderungsstellen als beamtenrechtlich zulässige Kandidaten zur Verfügung gestanden. Das Umweltministerium habe jedoch sofort auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz reagiert. Der habe ihn am 31. August dieses Jahres erreicht. »Noch am selben Tage habe ich unsere Zentralabteilung um eine Auswertung gebeten, die am 7. September vorgelegt wurde. Einen Tag später, am 8. September, habe ich angeordnet, in künftigen Beförderungsverfahren immer den formalen Vorgaben der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu folgen.« Er verwies auch darauf, dass es in den vergangenen Jahren in keinem Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Personalrat des Ministeriums gekommen ist. »Und der hätte sich sicher auch gerichtlich beschwert, wenn wir die Beförderungsrichtlinien missachtet hätten.«

CDU-Mann Schreiner entgegnete: »Ich kann Ihre Entschuldigung nicht richtig ernst nehmen. … Hinweise des Rechnungshofes, Zulagen nach Recht und Gesetz zu zahlen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – werden von Ihnen einfach in den Wind geschlagen.« Er fuhr fort: »Sie biegen sich das Recht so hin, wie Sie es brauchen, und als Wiederholungstäter haben sie sich daran gewöhnt, damit durchzukommen.« Und zur SPD Ministerpräsidenten Dreyer gewandt: »Frau Ministerpräsidentin, was kommt da noch alles?«

Höfken leiste sich »als Durchlauferhitzer oft nicht ausreichend qualifizierter grüner Parteigänger ein Ministerbüro mit 25 Menschen – schön am Personalrat vorbei.« Sei der Mitarbeiter erst einmal hoch befördert worden, lande er in leitender Funktion in der Fachabteilung.

Dieses Verfahren ist nicht das erste, dass die Personalpolitik des grünen rheinland-pfälzischen Ministeriums einkassiert. Schon 2014 entschied das Verwaltungsgericht Mainz, dass das Auswahlverfahren bei einer Stellenbesetzung fehlerhaft war.

Vor zwei Jahren hielt Richter Brocker der Landesregierung in Mainz schon einmal deutlich eine Standpauke in Sachen Recht. Er warf unter anderem der grünen Integrationsministerin Anne Spiegel vor, sich nicht an das Recht zu halten. Sie wollte juristische Entscheidungen zur Abschiebung nicht akzeptieren. Es ging um eine libanesische Familie in Bitburg, die nach Italien abgeschoben werden sollte, weil sie dort einen anerkannten Flüchtlingsstatus hat. Dort hätte sie allerdings selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Brocker ist übrigens SPD-Mann.