Tichys Einblick
Verfassungsschutz à la Geisel

„Geheimdienst überwacht Opposition“. News aus Moskau, Peking oder Berlin?

Eine vertrauliche Analyse des Berliner Verfassungsschutzes sieht bei der AfD keine Verfassungsfeindlichkeit. Der Autor des Papiers soll deshalb bestraft werden. Das ist nicht Minsk, sondern Berlin.

imago images / Emmanuele Contini

„Wehre den Anfängen! Zu spät wird die Medizin bereitet, wenn die Übel durch langes Zögern erstarkt sind.“ (Ovid: Remedia Amoris, vermutlich im 1. Jahrhundert n. Chr. „Da stelle mer uns mal janz dumm“, sagt Physiklehrer Bömmel in der „Feuerzangenbowle“, und das wollen wir jetzt auch tun. Wir lehnen uns zurück und machen einen Teil des Kopfes leer wie ein Meditationsyogi, um die Medienschlagzeilen der letzten – sagen wir: zehn – Jahre loszuwerden. Dann lesen wir diesen Satz:

„Regierung lässt größte Oppositionspartei von Inlandsgeheimdienst überwachen.“

Um welches Land geht es da wohl? Wenn wir ehrlich sind, denken wir mit unserem um zehn Jahre zurückgestellten Geist an Russland oder Weißrussland oder Venezuela oder Kuba oder Hong Kong oder den Iran.

In nur einem Jahrzehnt hat sich ganz schön was geändert in Deutschland.

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„Von einem Berufspolitiker sehen Sie nur das, was er Sie sehen lässt.“
(Guido Westerwelle)

Politiker müssen nicht nett sein. SPD-Legende Herbert Wehner war sicher alles, nur nicht nett. Auch Altkanzler Helmut Schmidt gehörte nicht zu den verträglichsten Zeitgenossen. Und das von ihren PR-Beratern auf Kosten des Steuerzahlers sorgfältig inszenierte Bild, das Politiker der Öffentlichkeit von sich selbst präsentieren, hat oft nur wenig mit der Person zu tun, wie sie wirklich ist.

Der öffentlich scheinbar immer so edle und distinguierte Richard von Weizsäcker ging seine Mitarbeiter regelmäßig auf eine Art an, mit der man heute schon mal wegen Mobbing vor einem Arbeitsgericht landen kann. Die scheinbar gutmütige „Mutti“ Angela Merkel ist bekannt dafür, im inneren Zirkel Menschen zu isolieren und bis an die Grenze zur Erniedrigung bloßzustellen – als Machtdemonstration und zur Abschreckung.

Andreas Geisel ist nicht nett, und er tut noch nicht einmal so. Selbst Parteifreunde beschreiben den Innensenator von Berlin mit Wörtern, die man hier aus rechtlichen Gründen nicht zitieren kann – und immer nur hinter vorgehaltener Hand: „Auf keinen Fall darf er erfahren, dass ich Ihnen das gesagt habe!“

Mit 18 Jahren trat der Nachrichtentechniker in die SED ein. Nachdem die Mauer gefallen war, wechselte er zur SPD – wie so viele, die sich bei den Sozialdemokraten bessere Karrierechancen ausrechneten als bei der alten SED, deren rechtliche und politische Zukunft damals noch unsicher war. Seit 1995 ist er Berufspolitiker – mit einer auf gewisse Weise geradezu erfrischenden Neigung, unverblümt alles, aber auch wirklich alles seinen eigenen politischen Interessen unterzuordnen.

Noch als Senator für Stadtentwicklung verhinderte Geisel im Jahr 2015 durch einen Verfahrenstrick den Bürgerentscheid „100 Prozent Mauerpark“: Der richtete sich (unter anderem) gegen ein großes Vorhaben der Groth-Immobiliengruppe. Im Jahr darauf spendete der Bauunternehmer Klaus Groth (genau: der Boss der Groth-Gruppe) 9.950.- Euro an Geisels SPD-Kreisverband Lichtenberg – also gerade so viel, dass die Spende nicht veröffentlicht werden musste.

Selbstverständlich dementierte Geisel jeden Zusammenhang, sozusagen mit Abscheu und Empörung.

2017 unterstütze Geisel, inzwischen Innensenator, „ausdrücklich“ Proteste gegen eine AfD-Wahlparty. Bei der waren AfD-Abgeordnete und deren Gäste massiv bedroht worden, manche mussten in Mannschaftswagen der Polizei in Sicherheit gebracht werden.

„Wer austeilt, muss auch einstecken können.“
(Andreas Geisel, am 28. September 2017)

Was die Teilnehmer der AfD-Wahlparty denn „ausgeteilt“ haben sollten, das es rechtfertigen würde, dass sie von gewaltbereiten Randalierern bedroht und wegen Gefahr für Leib und Leben unter Polizeischutz nach Hause gefahren werden mussten – das sagte der Herr Senator nicht.

2020 ließ der Mann dann Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Politik der Bundesregierung und des Berliner Senats kurzerhand verbieten. Dabei offenbarte er erneut ein recht originelles Verständnis seines Amtes, des Grundgesetzes und der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit:

„Ich bin nicht bereit (…) hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird.“
(Andreas Geisel, am 26. August 2020)

Das Verwaltungsgericht Berlin erinnerte Geisel damals daran, dass in der Hauptstadt der BRD man auch als Innensenator nicht einfach öffentliche Kritik dadurch unterbinden kann, dass man politisch missliebige Demonstrationen verbietet. Doch Geisel bleib stur. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste ihm klarmachen, dass Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat auch für Menschen gelten, deren Meinung Andreas Geisel nicht mag.

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Der jüngste Coup des Spendensammlers mit Demonstrationsallergie trifft jetzt den Berliner Verfassungsschutz.

Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz – der deutsche Inlandsgeheimdienst also – auf massiven Druck der Kanzlerin die größte Oppositionspartei im Bundestag, die AfD, als „Verdachtsfall“ einstufen soll, um sie mit „nachrichtendienstlichen Mitteln“ beobachten (im Klartext: bespitzeln) zu können.

Um die Beobachtung juristisch so wasserdicht begründen zu können, dass sie eine Klage der AfD überlebt, sollen die Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer dem Bundesamt regionale Gutachten über die AfD zur Verfügung stellen – so auch der Berliner Verfassungsschutz. Der gehört (als Abteilung II) zum großen Reich des Innensenators Geisel.

Und da geschieht nun Unglaubliches. Der Autor des 43-seitigen Gutachtens („Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“) schreibt:

„Zur Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung bedarf es immer einer Aktivität zur Beseitigung oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in Richtung einer mit den Grundprinzipien der fdGO (der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, AF) nicht zu vereinbarenden Grundordnung. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen müssen von einem direkten Vorsatz begleitet sein. (…) Dieser Vorsatz kann der AfD Berlin nicht nachgewiesen werden.“

Das Papier ist keineswegs einseitig. Nüchtern und detailliert werden zahlreiche Beispiele für fremden- oder minderheitenfeindliche Aussagen von Berliner AfD-Mitgliedern aufgelistet. Die machten, so das Fazit, aber nicht die ganze Partei verfassungswidrig:

„In der Gesamtschau der gesammelten Erkenntnisse zur AfD Berlin sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die die Schwelle zum Verdachtsfall überschreiten.“

Das ist erkennbar nicht das Ergebnis, dass sich die Kanzlerin und der Innensenator gewünscht haben. Bekanntlich kann nicht sein, was nicht sein darf. Also schickt Geisel seinen Sprecher vor, um das Gutachten zu demontieren. Es handele sich nur um einen „Zwischenbericht“, und der habe „methodische Mängel“. „Entscheidende Gesichtspunkte“ seien „nicht hinreichend berücksichtigt worden“.

Es ist wohl keine allzu kühne Vermutung, dass der „methodische Mangel“ des Papiers vor allem darin liegen dürfte, dass der Verfasser sich mehr an geltendes Recht als an politische Vorgaben halten wollte. Das bleibt im Reich des Andreas Geisel nicht ohne Folgen: Sein Sprecher erklärt, man werde „personelle Konsequenzen in dem betroffenen Bereich der Abteilung II ziehen“.

Zu Deutsch: Der Autor des Gutachtens wird gefeuert, oder zumindest dienstrechtlich bestraft.

Der Berliner Verfassungsschutz warnt nicht vor:

  • extrem gewaltbereiten und äußerst gut vernetzten Hausbesetzern (die den Rechtsstaat nicht nur ablehnen, sondern seit Jahren regelmäßig physisch angreifen);
  • kriminellen Clans (die inzwischen wohl systematisch die Polizei unterwandern);
  • islamistischen Gefährdern (bei denen man immer erst nach einem Anschlag entdeckt, dass man sie schon längst hätte abschieben müssen)
  • der SED/PDS/Linken (die teilweise zwar verfassungswidrige Positionen vertritt, aber eben auch Koalitionspartner und außerdem die eigentliche politische Heimat des Innensenators ist).

Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten, die dem linken Spektrum zugerechnet werden, ist in Berlin von 96 (im Jahr 2018) auf 205 (im Jahr 2019) gestiegen – hat sich also mehr als verdoppelt. Die Zahl der Gewalttaten mit rechtem Hintergrund stieg im selben Zeitraum von 121 auf 150.

Das sind die offiziellen Zahlen des Berliner Verfassungsschutzes. Es gibt also 73 % mehr linke Gewalt in Berlin als rechte. Aber Innensenator Geisel verfolgt mit Macht das Ziel, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

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„Bestrafe einen, erziehe hundert.“
(Mao Tse-Tung, zugeschrieben)

Es geht um Abschreckung.

Es geht darum, ganz normale Menschen mit Stigmatisierung, Ausgrenzung oder auch mit handfestem Jobverlust zu bedrohen, falls sie sich auch nur in die Nähe der AfD wagen. Sie müssen gar keine Straftaten begehen oder zumindest zu welchen aufrufen. Es genügt, wenn sie mit einem demokratisch gewählten EU-Abgeordneten beim Mittagessen waren. Das reicht heute, um von einer grünen Landesministerin (sekundiert von einem öffentlich-rechtlichen Medienhaus) gefeuert zu werden.

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, so haltlos die Begründungen dafür auch sein mögen, schreckt ehrbare Menschen weiter ab. Das ist im Interesse von allen – allen – politischen Konkurrenten. Deswegen weint noch nicht einmal die selbsternannte „Rechtsstaatspartei“ FDP auch nur Krokodilstränen wegen des Missbrauchs des Inlandsgeheimdienstes für parteipolitische Zwecke.

Prinzipientreue wird überschätzt.

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„Spitzeltum, Geheimdienst, Geheimpolizei bzw. politische Polizei (…) sollen die Menschen einschüchtern.“
(aus einem Schweizer Schulbuch)

Wer dieser Tage übers Klima redet, meint gemeinhin die Erderwärmung. Womöglich ist es aber die Überhitzung des politischen Klimas, die unsere Gesellschaft viel akuter bedroht.

„Recht gegen rechts“ lautet ein aktuelles Seminarangebot der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF). Stellen wir uns, dem Rat von Professor Bömmel folgend, noch einmal ganz dumm: Was erwarten wir? Na?

Falsch. Es geht um „Nazis auf der Anklagebank: Warum die letzten Kriegsverbrecherprozesse wichtig sind“.

„Für die Freiheit“ hat sich die FNF als Namenszusatz gegeben, liberal will sie per Selbstdefinition sein. Wie weit ist es gekommen, wenn vorgeblich freiheitliche Liberale völlig ernsthaft und unironisch „rechts“ als Synonym für „nationalsozialistisch“ benutzen? Wenn kein Unterschied mehr gemacht wird zwischen bürgerlich, rechts, rechtsradikal, rechtsextrem und rechtsextremistisch (übrigens alles Begriffe mit einer klaren juristischen Trennschärfe)?

Wo sind wir, wenn die steuerfinanzierte Stiftung einer angeblich bürgerlichen Partei alles, was nicht links ist, dem Nationalsozialismus zuordnet?

In diesem Klima, in so einem gesellschaftlichen Umfeld ist nicht zu erwarten, dass der obszöne Missbrauch des Verfassungsschutzes für parteipolitische Zwecke bald enden könnte. Im Gegenteil: Zur Freude der ganz Beflissenen werden geheimdienstliche Mittel inzwischen auch gegen friedliche Demonstranten eingesetzt, die einfach nur die Corona-Maßnahmen-Politik der Regierung kritisieren.

Ovid warnte vor den Anfängen. Es sieht so aus, als seien die längst gemacht.

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