Tichys Einblick
Zahlungen für russisches Gas

Gas-Importeur Uniper zahlt indirekt in Rubel – wie von Putin verlangt

Uniper, der größte Gasimporteur Deutschlands, gibt Moskaus Forderungen nach. Künftig wird laut Vorstandschef Klaus-Dieter-Maubach über die Gazprom-Bank bezahlt, ganz wie von Russland gefordert.

Uniper-Vorstandschef Klaus-Dieter Maubach

IMAGO / ITAR-TASS

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat mehrfach versichert: Wir halten uns an die mit Russland geschlossenen Gaslieferverträge, bezahlt wird also grundsätzlich nur in Euro oder Dollar. Zuvor hatte Russlands Machthaber Wladimir Putin nach den ersten westlichen Sanktionen wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine von den „unfreundlichen Ländern“ (gemeint sind damit unter anderem die Mitglieder der EU) verlangt, Zahlungen in Rubel vorzunehmen. Tatsächlich gab es Ende März ein russisches Dekret, das Rubelzahlungen für Gaslieferungen in den Westen vorsieht. 

Nun ist offenbar ein „Schlupfloch“ gefunden. Uniper, der größte Gasimporteur Deutschlands, gibt Moskaus Forderungen nach, wie das ManagerMagazin berichtet. Es wird nach einer Zwei-Konten-Lösung verfahren. „Das heißt, wir zahlen weiterhin in Euro und es findet, orchestriert über die Gazprom-Bank, eine unmittelbare Konvertierung in Rubel statt. Dass die Russen dann sagen, wir hätten in Rubel bezahlt, damit müssten wir dann leben. Das Verfahren ist intensiv mit der Bundesregierung besprochen“, so Konzernchef Klaus-Dieter Maubach laut ManagerMagazin. Unipers Vorstandsvorsitzender Maubach widersprach hingegen Befürchtungen, der Streit um die von Moskau geforderte Bezahlung in Rubel könne auch Deutschland treffen.

Für Uniper stehe fest, dass weiterhin in Euro gezahlt werde. Man werde nicht gegen Sanktionsregeln verstoßen, betonte laut finanzen.net ein Sprecher. Über den Zahlungsweg sei man im Gespräch mit Gazprom. Es gebe eine Abstimmung mit der Bundesregierung sowie mit anderen Unternehmen in Deutschland und Europa. Die nächsten Zahlungen an Gazprom durch Uniper stünden für Ende Mai an. Vorher müssten die Regelungen noch technisch umgesetzt werden.

Allerdings warnte das Unternehmen vor indirekten Folgen eines Ölembargos gegen Russland. „Sollte der Westen ein Ölembargo beschließen, ist nicht auszuschließen, dass die Russen mit einem Gaslieferstopp reagieren“, sagte Maubach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Am Donnerstag, bei seinem Besuch in Japan, bekundete Bundeskanzler Olaf Scholz, Deutschland müsse auf einen russischen Gas-Lieferstopp vorbereitet sein – auch wenn unklar sei, ob er kommt. „Ob und welche Entscheidung die russische Regierung in dieser Hinsicht treffen wird, kann man nur spekulieren, macht aber wenig Sinn“, sagte Scholz in Tokio. „Man muss sich darauf vorbereiten.“ Damit habe die Bundesregierung schon begonnen, bevor der Krieg ausgebrochen sei. Die Bundesregierung wolle so schnell wie möglich auf andere Bezugsquellen umstellen. 

Zuvor, nämlich am 12. April, hatte bereits Ungarn dieselbe finanztechnische Lösung verkündet. „Wir zahlen in Euro, die Gazprombank konvertiert den Euro, und dieser Betrag wird an Gazpromexport gezahlt“, sagte Außenminister Péter Szijjártó laut Ungarn heute. Diese Möglichkeit hatte sich offenbar bis nach Berlin herumgesprochen – nur hat es zwei Wochen gedauert, bis es die maßgeblichen Köpfe erreichte. 

Am 21. April beschäftigte sich auch die EU-Kommission mit dem Thema und erstellte für Gasimporteure einen „Leitfaden“. Denn es tat sich die Frage auf, ob man mit solch finanztechnischen Finessen nicht doch gegen die beschlossenen Sanktionen verstieße. Zahlungen wie bisher über die russische Zentralbank waren ja untersagt. Importeure aus der EU könnten weiter russisches Gas kaufen, wenn sie eine Reihe von Punkten beachten, wurde seitens der Kommission kolportiert. 

Die EU-Sanktionen würden es nicht verbieten, ein Konto bei der Gazprom-Bank zu eröffnen. Unternehmen, die künftig Euro-Überweisungen auf die Konten bei der Gazprom-Bank vornehmen wollen, sollten laut dem Leitfaden zuvor eine Erklärung gegenüber der Gazprom-Bank abgeben, um sicherzustellen, dass damit ihre vertraglichen Pflichten erfüllt seien. Es sei empfehlenswert, sich von der russischen Seite bescheinigen zu lassen, dass diese Vorgehensweise nun nach den Bestimmungen des russischen Dekrets möglich sei.

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