Tichys Einblick
Angriff auf freie Berichterstattung

Facebook zensiert TE wegen kritischer Berichterstattung über Putins Krieg

Facebook hat TE für die nächsten Monate in der Reichweite massiv gedrosselt sowie den Account von Roland Tichy gesperrt, um unseren Lesern die kritische Berichterstattung über Putins Krieg vorzuenthalten. Auch einzelne Leser und Webseiten wurden gesperrt, die uns zitiert haben.

IMAGO / ITAR-TASS
Am Morgen, an dem die russische Invasion auf die Ukraine begann, hat TE einen Newsticker zum aktuellen Geschehen eingerichtet und Chefredakteur Roland Tichy reagierte mit einem Kommentar: „Russlands Präsident Wladimir Putin will durch militärische Aggression die Landkarte neu zeichnen. Seine eigentliche Stärke ist die Dummheit in Deutschland.“

Unmittelbar danach sperrt Facebook Roland Tichy wegen angeblicher „Hassrede“. Mit anderen Worten: Bei Facebook wird gesperrt, wer den Einmarsch der russischen Truppen nicht bejubelt. Der Fairness halber muss gesagt werden: Der ursprünglich in Russland gestartete Dienst Telegram hat diese Meinungsäußerung nicht beanstandet. Dort ist unser Kanal weiterhin ungehindert offen. Das gilt auch für Twitter und die neue Informationsplattform Gettr, auf der Sie uns unbehindert empfangen können.

Auch unsere Website können Sie noch direkt empfangen.

Der Bannstrahl traf auch unseren Kollegen Boris Reitschuster, der TE zitiert hatte, sowie eine unbekannte Anzahl von Lesern. Damit versucht Facebook, flächendeckend die Berichterstattung über Putins Krieg zu verhindern. Wir werden dagegen juristisch vorgehen – allerdings ist das aufwändig: Gerichtsstand von Facebook ist Dublin. Das zuständige Landgericht Frankfurt erklärte in ähnlichen Fällen, der einstweilige Rechtsschutz sei in diesem Fall überflüssig. Damit sind wir auf jahrelange Prozesse im zähen Betrieb angewiesen.

Der Konflikt zwischen Facebook und TE verschärft sich zusehends. Erfolgreich hatte TE sich dagegen verwehrt, dass korrekte sachliche Berichterstattung von TE über den Facebook-Partner Correctiv verleumdet wurde. Dafür war es notwendig, zwei Urteile vor dem Oberlandesgericht zu erstreiten.

Doch Facebook lässt nicht locker, TE anzugreifen. Vor wenigen Wochen wurden wir bereits gesperrt, weil wir völlig korrekt und inhaltsgleich mit vielen anderen Medien über eine Bewertung der Stiftung Warentest berichtet haben.

Ein entsprechendes Posting hat Facebook entfernt. Doch nicht nur das: Unsere gesamte Facebook-Seite sei deshalb für 90 Tage „eingeschränkt“, wird in einer sehr knapp gehaltenen Benachrichtigung mitgeteilt. Beiträge werden unseren Abonnenten noch einmal seltener angezeigt als durch die Umstellung des Facebook-Algorithmus ohnehin. Hinzu kommen zahlreiche weitere Funktionen, die Facebook in diesem Zeitraum einschränkt.

Dass es eine solche „Einschränkung“ gibt, wird unseren Abonnenten nicht angezeigt, aber die Ergebnisse dieses Manövers sind für TE bereits sichtbar: Die Interaktionsraten auf unsere Facebook-Beiträge haben sich binnen eines Tages halbiert. Der Fall ist deshalb so auffallend, weil andere Medien nicht angegriffen wurden. Damit ist ein absichtsvolles und gezieltes Vorgehen des Riesen Facebook auf die freie Berichterstattung von TE anzunehmen.

Im von Facebook beanstandeten Artikel vom 4. Februar geht es um eine Untersuchung der Stiftung Warentest, die zu dem Ergebnis kommt, dass FFP2-Masken für Kinder nicht geeignet seien. Grund war der zu hohe Atemwiderstand. Stiftung Warentest musste aufgrund der erschreckend niedrigen Sauerstoffwerte die Untersuchung abbrechen.

Für TE ist das eine Information, die für Leser und insbesondere Eltern wichtig ist. Wir haben den Artikel dann mit der Nachricht verbunden, dass nur etwa einen Monat nach der abgebrochenen Testung der Stiftung Warentest bekanntgegeben wurde, dass der Bund deren Finanzierung ab dem Jahr 2024 beenden und bis dahin stark begrenzen will.

Facebook spricht in der Begründung der Löschung unseres Beitrags hingegen von „Fehlinformationen, durch die anderen körperlicher Schaden zugefügt werden kann“. Dies betreffe Informationen, die von „anerkannten Gesundheitsorganisationen als irreführend bezüglich der Heilung und Vorbeugung von Krankheiten angesehen werden“. Man unterstütze zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber man lasse keine „Fehlinformationen zu, die zu Gesundheitsschäden beitragen können“.

Ein Beitrag, der über gesundheitliche Risiken für Kinder berichtet, soll Gesundheitsschäden hervorrufen können? 

Die Arbeit der Stiftung Warentest, die immerhin bis 2022 erheblich vom Bund gefördert wurde, ist offenbar nicht mehr tragbar, wenn sie ein Ergebnis präsentiert, das nicht passt. FFP2-Masken für Kinder dürfen auf Facebook hingegen weiterhin beworben werden. Auch Posts, die sich für das Tragen von FFP2-Masken für Kinder aussprechen, bleiben zuhauf stehen – etwa einer von Karl Lauterbach, der die Schutzwirkung dieser Masken für Kinder lobt.

Nun trifft der Bannstrahl von Facebook auch die Stiftung Warentest. Allerdings war der inhaltsgleiche Test der Stiftung in fast 100 anderen Medien unbeanstandet geblieben. Offensichtlich soll er nun als Vorwand dienen, TE in der Reichweite noch weiter einzuschränken und bei weiteren solcher „Verstöße“ leichter ganz von der Plattform entfernen zu können.

Beispiele für Publikationen anderer Medien sind:

Für TE ist diese Einschränkung der Facebook-Seite keine Kleinigkeit – dies stellt einen  klaren Angriff auf unsere Wettbewerbsfähigkeit dar. Gerade aktuelle politische Berichterstattung und investigative Recherchen verbreiten sich über die sozialen Netzwerke. Hier können sie insbesondere auch Menschen zugänglich gemacht werden, die ansonsten nicht zu regelmäßigen TE-Lesern zählen.

Wir haben schon vor Längerem die Konsequenz aus der Zensurpraxis zahlreicher sozialer Netzwerke gezogen und bieten unsere Inhalte auch auf zensurfreien Plattformen wie Telegram (Link zur App– oder Webversion) oder Gettr an. Doch Facebook & Co. haben vorläufig noch eine quasi monopolistische Stellung.

Auch in den letzten beiden Monaten entfernte Facebook Beiträge von TE; im Widerspruch dagegen wurden diese Maßnahmen von Facebook jedoch sehr zeitnah revidiert und die Beiträge wiederhergestellt.

Facebook scheint eine weitergehende Begründung der aktuellen Sperrung nun für nicht notwendig zu erachten – was am entfernten Beitrag konkret „Fehlinformation“ sein soll, die dann aber bei zahlreichen anderen Medien unbeanstandet stehenbleibt, bleibt offen. Vor Gericht wäre die Löschung wohl kaum haltbar. Allein: Facebook hat seinen Sitz in Irland und kann von uns auch nur dort juristisch zur Verantwortung gezogen werden – nach irischem Recht und in englischer Sprache. Der Aufwand, aus Deutschland heraus ein solches Verfahren in Irland anzustrengen, ist jedoch enorm und für kleine und mittlere Unternehmen kaum zu stemmen.

Und so will Facebook einfach weitermachen – losgelöst von Recht und Gesetz, will man immer wieder Informationen unterdrücken, andere Meinungen einschränken oder sperren und unbequeme Angebote aus dem Wettbewerb verdrängen.

Facebook spekuliert offenbar darauf, dass es hinter diesem Schutz in Irland sicher ist – und sich Medien im Zweifel in vorauseilendem Gehorsam seinen willkürlich exerzierten „Gemeinschaftsstandards“ unterwerfen.

Diesen Gefallen werden wir Facebook nicht tun. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden juristischen Mittel ausschöpfen und den Kampf um die Meinungs- und Pressefreiheit, wenn nötig, auch ein weiteres Mal vor Gericht verteidigen.


Dass solche Aktionen uns nicht zum sukzessiven Rückzug und Verschwinden bringen, verdanken wir Ihnen: unseren Lesern. Durch Ihre Unterstützung ermöglichen Sie es uns, trotz solcher Angriffe und Benachteiligungen weiter unabhängig zu berichten und dafür zu kämpfen, dass wichtige Themen eine breitere Öffentlichkeit erreichen.  
Wenn Sie TE dabei unterstützen möchten, können Sie dies hier tun:

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