Tichys Einblick
Rüge vom Bundesrechnungshof

Bundesumweltministerium: Mehr als eine halbe Milliarde Euro für Berater

Der Unterschied zwischen zwischen Null und 600 Millionen Euro scheint im Bundesumweltministerium nicht ganz klar zu sein: Zunächst hatte man angegeben, überhaupt nichts für externe Berater auszugeben. Bei näherem Hinsehen wurde klar: Es ist eine riesige Summe.

JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Deutlich ist die Rüge des Bundesrechnungshofes gegenüber dem Bundesumweltministerium ausgefallen: viel zu hohe Ausgaben für externe Berater. Im »Bericht zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des BMU« heißt es von den Rechnungsprüfern: »Das BMU und sein nachgeordneter Bereich haben im Prüfungszeitraum 2014 bis 2018 Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 600 Millionen Euro erteilt

Ursprünglich hatte nach einem Bericht des SPIEGEL das Bundesumweltministerium zunächst erklärt, kein Geld für externe Berater ausgegeben zu haben. Doch der Bundesrechnungshof konnte sich das offenbar nicht so recht vorstellen und kam nach einer genaueren Prüfung dieser Aussage zu seinem gegenteiligen Ergebnis.

Er kritisierte besonders, dass das Ministerium offenbar nicht einmal genau über die Ausgaben Bescheid wisse und diese Kosten verschleiert habe: »Das Bundesumweltministerium erklärte, es führe keine übergreifenden Aufzeichnungen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten Informationen enthalten.«

In dem Bericht, der TE vorliegt, heißt es weiter: »Bis zum Jahr 2018 erstattete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als einziges Ressort ‚Fehlanzeige‘«. »Dies hat den Bundesrechnungshof veranlasst zu prüfen, ob und wie das BMU sicherstellt, dass es externe Beratungsleistungen in seinem Geschäftsbereich vollständig erfasst und meldet.«

Der Bundesrechnungshof fährt fort: »Das BMU erfasst Unterstützungsleistungen nicht zentral. Da die vom Bundesrechnungshof benötigten Angaben nicht zu allen Aufträgen vorlagen, war keine abgrenzbare Grundgesamtheit für ein mathematischstatistisches Stichprobenverfahren gegeben. Stattdessen wählte der Bundesrechnungshof 76 der 846 von der zentralen Vergabestelle des BMU vergebenen Aufträge aus. In diesen Fällen ergaben sich wegen des Auftragnehmers und/oder des Vertragsgegenstandes Anhaltspunkte für externe Beratungsleistungen. Bei 44 der untersuchten 76 Fälle handelt es sich nach Auffassung des Bundesrechnungshofes um externe Beratungsleistungen im Sinne der Definition der Bundesregierung.«

Doch das Bundesumweltministerium habe pauschal erklärt, dass eine entsprechende Expertise im Ministerium nicht vorhanden sei. Schon gar nicht lag eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der Bundeshaushaltsordnung vor. Zahlreiche Leistungen bei diesen 44 Fällen hätten jedoch ministerielle Kernaufgaben betroffen.

Besonders handfest der Vorwurf des Rechnungshofes: Parlamentarische Anfragen zu externen Beratung- und Unterstützungsleistungen beantwortete das Ministerium »wiederholt nicht valide«. Weiter heißt es im Bericht: »Angaben waren teilweise inkonsistent, unvollständig oder nicht nachvollziehbar.« Demgegenüber erklärte das Bundesumweltministerium, parlamentarische Anfragen stets umfassend und fristgerecht zu beantworten. Lägen die erbetenen Daten nicht wie gewünscht vor, oder seien sie nicht klar definiert, könne es zu Unschärfen kommen.

Das Bundesumweltministerium hatte weiterhin auf die erste Kritik des Rechnungshofes entgegnet, dass der Rechnungshof nur einen Teil der Definition der Bundesregierung berücksichtige. »Die Definition umfasse auch eine Negativabgrenzung. Danach seien wissenschaftliche Gutachten zu spezifischen Fachfragen keine Beratungsleistungen. Die Leistungen in den 44 Fällen bezögen sich auf solche spezifischen Fachfragen und würden unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erbracht. Sie seien deshalb keine externen Beratungsleistungen.«

So versucht das Ministerium die Kritik des Rechnungshofes wegzubügeln. Es nimmt für sich zudem in Anspruch, ausreichend dokumentiert zu haben, dass keine Alternativen zur Auftragsvergabe bestanden hätten. Insofern würden sich auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erübrigen.

Doch der Bundesrechnungshof bleibt in seiner Antwort bei seiner Auffassung, dass das Ministerium mehrfach nicht ausreichend belegt habe, warum eine Eigenwahrnehmung der vergebenen Leistung nicht infrage käme. »Pauschale Aussagen genügen nicht«, so die Rechnungsprüfer unmissverständlich. »Der Bundesrechnungshof sieht im Hinblick auf Art, Dauer und Intensität dieser Beratungsleistungen die deutliche Gefahr einer Abhängigkeit des BMU von externem Sachverstand in politisch sensiblen Kernbereichen.«

Ihre »Berater« sind der Bundesumweltministerin also lieb und teuer. Über solche Kosten wird übrigens auch jener dubiose Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e. V. mitfinanziert. Offenkundig ist, dass bei einem Teil der vom Rechnungshof kritisierten »Beratungen« auch einige des Abmahnvereins gemeint sind – ohne dass die Rech-nungsprüfer dies explizit erwähnen.

TE hat schon häufiger über jene mehr als zweifelhaften Projektfinanzierungen berichtet. Die Liste gemeinsamer Projekte des Ministeriums und des Abmahnvereines ist lang. Darunter sind so »bedeutende« Projekte wie »Grün- und Freiflächen in der sozialen Stadt«, eine »Informationskampagne Stickstoff« (149.934 Euro) und ein »Erfahrungsaustausch von zivilgesellschaftlichen Akteuren in Mittel und Osteuropa im Bereich Klimaschutz«. Für eine Kampagne zu »klimafreundlichen Mehrwegalternativen bei Getränkeverpackungen mit Mehrweg das Klima schützen« flossen fast 360.000 € aus dem Etat des Bundesumweltministeriums.

»Berater« haben wohl immer leichteres Spiel in den Bundesministerien. Schon bei der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen kam es aufgrund außergewöhnlich hoher Beratungsausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro zum Eklat. Die genauen Vorgänge soll jetzt ein Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären.

Doch Kosten für Berater des Umweltministeriums in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro sind demgegenüber schon eine ganz andere Hausnummer. Die Forderung nach einem weiteren Untersuchungsausschuss dürfte nicht lange auf sich warten lassen. »Der Bundesrechnungshof geht von einem hohen parlamentarischen Interesse an seinen Prüfungserkenntnissen aus«, schreiben die Rechnungsprüfer.

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