Tichys Einblick
Irrsinn & Plage

Bürgerrechte in Quarantäne: Ein Staat schnappt über

In Corona-Zeiten probieren die Behörden aus, bis zu welchem Grad sich Bürger lenken und schurigeln lassen. Vom Ergebnis hängt ab, wie die Gesellschaft nach Corona aussieht.

imago Images

Vor einigen Tagen erhielt die Schriftstellerin Monika Maron, 78, ein Schriftstück, ein Formblatt, von dem sie nicht ahnte, dass Formblätter dieser Art überhaupt existieren und in Deutschland verschickt werden: Eine Ausweisungsverfügung. Die Gemeinde, in der die Berliner Autorin seit vielen Jahren einen Zweitwohnsitz unterhält, ordnet darin an, die Autorin habe nicht nur ihr Haus, sondern gleich „das Bundeslandesland Mecklenburg-Vorpommern bis zum 9. April 8 Uhr zu verlassen“, um sich an ihren Berliner Wohnsitz zu verfügen. Ein Widerspruch habe „keine aufschiebende Wirkung“, folge sie der Anweisung nicht, „wird umgehend Strafanzeige gegen Sie erstattet“.

Älteren mit ostdeutscher Biografie – und zu denen gehört Monika Maron – kommt möglicherweise der Satz von Günter Schabowski vom 9. November 1989 wieder in den Sinn: „Das gilt meines Wissens sofort, unverzüglich“. Dieses Mal eben nur mit umgekehrten Vorzeichen. In ihrem letzten Roman „Munin oder Chaos im Kopf“ beschrieb sie, wie sie es nannte, eine „Vorkrisenzeit“, ihre Figuren fühlen sich in präheroischen Zeiten. Mit dieser Feststellung bewies sie eine erstaunliche Hellsicht.

In Zeiten von Corona benehmen sich Bürger plötzlich schon subversiv, wenn sie heimlich in ihren Ferienhäusern bleiben oder die Grenze nach Schleswig-Holstein überschreiten. Die Seuchenbekämpfungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und anderswo erlauben es tatsächlich, Menschen aus ihren Zweitwohnsitzen auszuweisen, falls sie nicht dort arbeiten. Für eine Schriftstellerin ist ein Ferienhaus allerdings auch ein Arbeitsort. Der Zweck derartiger Gesetze besteht darin, zum einen Personen vor Ansteckung zu schützen; zum anderen soll das Gesundheitssystem eines betroffenen Kreises nicht zusätzlich mit Patienten belastet werden. Gedacht sind die Regelungen für lokale Notstände. In einer Epidemie, die das ganze Staatsgebiet betrifft, verlieren sie ihren Sinn. Wenn sie dazu dienen, eine 78jährige, also eine Angehörige der Risikogruppe aus einem sicheren Ort zu verscheuchen und zu einer Reise zu zwingen, verkehren sie sich ins Absurde. Dass jedes Gesetzbuch einen Bodensatz an Absurdität enthält, wusste jemand schon vor zweihundert Jahren: Vernunft wird Irrsinn, Wohltat Plage. Eigentlich könnten das auch die zuständigen Beamten merken. Aber gerade in Coronazeiten scheint der Staat fest entschlossen, seiner Papierform zu genügen, Irrsinn & Plage wahlweise inklusive oder als Hauptzweck. Erst vor ein paar Tagen bekräftigte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther, er halte an der Grenzschließung auch zu Ostern fest, und zwar an den Grenzen nach Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Immerhin kippten Gerichte mittlerweile einige der Grenz-Anordnungen.

Das wirkt erstaunlich für einen Politiker, für den offene Staatsgrenzen eine Art Staatsräson darstellen, und der zu den engsten Gefolgsleuten der Kanzlerin zählt, die noch am 11. März die Schließung der Bundesgrenzen als „kein adäquates Mittel“ abgetan hatte.

Am 8. April spielte sich in der Bundespressekonferenz ein Dialog zwischen der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer und einem Journalisten ab, der für spätere Zeiten ins Archiv gehört. Der Medienvertreter fragte nach den Kriterien der Bundesregierung für die Aufhebung der Quarantäne. Also nicht nach dem Zeitpunkt, sondern nach der Entscheidungsgrundlage, etwa einem bestimmten Rückgang der Neuinfektionen. Demmer, eine frühere Focus-Redakteurin, antwortete: „Ich möchte hier nicht spekulieren, welche Voraussetzungen zur Rücknahme der Maßnahmen führen.“ Immerhin spricht Demmer für die Kanzlerin, die offenbar auch nicht spekulieren will, so, als wäre sie auch nur Beobachterin und Zeitungsleserin statt Chefin der Exekutive.

Der Journalist insistierte, die Bundesregierung habe doch die völlig Transparenz ihrer Maßnahmen und Abwägungen versprochen. Wo die nun bleibe? Demmer sagte, die Kanzlerin und die Bundesregierung würden sich Tag und Nacht über die Lage Gedanken machen. Aber konkrete Kriterien für die Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen gebe es bisher nicht. Vielleicht aber demnächst: „Wir werden diese Parameter dann mit Ihnen sicherlich diskutieren.“ Mit kürzeren Worten: das geht Sie gar nichts an. Bürger, so ungefähr lautet das Coronaetatisten-Motto, haben sich nicht in die Angelegenheiten des Staates einzumischen.

Schließlich gab die Regierungssprecherin noch bekannt: „Wir werden in diesem Jahr sicherlich auf Osterfeuer verzichten müssen.“ Abgesehen von der Fußnote, dass ihr als Repräsentantin eines immer noch noch restchristlichen Landes im Zusammenhang mit Ostern offenbar als erstes Osterfeuer einfallen, erschließt es sich nicht ganz, warum das Reisigabbrennen im eigenen Garten und im engsten Kreis die Virusausbreitung fördern sollte.

Es erschließen sich viele Neuerungen nicht, neben den durchaus sinnvollen Maßnahmen, Abstand, Hygiene, Vereinzelung, deren Notwendigkeit die meisten auf Zeit akzeptieren. Mit einer ausreichenden Menge an Masken könnten sich alle sogar noch ein bisschen besser schützen.

Wenn es um Coronaregeln geht, entwickelt der Staat einen Einfallsreichtum, mit dem er auch abgestumpfte Bürger noch einmal überrascht. In München etwa ermahnten Polizeibeamte bis eben noch Quarantänisten, die sie mit einem Buch auf der Parkbank erwischten. Das, so hieß es, sei eine nicht eindeutig erlaubte Freizeitaktivität. Wie übrigens auch das Sonnenbaden auf der Parkwiese. Auch bei genügend Abstand. Ob es erlaubt ist, im Gehen zu lesen, musste bis eben noch geklärt werden. Auch, wie lange der Spaziergänger liegen bleiben darf, falls er beim Lesen stolpert. Vermutlich gibt es auch dafür Richt- und Höchstwerte. Am Mittwoch vor Ostern sprach dann Ministerpräsident Markus Söder in der BILD ein sogenanntes Machtwort: Die Parkbanknutzung zu Lesezwecken i. S. d. Gesetzes ist gestattet.

Schade eigentlich, damit gibt er dem Bürger zwar ein Recht, dass der sowieso hatte, nimmt ihm aber die Möglichkeit, den Staat durch öffentliches Lesen herauszufordern und ihn dann vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu zerren, der immerhin eine sogenannte Popularklage zulässt, also ein Beschwerderecht für alle.

In Sachsen entschied gerade ein Gericht, dass sich für Freizeitaktivitäten niemand weiter als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernen darf. Auch nicht, um im Baumarkt vorbestellte Ware abzuholen. Dafür dürfen in Sachsen immerhin Eisdielen außer Haus verkaufen. In Hessen nicht. Baumärkte dürfen in 13 Bundesländern weiterverkaufen, in dreien nicht. Warum? Darum.

In Nordrhein-Westfalen ist es gestattet, bei ausreichender Distanz zur Nebenperson Tagesausflüge ohne Kilometerbegrenzung zu unternehmen. Offenbar sogar nach Belgien. Generell, legte Merkel vor ein paar Tagen fest, dürfe es in diesem Jahr zu Ostern aber keine Ausflüge geben. Großstädter sollen offenbar versuchen, bei Planten un Blomen, im Tier- und im Englischen Garten voneinander Abstand zu halten. Aber nicht, ins weite Umland zu entkommen.

Interessant gestaltet sich das Erlaubnis- und Verbotsgeschehen in Berlin. Am vergangenen Freitag sammelten sich etwa 300 Personen zum Gebet vor der Moschee in der Neuköllner Flughafenstraße. Die Polizei schritt nicht ein, sondern bat den Imam, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Auch anderswo wissen die Beamten zu differenzieren:

In dieser Krise fühlt der wohlmeinende Staat nicht nur vor, welche Freiheitsbeschränkungen die Bürger bereit sind hinzunehmen, gerade auch sinnlose und tyrannische Anordnungen. Er ertastet auch die weichen Teile der Gesellschaft und die härteren, in denen er sich bei der Regeldurchsetzung zurückhält.

In der sowohl harten als auch weichen Hauptstadt klagt Probst Gerald Goesche gerade vor dem Landesverfassungsgericht, um einen Ostergottesdienst mit zumindest 50 Personen in seiner Kirche St. Afra durchzusetzen, die genügend Raum bietet, in dem die kleine Gemeinde auf Abstand untereinander bleiben kann.

Goesche untersteht – eine kirchenrechtliche Besonderheit – direkt dem Papst. Der NZZ sagte Goesche erstaunlich weltliche Sätze, allerdings auch wieder nicht erstaunlich, denn bei der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit handelt es sich ja um etwas Weltliches:
„Zur Freiheit gehört auch immer ein Stück Risiko. Die können gern auf die Zigarettenschachteln schreiben, dass Rauchen tödlich ist, aber den Leuten die Fluppe aus dem Mund zu nehmen, das geht zu weit.“

Ob er jetzt nach seiner Klage angefeindet werde, wollte die NZZ wissen. In Mails ja, teils auch von Angehörigen der gehobenen Schicht, sagte der Probst, aber nicht im echten Leben:
„Nein, der muslimische Händler, bei dem ich immer einkaufe, hat sich darüber halb totgelacht. Das reale Berlin ist ja sehr viel netter als dieses Verbands-, Politiker- und NGO-Berlin. Selbst das Medien-Berlin ist noch angenehmer als diese komische Funktionärswelt.“

Den Probst irritiert eher, dass es weder von der katholischen noch von der evangelischen Kirche in Deutschland einen Versuch gibt, gegen das Ostergottesdienstverbot aufzumucken. Auch keine Unterstützung seiner Klage. Immerhin berufen sich beide Kirchen auf einen Religionsstifter, der sich weigerte, der Obrigkeit bedingungslos zu folgen. Und er ist schließlich von den Folgen auch auferstanden. WELT-Redakteur Robin Alexander riet den Kirchen schon listig wie eine Schlange, sie sollten sich doch über Ostern einfach als Baumärkte deklarieren. Kulturelle Identitäten sind bekanntlich Konstrukte. Vielleicht lassen sich die Behörden mit dem Hinweis beeindrucken, dass man Nägel, Rosenzweiggestecke und Kerzen im Haus hat. Es muss sie ja niemand wegkaufen. Wirklich deuten lässt sich die Untertänigkeit der restlichen Kirchen erst vor dem Kontrast ganz anderer Äußerungen zu Rechtsfragen.

Im Merkur sagte Kardinal Reinhard Marx 2015 zur Migrationspolitik der Kanzlerin: „Ich habe ihr dafür öffentlich gedankt. Sie hat sich sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!“
Aber eben zur politischen Führung, nicht zum eigenen religiösen Auftrag, zumal dann, wenn man sich das bischöfliche Palais in München vom Steuerzahler sanieren lässt.

Es gibt – gute Überleitung – auch höhere Werte als Ostergottesdienste, nämlich die bei Feinstaub- und Stickoxidmessungen. Durch die Quarantäne wird es auf den Straßen ruhiger. Messstationen an der Bordsteinkante zeigen bei dieser Gelegenheit, dass die Schadstoffkonzentrationen in der Luft trotzdem nicht abnehmen, sondern mal höher, mal niedriger ausfallen, aber nur schwach vom Verkehr abhängen.

Nur finden sich eher in Peter Altmaiers Gründerzeitwohnung nachträglich zwei Millionen verschollene Schutzmasken, als dass der Staat nach Corona auf Messstationen und auf Dieselfahrverbote verzichtet.

Bekanntlich heißt spätbundesdeutsch: eine Sache noch nicht einmal um ihrer selbst willen tun. Sondern deshalb, weil eine ganze Branche vom Messgeschäft, politischem Ablasshandel und DUH-Höllenstrafenverabreichung lebt. Und zumindest diesem Erwerbszweig soll es nach der Quarantäne nicht schlechter gehen als vorher.

Die neueste Novelle „Krumme Gestalten vom Wind gebissen“ von Monika Maron ist in der Reihe „Exil“ erschienen, die für nicht-konforme Schriftsteller gegründet wurde. Sie können  hier bestellen:  Ein Klick genügt.

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