Tichys Einblick
Journalisten auf Staatslohn

Über 10.000 Euro für Sascha Lobo auf saarländische Landeskosten

Eine Anfrage im Saarland fördert Zahlungen von über 100.000 Euro an Journalisten zutage. Auf der Liste stehen auch prominente Namen. Eine ähnliche Anfrage hatte die bayerische Staatskanzlei zuvor abgeschmettert – aus dubiosen Gründen.

Sascha Lobo beim Debattenkovent der SP am 5. November 2022.

IMAGO / Bernd Elmenthaler
Seit 2018 haben die Staatskanzlei und die Ministerien des Saarlandes 80 Aufträge an Journalisten vergeben. Das geht aus einer Anfrage der AfD im Landtag hervor. Insgesamt gab die Landesregierung dafür 110.000 Euro aus. Die Landesregierung anonymisierte dabei die Daten – wie es auch die Bundesregierung im Februar bei einer ähnlichen Anfrage getan hatte. 37 der 80 Aufträge gingen an den Saarländischen Rundfunk (SR).

Auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung gab die Landesregierung genauere Beträge preis. Aufgrund der vergebenen Moderationen konnten Veranstaltungen und Personen zugeordnet werden. Unter den Auftragnehmern waren auch prominente Gesichter, wie etwa der ARD-Wettermoderator Sven Plöger, der vom saarländischen Umweltministerium 10.000 Euro (plus Mehrwertsteuer) erhalten hatte. Sascha Lobo, Kolumnist bei Spiegel online, erhielt 10.710 Euro vom Wirtschaftsministerium.

Die Landesregierung betont, die Vergütungen würden die Funktion der Medien als unabhängige Kontrollinstanzen staatlichen Handelns nicht tangieren. Der Landtagsabgeordnete Carsten Becker, der die Zahlungen aufgedeckt hat, bewertete den Vorgang dagegen kritisch. Die Zahlungsflüsse könnten die „gebotene Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch seine inhaltlich-redaktionelle Autonomie“ unterhöhlen.

In Bayern war die AfD mit einem ähnlichen Versuch gescheitert. Die Staatskanzlei hatte eine Anfrage des Abgeordneten Christoph Maier abgeschmettert, der nach Vergütungen und Honoraren von Journalisten gefragt hatte. Zur Begründung hieß es, dass eine Befragung bei sämtlichen nachgeordneten Behörden der Staatsministerien einen Aufwand mit sich bringe, die einen „unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten“ würden.

Die Staatskanzlei wies überdies auf die Menge der gesammelten Daten hin, die in der Kürze der Zeit nicht ausgewertet werden könnten. Wie schon zuvor die Bundesregierung, so verwies auch die Staatskanzlei auf den Datenschutz. „Dabei handelt es sich um grundrechtlich und regelmäßig auch vertragsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und dem Datenschutz unterfallende personenbezogene Daten der Auftragnehmer. Dieser rechtliche Schutz ist auch bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu berücksichtigen“, so die Staatskanzlei. Die Bundesregierung hat die Namen mittlerweile offengelegt.

Maier erklärte, dass die Staatskanzlei mit der Verweigerung einer Aussage ein „skandalöses Demokratieverständnis“ offenbare. Staatsminister Joachim Herrmann sagte, dass die Staatsregierung professionelle Journalisten „wie Wirtschaftsunternehmen“ beauftrage. „Eine Regierung ist jedoch kein Unternehmen, sondern den Bürgern als demokratischem Souverän sowie dem Steuerzahler, dessen Geld sie ausgibt, verpflichtet! Besonders über das sensible Thema der Verflechtung mit Medien muss sie daher Auskunft erteilen“, so Maier.

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