Fahrverbote aus Modellrechnungen

Verkehrsjuristen auf dem Verkehrsgerichtstag Goslar haben ausgesagt, dass Diesel-Fahrverbote aufgrund zweifelhafter Messungen juristisch schwerlich haltbar seien. Wie angreifbar sind dann Fahrverbote, die auf Basis von zweifelhaften Messungen und darübergelegten windigen Modellrechnungen getroffen worden sind?

imago/Arnulf Hettrich

»Unsere Modellrechnungen sind top!« Winfried Hermann sagt das ganz stolz als Begründung für das Fahrverbot, das er mit Freude über den gesamten Stadtbereich Stuttgarts verhängt hat. Das reicht von den viel befahrenen Innenstadtstraßen bis zu den Außenbezirken mit wenig Verkehr. Nur wenige Messstellen zeigten trotz ungünstiger Position noch einige Überschreitungen der Jahresmittelwerte.

Wie kommt Hermann dann zu einem Fahrverbote im gesamten Stadtbereich?
Veraltete Zahlen und Modellrechnungen machen es möglich. Man könnte auch sagen: Lesen im Kaffeesatz. Solche Modellrechnungen geben vor, die sehr komplizierten Luftverhältnisse und Strömungen sowie Ausbreitung von Autoabgasen beispielsweise auch in Innenstadtstraßen berechnen zu können. Dies auch bei Windstille und unterschiedlichen Turbulenzen. Ziemlich anspruchsvolle Angelegenheit und in den Augen vieler eine recht aussichtslose Rechnerei. Ganz kritisch wird die Sache, wenn diese Modelle auch noch Prognosen darüber abgeben sollen, wie sich die Luftschadstoffe demnächst verteilen werden.

Diese Modellrechnungen spielen offenbar eine größere Rolle bei der Verhängung von Dieselfahrverboten, als staatliche Stellen bisher zugegeben haben. Die geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf  eine Kleine Anfrage  von Oliver Luksic (FDP)  ( Drucksache 19/6886 ) – hervor.

Die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) legt in § 13 Absatz 2 fest, dass in Gebieten, in denen die relevanten Schadstoffe die obere Beurteilungsschwelle überschreiten, zur Beurteilung der Luftqualität ortsfeste Messungen durchzuführen sind. Diese Regelung ist ausdrücklich gegenüber den Gebieten, in denen die betreffenden Schadstoffe die obere Beurteilungsschwelle unterschreiten, abgegrenzt, in denen zur Beurteilung der Luftqualität auch eine Kombination von ortsfesten Messungen und Modellrechnungen angewandt werden kann.

Die Grenzwerte und die Art ihrer Erhebung sind seit langem umstritten. In Gebieten, in denen die NO2-Konzentration oberhalb der oberen Beurteilungsschwelle liegt, seien zur Beurteilung der Luftqualität ortsfeste Messungen durchzuführen, ist in einer Antwort der Bundesregierung (zu finden unter Bundestags-Drucksachen-Nummmer 19/7446) nachzulesen.

In der Antwort  überrascht Luksic folgende Feststellung: »Darüber hinaus können Modellrechnungen durchgeführt werden, um Informationen über die räumliche Verteilung von Luftschadstoffen zu erhalten.«

Diese Modellrechnungen werden mit speziellen Computerprogrammen erstellt. Die Bundesregierung listet neun Programme auf – von Immis-Luft bis Immis-Net. Zu einem Programm mit dem Namen PRO-KAS heißt es, damit könnten ›straßennahe NO2-Konzentrationen berechnet werden.“ Das heißt: Es gibt zwar einheitliche Grenzwerte, aber keine einheitlichen Verfahren für die Modellrechnungen, die aber sehr wohl Einfluss auf Messwerte haben, auch wenn ortsfeste Messungen für die Validierung (Überprüfung) der Modelle verwendet werden. Denn jetzt kommt’s: ›außerdem findet oftmals eine Kombination von Modellen und Messungen statt, vor allem bei der Modellierung des regionalen und urbanen Hintergrundes.‹

Modellrechnungen könnten darüber hinaus ›einen indirekten Einfluss auf die offiziellen NO2-Konzentrationen und/oder die gemeldete Luftqualität haben, wenn auf Basis der Ergebnisse dieser Rechnungen neue Messstellen beispielsweise an einem neu identifizierten Belastungsschwerpunkt eingerichtet werden‹, so die Antwort der Bundesregierung.«

Man kann die Antwort auf die Kleine Anfrage zu Modellrechnungen auch so lesen: Es wurde aufgedeckt, dass neben Grenzwerten und Messverfahren auch die verschiedenen Prognosemodelle hinterfragt werden müssen.

Denn nachdem noch erläutert wird, dass der Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der Zuständigkeit der Länder liege, endet die Meldung. Dass bei der Feststellung von NO2-Werten auch mit unterschiedlichen Modellrechnungsverfahren gearbeitet wird, muss der Leser ja nicht erfahren. Solche Informationen könnten ja die Kampagne von Umwelthilfe und Grünen für Fahrverbote stören.

Was Modellrechnungen ausmachen, ist am Beispiel der Stadt München gut zu sehen. Nachdem die Stadt eigene Messstationen aufstellte, kamen die zu anderen – allerdings wesentlich niedrigeren – NO2-Werten als die des Landesumweltamtes. Woran das liegt, war in der Süddeutschen Zeitung zu lesen: »Die höheren Werte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt resultieren aus Messungen an nur fünf installierten Stationen. Die restliche Belastung für das Stadtgebiet wurde auf Basis dieser Daten und in einem komplizierten Verfahren hochgerechnet.« Das sind die in der Antwort der Regierung geschilderten Prognoseprogramme.«

Solche Modelle müssen überprüft und validiert werden. Sonst haben deren Ergebnisse keinerlei Aussagekraft. Von Qualitätsmanagement ist in der Antwort auf die Anfrage  keine Rede. Die Bundesregierung bügelt detailliertere Fragen ab: »Der Vollzug des Immissionsschutzrechts liegt in der Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch die Beurteilung der Luftqualität und die Luftreinhalteplanung.«

In der Antwort heißt es weiter unter nur lapidar: »Aus der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland bei den Verwaltungsstreitverfahren zu den Luftreinhalteplänen Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden ist der Bundesregierung bekannt, dass in diesen Gerichtsverfahren in den Stellungnahmen des für die Luftreinhalteplanung in Hessen zuständigen Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) die Wirkung von Fahrverboten mit Prognoseprogrammen quantifiziert wurde.«

TE hat das baden-württembergische Verkehrsministerium angefragt, welche Rolle Modellrechnungen beim Fahrverbot in Stuttgart spielen und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung dieser Modellrechnungen getroffen wurden und wird die Antwort veröffentlichen, sobald sie vorliegt.

Verkehrsjuristen auf dem Verkehrsgerichtstag Goslar haben ausgesagt, dass Diesel-Fahrverbote aufgrund zweifelhafter Messungen juristisch schwerlich haltbar seien. Wie angreifbar sind dann Fahrverbote, die auf Basis von zweifelhaften Messungen und darübergelegten windigen Modellrechnungen getroffen worden sind?


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Kommentare ( 40 )

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francomacorisano
5 Jahre her

In welchen anderen EU-Staaten gibt es ebenfalls Fahrverbote für Diesel…???

BK
5 Jahre her

Interessant wäre auch zu erfahren, was man da in Hamburg zusammengerechnet hat. In Europas drittgrößtem Hafen fahren ja doch einige Container- und Kreuzfahrer umher, aber die dicke Luft gibt´s nur in der Stresemannstraße, während in der Elbchaussee ein klares Lüftchen nach deutschem Reinheitsgebot weht. Oder liegt das vielleicht doch nur an der Klientel der Anwohnen, es kann nicht sein, was nicht sein darf?

Alf
5 Jahre her

In einem Unrechtsstaat ist doch völlig egal, auf welcher Grundlage die Messung erfolgt.
Und die Gerichte spielen mit. Nicht nur, wer in der Jogginghose auf die Straße geht, hat die Kontrolle über sein Leben verloren, auch unser Staat hat die Kontrolle verloren, wenn er diesen grün sozialistischen Schwachsinn befördert und nicht einschreitet.
Brief an die Kommission
Scheuer fordert von EU Überprüfung der Stickoxid-Grenzwerte
Hallo, wie wäre es mal mit konkreten Ansätzen? Abschalten von Meßstationen, die vorschriftswidrig aufgestellt sind? Klartext, Trockenlegung der DUH usw.
Kann Scheuer nicht, oder?

Gerro Medicus
5 Jahre her
Antworten an  Alf

Die Grünen reiten doch schon Attacke gegen Scheuer. Haben Sie nicht gelesen, dass dem Bundesverkehrsministerium, dass 14 Jahre lang von CSUlern geführt wurde, Korruption vorgeworfen wurde? Es wird von Grünen behauptet, dass der Löwenanteil an Steuergeldern für Verkehrsprojekte in Bayern eingesetzt wurde. Und nicht etwa in NRW, das dies viel nötiger gehabt hätte. Dass in NRW Inklusion, Gendern und Förderungen von Moscheebauten etc. 10 mal wichtiger war und ist als irgendwelche Verkehrsprojekte – geschenkt. In linksgrünen Welten zählt die Realität nicht, sondern nur das, was in die ideologisch eng beschränkte Vorstellungswelt passt. Alles andere wird diffamiert, Menschen ehrabschneiderisch behandelt und… Mehr

rolf
5 Jahre her

…ich vermute CO ist dann das Problem und der Feinstaub ist schmuckes Beiwerk!

lospolloshermanos
5 Jahre her

Letztens erstaunt festgestellt: Selbst die Temperatur bei wetter.com wird nicht mehr gemessen sondern berechnet. Dann ist das Thermometer wohl überflüssig. Aber: Was man an Zeit spart und an Thermometern. Analog für Schadstoffmessungen gilt in größerem Maßstab wenn man auf das Messen verzichtet: Weniger Ausgaben für Messstellen, weniger Mitarbeiter die Werte ablesen und Stationen instandhalten und weniger Raum für subjektive Eindrücke. Das Modell hat so gerechnet, dann ist das so. Punkt. Wäre ja gelacht, wenn man das mit dem Klima hinbekommt und nicht mit ein paar popeligen Luftschadstoffen.

Gerro Medicus
5 Jahre her
Antworten an  lospolloshermanos

Was das angeht, sehr verehrte(r) lospolloshermanos, sind wir noch nicht am Ende der Fahnenstange. Beim Wetter gilt bereits das gefühlte Wetter, ebenso bei den Temperaturen. Noch aber haben wir nicht die gefühlte Luftverschnutzung. Überall der Ersatz der Realität durch manipulierte „Modellrechnungen“, überall der gefühlige Bullshit, wohl auch dank der Durchsetzung der Politik mit unfähigen Frauen, denen Gefühl mehr zählt als Verstand. Insofern: Da geht noch was…

Julian Schneider
5 Jahre her

Modellrechnungen sind übrigens auch die einzige (!) Grundlage für die Anhänger der Klimareligion und ihrem Glauben an menschengemachtem Klimawandel. Falsche Annahmen und nach eigenem Gusto ausgewählte isolierte Daten ergeben Modellrechnungen, die es in diesem Bereich schon seit 20 Jahren gibt, aber – oh Wunder – nie eingetroffen sind. Modellrechnungen ergeben dann keinen Sinn, wenn die Parameter nicht verstanden wurden, zu komplex sind – und darüber hinaus reine Ideologie statt wissenschaftlicher Fakten dahintersteckt.

Sharkeen
5 Jahre her
Antworten an  Julian Schneider

Die Modellrechnungen fürs Klima sind zu grossen Teilen korrekt… zur Modellierung der Vergangenheit. Watanabe (? Erinnere mich nicht mehr genau, Stanford Prof) war einer der ersten, die dies durchführten, allerdings nie für Prognosen.
Wie können wir etwas wie Feinstaub oder gar Weltklima (30 Jahre!) prognostizieren, wenn Meteorologen das lokale Wetter oder den Pollenflug gerade mal für 3-5 Tage annähernd korrekt modellieren (Prognose) können?
Was sind denn die natürlichen Werte von Feinstaub? Gilt das für ganze Kontinente, einzelne Länder oder gar nur lokal?

Gerro Medicus
5 Jahre her
Antworten an  Sharkeen

Da muss ich Ihnen leider widersprechen. Auch für die Vergangenheit sind die Modellrechnungen alles andere als korrekt. Sie gelten immer nur für Abschnitte der Klimaentwicklung. Keines dieser Rechenmodelle kann die Entwicklung über mehrere vergangene Jahrhunderte abbilden. Denn das Klima hat sich schon immer geändert und solange man in den Modellen die wirklichen Klimatrigger nicht einsetzt wie Sonnenstrahlung, kosmische Strahlung, Neigung der Erdachse, Veränderung der Erdumlaufbahn etc, die alle sehr viel größeren Einfluss haben als das Spurengas CO² (das wahrscheinlich gar keinen Einfluss hat, jedenfalls nicht in den vorliegenden Konzentrationen), werden die Modell immer wieder irgendwelchen Bull-shit produzieren. Garbage in, garbage… Mehr

Sharkeen
5 Jahre her

Für was wurden diese Modellrechnungen konzipiert? Zur Erklärung vergangener Messwerte (Vergangenheit) oder zur Entwicklung von Szenarien (Zukunft)? Gilt die Annahme, dass hier versucht wird, ein deterministisches Chaos zu modellieren? Für mich klingt dies danach, wenn verschiedene Modelle unterschiedliche Ergebnisse liefern. Aber zur Beurteilung reichen meine Fähigkeiten bez. Angewandter Mathematik (v.a. Chaostheorie!!!) schlicht nicht aus.

Talleyrand
5 Jahre her

Ich möchte meinen Kommentar vorschriftsgemäß „nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links entwerten“. Aber bei meinem Verkehrs,Feinstaub-, und NO2 -minister und seiner Partei hier in BW fällt mir das extrem schwer. Dieser hat doch gerade verlauten lassen, er würde gerne in einer Talk Show mal den sogenanten bösartigen Fachleuten (Ingenieure, Ärzte, Chemikern etc.) zeigen, wie er als Diplom Experte von Geburt und grünem Geblüt ihre pseudowissenschaftlichen Argumente vernichtend vom Tisch wischt und den potentiellen Dieseltoten das Leben rettet. Die DUH findet er toll (toll?) und außerdem müssen alle Autofahrer die leeren Plätze in ihren Fahrzeugen besetzen und zudem… Mehr

Gerro Medicus
5 Jahre her
Antworten an  Talleyrand

Dann schicken Sie diesem Herrn mal folgende Überlegungen, für die bereits die Grundrechenarten ausgereicht haben: NO2 ein tödliches Gift? Atemvolumen Luftmenge, die pro Atemzug eingeatmet wird. Beim Erwachsenen in Ruhe liegt es bei 400 bis 600 ml. Erläuterung: Bei gewollt tiefer Atmung kann der Erwachsene seine Lunge so weiten, dass er sein Atemvolumen bis auf etwa 3,5 Liter zu steigern vermag. Durchschnitt eines aktiven Menschen 1,5 l Atemfrequenz 20 Atemzüge pro Minute Atemzüge, die notwendig sind, um 1 m³ Luft ein- und auszuatmen: 1000 l : 1,5 = 667 Zeit, in der 1 m³ ein- und ausgeatmet wird: 667 :… Mehr

Talleyrand
5 Jahre her
Antworten an  Gerro Medicus

Rechnen wird der wohl nicht können, ob er lesen kann, weiß ich nicht

Reinhard Peda
5 Jahre her

„Verkehrsjuristen auf dem Verkehrsgerichtstag Goslar haben ausgesagt, dass Diesel-Fahrverbote aufgrund zweifelhafter Messungen juristisch schwerlich haltbar seien.“ Aha, die Fahrverbotsurteile sind Rechtswidrig? Und wenn die „unabhängigen“ Richter anders entscheiden? Was passiert mit den „unabhängigen“ Richtern, wenn sich in Zukunft, das Rechtssystem Richtung Recht dreht? Werden diese wegen Falschurteile aus dem Staatsdienst entlassen, samt Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung? Also ich hätte da nix gegen! Apropos Rentenversicherung: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beitragsbemessungsgrenze_240_421702.html Wann wird die Beitragsbemessungsgrenze für Pensionen, samt gleicher Berechnungsgrundlage wie bei den Renten eingeführt? Bei der Besteuerung für Renten gings ja auch. Hab auch nix dagegen, das meine jetzige Rente 100prozentig Steuerpflichtig wird, wenn… Mehr

Otis.P. Driftwood
5 Jahre her

Da man in diesem Lande mittlerweile auch Wahlergebnisse zuverlässig schätzen kann, sollte man bei Immissionsmessungen nicht so kleinlich sein.