Zur Treffsicherheit von Wahlprognosen

Bei der Landtagswahl in NRW 2012 zogen 237 Abgeordnete in den Landtag. Der hat aber nur 181 Plätze, und im ganzen Land gibt es nur 128 Wahlkreise. Journalisten, die das erklären können, sind an einer Hand abzuzählen. Meinungsforscher interessiert das nicht.

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„Der Mensch denkt, Gott lacht!“ So heißt es in einem jüdischen Sprichwort, das auf dem zweiten Psalm des alten Testaments fußt. Das gilt für Wahlprognosen im allgemeinen, im besonderen aber auch für den wohl eher ironisch gemeinten Vorschlag, Wahlprognosen künftig durch „Wahlbörsen“ zu ersetzen, „an denen die Teilnehmer virtuell mit Parteiaktien handeln“. (Vgl. „Parteibörsen statt klassi­scher Wahlumfragen“, Tichys Einblick 05/2017, S. 71.) Wie ernst das gemeint war, behält die Au­torin, Katharina Schüller, natürlich für sich.

Aber Spaß beiseite. Bekanntlich wird am 7. Mai in Schleswig-Holstein und am 14. Mai in NRW ein neuer Landtag gewählt. Und natürlich würde man im Voraus gerne wissen, wie die beiden „Probeab­stimmungen“ vier Monate vor der Bundestagswahl ausgehen. Doch hier stehen wir schon vor einem ersten Problem. Bereits das Orakel von Delphi hat die Zukunft nicht nur vorhergesagt, sondern auch vergegenwärtigt und vorweggenommen. Wahlprognosen beeinflussen das Wahlverhalten. Sie sind deshalb in manchen Ländern unmittelbar vor der Wahl sogar verboten.

Bekannt ist außerdem das Phänomen, dass nach der Wahl mehr Wähler angeben, die Siegerpartei gewählt zu haben als das tatsächlich der Fall war. „Wo Tauben sind, fliegen Tauben hin“, sagt man. In der Wissenschaft wird dies als „Schwarmintelligenz“ bezeichnet. Um das herkömmliche Wort: „Her­dentrieb“ machen die Wahlforscher aber einen weiten Bogen. Auch gibt es „Schmuddelparteien“, wie die AfD, oder früher die Linkspartei, die zu wählen nicht als besonders schick gilt. Man muss also außerhalb der Wahrscheinlichkeitsrechnung darauf gefasst sein, dass die Bürger in einer Wahlumfrage ausweichend antworten oder sogar falsche Angaben darüber machen, welche Parteien sie wählen wer­den. – Wie viele Wähler lügen, wenn man sie wenn man sie fragt, wie sie wählen?

Stimmungen in der Wählerschaft darf man nicht mit Stimmen in der Wahlurne verwechseln. Schon deshalb sollte man sich darauf beschränken, für Wahlprognosen Wahrscheinlichkeits-Korridore zu berechnen.

Legt man diese Zahlen für die bevorstehende Landtagswahl in Schleswig-Holstein zugrunde, dann bewegt sich die SPD seit Anfang 2017 bei den Zweitstimmen zwischen 33 und 30 Prozent. Die CDU pendelt zwischen 32 und 27 Prozent. Die FDP erreicht seit Anfang 2017 in allen verfügbaren Um­fragen mehr als 8 Prozent. Bei den Grünen liegt die Spanne zwischen 14 und 12 Prozent, im Niveau also klar über der FDP. Die Linken kämpfen mit der Sperrklausel. Piraten spielen in Schleswig-Holstein keine Rolle mehr. Sie bleiben weit unter der Sperrklausel von 5 Prozent. Der SSW ist von der Sperrklausel befreit und steht stabil bei 3 %. Die AfD erreicht bei der „Sonntagsfrage“ im Beobachtungszeitraum maximal 7 und minimal 5 Prozent Zustimmung und wird vielleicht ein­stellig in den Landtag von Kiel einziehen. Die Streuung der ermittelten Werte ist auffällig gering, sie haben also eine entsprechend hohe Wahrscheinlichkeit.

Polit-Wasserstandsmeldung
Landtagswahl Schleswig-Holstein: CDU vor SPD
Legt man diese Zahlen für die bevorstehende Landtagswahl in NRW zugrunde, dann bewegt sich die SPD seit Anfang 2017 bei den Zweitstimmen zwischen 40 und 31 Prozent. Die CDU pendelt zwischen 34 und 27 Prozent. Die FDP erreicht seit Anfang 2017 in allen verfügbaren Umfragen deutlich mehr als 5 Prozent. Das ist auch bei den Grünen der Fall, die im Niveau aber klar unter der FDP bleiben. Die Linken folgen noch hinter den Grünen. Die Piraten spielen keine Rolle mehr. Sie bleiben weit unter der Sperrklausel von 5 Prozent. Die AfD trifft bei der „Sonntagsfrage“ im Beobachtungs­zeitraum mal auf mehr, mal auf weniger als 10 Prozent Zustimmung und wird vielleicht zwei­stellig in den Landtag von Düsseldorf einziehen.

Man kann also ungefähr abschätzen, welche Partei mit welchem Gewicht nach dem 14. Mai 2017 in den Landtag von Düsseldorf einziehen dürfte, mehr aber nicht. Die „Sonntagsfrage“ richtet sich auf die Zweitstimme, mit der auf dem Stimmzettel eine Partei gekennzeichnet wird. NRW gehört aber zu den 13 Bundesländern, die nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhält­niswahl abstimmen, was allgemein als „personalisierte Verhältniswahl“ bezeichnet wird. Und jetzt wird es schwierig.

Wie im Bund und in 12 weiteren Bundesländern haben die Wähler zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste, die zwar von den Parteien aufgestellt werden, deren Reihenfolge von den Wählern aber durch die Erststimme verändert werden kann. Leider ist es aber so, dass etwa die Hälfte der Wähler dieses Wahlverfahren nicht hinreichend durchschaut. Das hat eine repräsentative Umfrage vom April 2013 erneut ans Licht gebracht, die von Infratest dimap erhoben und ins Netz gestellt wurde. (Vgl. Heiko Gothe, Infratest dimap, „Wählen ohne Wissen“, 2013.) Diese Umfrage bestätigt, was schon seit längerem bekannt ist. So hat der Politologe, Rüdiger Schmitt-Beck, in der Zeitschrift für Parlamentsfragen dazu eine Untersuchung veröffentlicht, die den Titel trägt: „Denn sie wissen nicht was sie tun“ und war darin zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. (Vgl. ZParl 24/1993, S. 393 ff.)

Wählen ohne Wissen

Ohne das hier in allen Einzelheiten auszubreiten, haben wir es mit einem Wahlverfahren zu tun, dass die Hälfte der gewöhnlich anzutreffenden Wähler nicht hinreichend versteht. Und das schlägt natürlich auf die entsprechenden Wahlumfragen durch. Oft genug machen sich sogar die öffentlich-rechtlichen Fernseh-Anstalten vor den anstehenden Bundestagswahlen einen Spaß daraus, Erstwähler vor laufen­den Kameras bloßzustellen und sie über den Unterschied von Erst- und Zweitstimme zu befragen. Man kann aber auch „ausgebuffte“ Journalisten in Verlegenheit bringen, nähme man sie ins Kreuzverhör: Die letzte Landtagswahl in NRW wurde am 15. Mai 2012 abgehalten. Damals sind 237 Abgeordnete in den Landtag eingezogen. Der Landtag hat aber nur 181 Plätze, und im ganzen Land gibt es nur 128 Wahlkreise. Die Journalisten, die dafür eine plausible Erklärung anbieten kön­nen, kann man an einer Hand abzählen.

Um das Maß voll zu machen, hat die SPD damals 99 Direktmandate errungen, aber nicht mit den Zweitstimmen, die den Wahlumfragen zugrunde liegen, sondern mit den Erststimmen. Mit den Zweitstimmen erreichte die SPD nur 76 Sitze. Weil die Listenplätze hinter den erzielten Direktman­daten zurückblieben, entstanden 23 „Überhänge“. Damit nicht genug wurden diese 23 „Über­hänge“ ausgeglichen, aber nicht durch 23 sondern durch 33 nachgeschobene Ausgleichsmandate. Der Ausgleich überstieg also den Überhang, und zwar deutlich. Es kommt aber noch ein Schippe oben­drauf.

Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich kurz nach der NRW-Landtagswahl vom 15. Mai 2012 ein Grundsatzurteil gefällt und die „Überhänge“ für die Bundestagswahlen gedeckelt. (Vgl. BVerfG v. 25.7.2012, BVerfGE 131, 316.) Überhangmandate seien zulässig, solange es nicht zu viele werden. Sind es mehr als 15, sei die Wahl ungültig. Diese Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Und das wirft natürlich die Frage auf, wie es sein kann, dass es allein in NRW 23 Überhänge gibt, obwohl das BVerfG für das gesamte Bundesgebiet maximal 15 akzeptiert. Wer die Grundrechenarten beherrscht, kann sehr schnell ausrechnen, wie viele Überhänge in NRW zulässig sind: Im Bund gibt es 299 Wahl­kreise und 15 zulässige Überhänge. In NRW sind es 128 Wahlkreise. Und das ergibt dann 6,4 zuläs­sige Überhänge. 2012 waren es aber 23.

DAS WESTMINSTER-MODELL
Direktwahl und Grundgesetz
Blättert man in den Wahlumfragen nach, was sie zu diesem Thema beizutragen haben, dann stehen alle Umfrage-Institute mit leeren Händen da. Niemand hat 2012 vorhergesagt, dass die SPD in NRW 23 Überhänge herausholen wird. Niemand hat prognostiziert, dass deshalb bei den anderen Parteien 33 Ausgleichsmandate nachgeschoben werden. Die Meinungsforscher in den Umfrage-Instituten haben alles vergessen und nichts dazu gelernt. Sie interessieren sich nach wie vor nur für die „Sonntags­frage“, die allein der Zweitstimme gilt und die Erststimme vollkommen ausblendet. Auf die Idee, Rücksprache mit der Rechtsabteilung zu nehmen und abzuklären, wieso es in NRW 23 Überhänge gibt, obwohl im gesamten Bundesgebiet nur 15 davon zulässig sind, kommt unter den Umfrage-Insti­tuten wie unter den gewöhnlich anzutreffenden Journalisten der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstal­ten niemand. Und dass zu allem Überfluss die 23 Überhänge – ohne gesondertes Wählervotum – durch 33 nachgeschobene Ausgleichsmandate kompensiert wurden, ist den Wahlforschern egal.

Nicht die alleinige wohl aber die wichtigste Ursache für die Überhänge ist das Stimmensplitting. Die Wähler sollen beide Stimmen im Verbund abgeben, also mit der Zweitstimme die Partei kennzeich­nen, die sie auswählen wollen, und die Erststimme dem von der Partei im örtlichen Wahlkreis auf­gestellten Kandidaten zukommen lassen (Personalisierte Verhältniswahl). Allgemein wird aber auch die gespaltene, die unverbundene Abstimmung als zulässig angesehen, die zu „Leihstimmen“ füh­ren. Die „Leihstimmen“-Wähler splitten beide Stimmen und vergeben die Erststimme an den örtlichen Wahlkreisbewerber, die Zweitstimme aber an eine Konkurrenzpartei einer nachfolgernden Wunsch-Koalition. Man kann das aber auch umgekehrt machen und statt der Zweitstimme die Erststimme „verleihen“. Vom Stimmensplitting wurde 20012 in NRW lebhafter Gebrauch gemacht. Die Wahl­prognosen verloren dazu kein einziges Wort und taten das auch bei der Bundestagwahl 2013 nicht. Dazu die nachfolgende Tabelle mit den entsprechenden Zahlen.

Es gab 2013 also 1.331.848 CDU-Erststimmen-Wähler, die ihr nicht die Zweitstimme gaben. Bei der CSU haben 300.398 Wähler gespalten abgestimmt, bei der SPD 1.588.650 Wähler gesplittet. Umgekehrt haben damals knapp 170.000 Wähler der Partei Die Linke die Erst­stimme verweigert und damit eine andere Partei bedacht. Bei den Grünen waren es 513.045 Wähler, die vergleichbar abgestimmt haben und bei der FDP hat 2013 ungefähr jeder zweite Wähler die Liberalen mit der Zweitstimme gewählt und ist mit der Erststimme „fremdge­gangen“. Trotzdem behauptete Matthias Jung von der Forschungsgruppe Wahlen – sie ist für das ZDF-Politbarometer zuständig – die Differenz zwischen Erst- und Zweitstimmenabsicht sei damals bei keiner Partei größer als 2,1 Prozentpunkte gewesen. (Vgl. FAS vom 1.9. 2013) Vor allem was die FDP betrifft, war das eine abenteuerlich Fehlprognose!

Ein weiteres Problem bildet die Sperrklausel. Die Fünf-Prozent-Hürde führt ja dazu, dass die Parteien keineswegs im Verhältnis der von ihnen erreichten Zweitstimmen in das Parlament einziehen. Bei der Wahl 2013 erzielte die CDU im Bundestag mit 34,1 Prozent der Zweit­stimmen 40,2 Prozent der Sitze. Die CSU erlangte mit 7,1 Prozent der Zweitstimmen 9,3 Pro­zent der Mandate. Die SPD konnte sich darüber freuen, dass sie mit  25,7 Prozent der Zweit­stimmen auf 30,3 Prozent der Sitze kam. Für die Linken und die Grünen ergab sich ein ver­gleichbares Bild. Das hängt damit zusammen, dass 2013 insgesamt 15,7 Prozent der Stimmen an der Sperrklausel scheiterten und deshalb 93 Abgeordnete auf einem Platz sitzen, den die Wähler einer anderen, an der Sperrklausel gescheiteten Partei zukommen lassen wollten. Aber auch diese sehr wichtige Auswirkung auf die Sitzverteilung ist für die Wahlforscher eine Sache, der sie keine Beachtung schenken.

Das Orakel der halben Wahrheit

Zwei Stimmen sind zwei Wahlen. Deshalb kann eine Wahlprognose, die sich nur mit einer, also mit der Zweitstimme befasst, und der anderen Stimme, also der Erststimme keinerlei Be­achtung schenkt, von vorne herein nur die halbe Wahrheit bringen. Und das hören die Um­frage-Institute natürlich nicht gerne, müssen sich diese Kritik aber gefallen lassen. Richtet man den Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl, darf man von den Wahlforschern er­warten, dass sie eine Aussage zu den Überhang- und zu den Ausgleichsmandaten treffen und natürlich auch die Auswirkungen der Sperrklausel auf die Parlamentsparteien in vernünftigen Grenzen  zutreffend prognostizieren. Das tun sie aber nicht.

Bekanntlich gab es 2013 vier Überhänge, in vier Bundesländern (Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und im Saarland), alle bei einem CDU-Landesverband. Sie wurden erstmals auch im Bund ausgeglichen, aber nicht durch vier, sondern durch 29 Ausgleichsmandate. Die CDU erhielt 13, die SPD 10, die Linken 4 und die Grünen 2 nachgeschobene Listenplätze. Die CSU ging leer aus. In der vorangegangenen Wahl vom 19. September 2009 sind sogar 24 Überhangmandate angefallen. Nach neuem Recht – das hat der Bundeswahlleiter in einer „Musterrech­nung“ ermittelt – wären 671 Abgeordnete in den Bundestag eingezogen. Dass dazu von den Wahlforschern kein Wort zu hören war, ist eine Blamage für die gesamte Zunft – das darf man ohne Übertreibung so sagen.

In diesem Zusammenhang hat Bundestagspräsident Norbert Lammert, mehrfach hervor­gehoben, unter derzeitigen Umständen könne niemand sagen, wie viele Mitglieder dem nächsten Bundestag angehören. (Vgl. Abendzeitung v. 29.12.2015) Es könnten 630 sein, wie das momentan der Fall ist, aber auch 650 oder 671, wenn noch einmal 24 Überhänge anfallen, wie das 2009 ja passiert ist. Für die Wahlumfragen wäre das der größte aller bisherigen Unfälle.

Mehr zum Autor, Manfred C. Hettlage, der in München lebt und als rechts- und wirtschafts­wissenschaftlicher Publizist mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht hat, ist seiner In­ternerseite:  www.manfredhettlage.de  zu entnehmen.

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Kommentare ( 45 )

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45 Comments
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Manfred Hettlage
6 Jahre her

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Was mich betrifft, gehöre ich zu den „weissen Männern“, deren Verfallsdatum längst abgelaufen ist. Ich bin 1938 geboren, also 79 Jahre alt. Da kommt eine ganze Menge Lebenserfahrung zusammen. Und mit dem Wahlrecht befasse ich mich schon seit 1998. Schon dem römischen Senat gehörten die Ältesten an. Das Wort „Senat“ geht auf die lateinische Vokabel „senex“ zurück. Und das heißt: Alter Mann, Greis.

Cornelius Angermann
6 Jahre her

Heißt es nicht Der Mensch denkt, Gott lenkt – der Mensch dachte, Gott lachte? Aber seis drum. die Beschäftigung mit solchen Umfragen wäre nur dann sinnvoll, wenn man davon ausgehen könnte dass die Umfrageinstitute lege artis arbeiten und eben nicht nur verlängerte Arme der herrschenden Parteien sind, sodass insofern stets nur die gewünschten Ergebnisse herauskommen. Abgesehen davon sind „Prognosen immer schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen“ (Zitat, Urheber nicht ganz klar, evtl Karl Valentin, aber auch Kurt tucholsky oder Nils Bohr). Diese Tricksereien sind durchaus nicht ganz einfach, einige Hürden wurden ja im Artikel bereits benannt. Da die Vorhersagen… Mehr

Wolfgang
6 Jahre her

Wer will, dass seine Stimme zum Tragen kommt, wählt bis auf Ausnahmen mit der Erststimme CDU/CSU oder SPD, mit der Zweitstimme eine Partei, die wahrscheinlich die 5%-Hürde schafft. Jede andere Stimme ist praktisch verloren. Ausnahmen bei der kommenden Bundestagswahl: Ströbele von den Grünen hat als einziger eine gute Chance zur Direktwahl. Einzelne Linke in bestimmten Wahlkreisen auch. Jede andere Erststimme für eine kleine Partei ist verloren. In meinem Wahlkreis ist sogar jede Erststimme verloren, weil immer der Kandidat einer bestimmten Partei gewinnt. Bei den Zweitstimmen gibt es dieses Mal erstmals 6 mögliche Parteien zur Auswahl. Der Rest addiert sich unter… Mehr

Bernd Schreller
6 Jahre her
Antworten an  Wolfgang

Eigenartiger Vorschlag. Uebrigens: Herr Ströbele tritt nicht mehr an bei der BTW

Wolfgang
6 Jahre her
Antworten an  Bernd Schreller

Was ist daran eigenartig, wenn man will, dass seine Stimme zu Parlamentssitzen führt. Warum sollte man beispielsweise die Piratenpartei wählen, wenn sie mit Sicherheit an der 5%-Hürde scheitert? Warum sollte man beispielsweise mit der Erststimme FDP wählen, wenn man mit der Zweitstimme FDP wählt. Die FDP hat seit Jahrzehnten keinen Direktkandidaten mehr ins Parlament geschafft. Da kann man beispielsweise mit der Erststimme CDU wählen, wenn man sich eher den schwarzen als den roten Direktkandidaten ins Parlament wünscht. Einer von den beiden wird es in den allermeisten Wahlkreisen sowieso. Wenn Hr. Ströbele nicht mehr antritt, werden die Grünen voraussichtlich keinen Direktkandidaten… Mehr

Jens Frisch
6 Jahre her

Wir bräuchten „Unterhangmandate“ anstelle der Überhangmandate!
Bei einer Wahlbeteiligung von z.B. 75%, bleiben 25% der Mandate unbesetzt. Die Wahlkreise, mit der geringsten Wahlbeteiligung sollten einfach eingespart werden. Die Einsparungen in den 16 Landesparlamenten und dem Bundestag dürften einen 3-stelligen Millionenbetrag ausmachen und die Politiker dazu anhalten, sich auf die Hinterbeine zu stellen.

Michel Rieke
6 Jahre her
Antworten an  Jens Frisch

Gute Idee. Ich schlage vor die Größe des Bundestages auf einen Abgeordneten pro 200.000 Einwohner zu begrenzen. Das wären rund 410 Sitze, die dann noch entsprechend der Wahlbeteiligung zu reduzieren wären.

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Michel Rieke

In der Weimarer Republik war man Abgeordneter, wenn man 60.000 Stimmen erreicht hat. Je geringer die Wahlbeteiligung, um so weniger Abgeordnete also. Im geltenden Wahlrecht spielt die Wahlbeteiligung keine vergleichbare Rolle mehr.

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Jens Frisch

Der B

Roger Feldkamp
6 Jahre her

Je mehr Abgeordnete im Parlament, desto besser ist es, natürlich nicht für die den Spaß bezahlen müssenden Bürger, sondern für die Mandatsträger, die sich nicht nur üppiger Diäten erfreuen, sondern auch, schon nach nur einer Legislaturperiode, eine gesegnete Altersversorgung ihr Eigen nennen, die das Mehrfache der durchschnittlichen Altersrente eines Arbeitnehmers nach 50 Berufsjahren ausmacht. Da kann es nicht wundernehmen, dass keine der Parteien, sei es im Bund oder in den Ländern, ernsthaft daran denkt, dem Unwesen der allerorten wild wuchernden Überhang- oder Ausgleichsmandate ein Ende zu bereiten. Rechtliche Probleme ob dieses Unwesens, selbst solche gravierender Art, interessieren niemanden in der… Mehr

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Roger Feldkamp

Sie haben Recht. Die Parlamentarier der großen Koalition halten das geltend Wahlrecht vor allem auch deshalb für gut, weil es sie an die Macht gebracht hat. Eine Korrektur ist daher weder von der Union noch von der SPD zu erwarten. Die Staatsbürger sind dem aber nicht wehrlos ausgesetzt. Das Recht der Wa hlprüfung ist ein Grundrecht und wird jedem Bürger durch Art. 41 GG verfassunfsrechtlich garantiert. Wenn ich richtig sehe, sind beim BVerfG in Karlsruhe mindestens drei Wahlprüfungs-Beschwerden anhängig. Bei drei von ihnen kenne ich k denfalls das Aktenzeichen. Insgesamt ist das deutsche Wahlrecht schon dreimal vom BVerfG verworfen worden:… Mehr

Harry James mit Armbrust
6 Jahre her

Wenn die Anzahl der Überhangmandate Deutschlands größtes Problem ist, dann geht es Deutschland doch sehr, sehr gut. Der Autor setzt sogar noch einen drauf, und beklagt, dass diese Überhangmandate bei Wahlprognosen keinerlei Beachtung finden 🙂

Mich beschäftigt da wirklich viel mehr die Frage was/wen ich überhaupt wählen soll. Die etablierten will ich devinitiv nicht, die AfD ist mir aber auch nicht recht, und gar nicht wählen, geht gar nicht.

The Bro
6 Jahre her

Schon allein wegen der Diffamierung und undemokratische Behandlung müsste die AFD gewählt werden. Was die Schlechten schlecht finden muss gut sein.

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  The Bro

Wahlprognosen versuchen den Wahlausgang vorherzusagen, mehr nicht. Ob der voraussichtliche Ausgang der Wahl gut ist oder schlecht, ist eine ganz andere Frage.

Harry James mit Armbrust
6 Jahre her
Antworten an  The Bro

ich bin nicht der Ansicht, dass der Feind meines Feindes mein Freund ist.
Wenn ich da so an Raubtiere denke, die können tausend mal die Feinde meiner Feinde sein, meine Freunde wären es deshalb halt noch lange nicht.

Michel Rieke
6 Jahre her

So geht es mir auch, ich sehe keine politische Partei am Horizont, die ich wählen könnte.

Manfred Hettlage
6 Jahre her

Überhang und Ausgleichsmandate können zu einem politischen Wechsel führen. Sie müssen es aber nicht. In Baden-Württemberg hätte es ohne Mandatsausgleich 2011 eine andere Landesregierung gegeben. Auch in Niedersachsen hat der Mandatsausgleich bei der Landtagswahl vom Januar 2013 zu einem Machtwechsel geführt. In Schleswig-Holstein kam es wegen der Ausgleichsmandate sogar zu einem Prozess vor dem Verfassungsgericht in Kiel. Der Ausgleich war gedeckel, und ohne Deckelung hätte es eine andere Landesregieung gegeben. Das Verfassungsgericht in Kiel hat am 30.8.2010 geurteilt, dass Überhang und Ausgleich nur in geringem Umfang in Betracht kommen können und neu gewählt werden muss weil der Landtag in Kiel… Mehr

Jörg Illtis
6 Jahre her

In diesem Land gibt es keine Legislative, Exekutive und Judikative. Aus diesem Grund auch ist dieses Land KEIN Staat nach der 2-Elemente-Lehre https://de.wikipedia.ORG/wiki/Drei-Elemente-Lehre

Berggrün
6 Jahre her

Nach weil vor ist mir ein Rätsel, warum man so gegen die Ausgleichsmandate agitiert. Solange das Stimmenverhältnis unangetastet bleibt, ist es egal, ob 100 oder 1000 Abgeordnete im Parlament sitzen, bestenfalls ist das eine Kostenfrage. Die Marginalisierung des Bundestages hat andere Gründe als die hier diskutierten. Die Regelung des BVG mit 15 „erlaubten“ Ausgleichern ist vollkommen willkürlich, mit gleichem Recht könnte es 10 oder 280 sein. Das Problem ist das mögliche Stimmensplitting, das schlicht verboten gehörte. Auf der anderen Seite ist der natürliche Begleiter des Verhältniswahlrechtes der Zwang zu Koalitionen, weil es nahezu sicher absolute Mehrheiten für eine Partei ausschließt.… Mehr

Maria Nomas
6 Jahre her

Erststimme, Zweitstimme, Ausgleichs- oder Überhangmandate, als ob es auf derlei Dinge oder Nuancen und rechtsstaatlich ausbalancierte Erwägungen, die bei uns samt und sonders keine nennenswerte Rolle mehr spielen, überhaupt noch ankäme. Entscheidend ist die Opportunität des größtmöglichen Machterhalts für die herrschenden Parteien, welchem einzig lohnenswerten Ziel alles unterzuordnen ist und untergeordnet wird. Hinzu kommt der unverwüstliche Optimismus derer, die der Raute oder dem sonstigen Emblem ihres Vertrauens, egal, was passiert ist oder noch an rein Schicksalhaftem passieren mag – denn politische Verantwortung gibt es hierzulande nicht mehr -, blindlings und grenzenlos hoffnungsvoll in jedes Verderben folgen. Allenfalls leichte Positionsveränderungen innerhalb… Mehr

Tim Buktu
6 Jahre her

Vielen Dank für die doch notwendige Aufklärung. „Die SPD konnte sich darüber freuen, dass sie mit 25,7 Prozent der Zweit­stimmen auf 30,3 Prozent der Sitze kam. Für die Linken und die Grünen ergab sich ein ver­gleichbares Bild. Das hängt damit zusammen, dass 2013 insgesamt 15,7 Prozent der Stimmen an der Sperrklausel scheiterten und deshalb 93 Abgeordnete auf einem Platz sitzen, den die Wähler einer anderen, an der Sperrklausel gescheiteten Partei zukommen lassen wollten.“ Also wenn ich Bilder aus dem Bundestag sehe habe ich eher den Eindruck, dass der Kameramann Mhe hat, die vielen freien Sitze zu verbergen 😉 Aber Spaß… Mehr

Henryke
6 Jahre her
Antworten an  Tim Buktu

Ich gebe meine Erststimme m e i n e m Direktkandidaten und die Zweitstimme s e i n e r Partei;-)
PS.
Wird ein Stimmzettel ohne Kreuz bei der Zweitstimme ungültig?

Tim Buktu
6 Jahre her
Antworten an  Henryke

Die Direktkandidaten sind parteilos, deshalb keine Zweitstimme.
Aber die Frage nach der Ungültigkeit habe ich auch noch nicht geklärt – wäre ja blöd.
Oder ich folge der Empfehlung von Michel Rieke (weiter oben) aber das ist ja wieder eine Partei und von denen habe ich eigentlich die Nase voll