Wozu verpflichtet der UN-Migrationspakt?

Die Meinungen zum Migrationspakt sind ausgetauscht. Was noch fehlt, ist eine Analyse des Textes. Besser wäre die Analyse und die Debatte darüber der Bundestagsabstimmung vorausgegangen. Da das nicht der Fall war, kommen die Analysen danach.

Chris Hondros/Getty Images

BILD schreibt aktuell: „Gerade hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der festschreiben soll, dass der Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann. Doch die Kritik reißt trotzdem nicht ab.” Der Bundestagsbeschluss könne nach Ansicht des Göttinger Völkerrechtlers Frank Schorkopf durch das im Pakt festgeschriebene Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“ ausgehebelt werden, was Schorkopf in einem Interview so fasste: „Verschiedene Akteure können daraus Pflichten entwickeln, die sehr weitreichend sind: Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegalen Immigranten einen legalen Status zuzuweisen.“ Schorkopf weiter: „Ständig werden, zu Recht, die Menschenrechte der Migranten betont. Daraus werden Handlungsverpflichtungen für die Staaten abgeleitet, ohne zu sehen, dass hinter diesen auch deren Bürger stehen, mit eigenen Menschenrechten … “ BILD weiter: »Der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel warf der Bundesregierung im DLF „suggestive Irreführung“ vor. Der Pakt werde „eine gewisse Sogwirkung auslösen“ und die „Migration aus den armen Staaten in die wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, „aus Afrika vor allem. (…) Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“ – Die Erwartung, der Pakt senke den Migrationsdruck, sei „blauäugig“, sagte Merkel: „Die Vereinbarung wird ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben. Vereinbart werden Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar wirklich rechtlich verbindlich.“

Die Redaktion stellt diese Stimmen der ausführlichen völkerrechtlichen Analyse von TE-Gastautor Professor Dr. Dietrich Murswiek voraus, um zu zeigen, die Debatte ist nicht zu Ende. Die Einschätzung der Bundesregierung und ihrer Unterstützer, mit den Abstimmungen im Bundestag und der bevorstehenden Zusammenkunft in Marrakesch sei das Thema UN-Migrationspakt in Deutschland gegessen, erweist sich schon jetzt als falsch. Die Debatte beginnt gerade erst.


Manche Kritiker sehen im UN-Migrationspakt den Schlüssel, der die Tore für ungehemmte Migrationsströme nach Europa und besonders nach Deutschland öffnet. Der Pakt schaffe ein individuelles „Menschenrecht auf Migration“ – jeder könne dann in jedes Land einwandern, in dem er leben möchte. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen hingegen leugnen, dass der Pakt für Deutschland neue Verpflichtungen begründe; sie halten den Pakt für nötig, um die Migration zu kontrollieren und zu begrenzen. Sie behaupten, infolge des Paktes würden nicht mehr, sondern weniger Migranten nach Deutschland kommen.

Was lässt sich aus völkerrechtlicher Sicht dazu sagen?

Verbindlichkeit

In einem Punkt hat die Bundesregierung recht: Der UN-Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Das hat aber, soweit ich sehe, auch niemand behauptet. Die These der Bundeskanzlerin, der Pakt sei „rechtlich nicht bindend“, ist aber irreführend. Richtig ist: Der Pakt bindet die unterzeichnenden Staaten zwar nicht rechtlich, aber er bindet sie politisch. Und auch die rechtliche Unverbindlichkeit kann nur mit Vorbehalt konstatiert werden: Der UN-Migrationspakt ist ein sogenanntes Soft-Law-Instrument. Er enthält Regeln, die zunächst rechtlich unverbindlich sind, die aber im Laufe der Zeit zu verbindlichem Recht erstarken können. Soft Law ist in der völkerrechtlichen Praxis nicht selten der Kristallisationskern für neu entstehendes Gewohnheitsrecht. Und schon bevor es soweit ist, kann Soft Law innerstaatlich rechtliche Bedeutsamkeit erlangen: Gerichte ziehen es heran, um unbestimmte Gesetzesbegriffe zu konkretisieren.

Aber abgesehen davon verstellt die Betonung der rechtlichen Unverbindlichkeit den Blick auf die tatsächliche Bedeutung des Paktes. Die politische Verbindlichkeit kann sich in der Praxis als ebenso stark erweisen wie eine rechtliche Verbindlichkeit. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass ein Staat nicht vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt werden kann, wenn er gegen den Pakt verstößt. Aber der politische Druck, Verpflichtungen einzuhalten, die ein Staat auf internationaler Ebene eingegangen ist, ist beim Soft Law nicht weniger groß als bei völkerrechtlichen Verträgen. Und Verpflichtungen enthält der UN-Migrationspakt jede Menge. Insgesamt 45 mal heißt es ausdrücklich: „Wir verpflichten uns … .“

Jeder Staat, der dem UN-Migrationspakt zustimmt, ist politisch an ihn gebunden. Und solche politischen Bindungen sind in der Staatenpraxis von größter Bedeutung. Staaten, die sich nicht an die in dem Pakt eingegangenen Verpflichtungen halten, müssen damit rechnen, außenpolitisch und innenpolitisch unter Druck zu kommen. Sie werden von der UNO, von NGOs, von anderen Staaten attackiert werden. Wer dem UN-Migrationspakt zustimmt, sollte also nicht auf seine rechtliche Unverbindlichkeit bauen, sondern er sollte nur dann zustimmen, wenn er von der Richtigkeit der Verpflichtungen, die mit dem Pakt übernommen werden, überzeugt ist.

Im Bundestag haben die Vertreter aller Parteien – mit Ausnahme der AfD – zum Ausdruck gebracht, dass sie von der Richtigkeit dieser Verpflichtungen überzeugt sind, dass sie ihn für ein gutes Instrument zur Steuerung der Migration halten – manche meinen darüber hinaus, er sei im nationalen Interesse Deutschlands geradezu notwendig.

Man muss sich daher den Inhalt des Paktes ansehen, um im Widerstreit dieser Meinungen zu einem Urteil zu kommen.

Ziele

Was also regelt der UN-Migrationspakt? Einen Hinweis gibt schon sein Name, der vollständig lautet: „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ – „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, kurz „Global Compact for Migration – GCM“. Es geht dem Pakt nicht um Begrenzung der Migration, sondern darum, Migration sicher zu machen, in geordnete Bahnen zu bringen und „irreguläre“ in „reguläre“ Migration umzuwandeln (insbesondere Nr. 23 lit. h und i).

Der Pakt unterscheidet in seiner Präambel zwischen Flüchtlingen und Migranten. Flüchtlinge sind diejenigen, die den besonderen Schutz des internationalen Flüchtlingsrechts, d.h. vor allem der Genfer Flüchtlingskonvention genießen. Migranten sind nach dieser Terminologie alle anderen, also alle, die nicht politisch (oder wegen Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) verfolgt sind. Der UN-Migrationspakt gilt nicht für Flüchtlinge; für diese soll demnächst noch ein besonderer Flüchtlingspakt geschlossen werden. Der UN-Migrationspakt gilt also nur für Migranten in dem genannten engeren Sinne (Präambel Nr. 4.).

Sprache macht Politik
„Flüchtlinge” und der Fluch der „guten” Tat
Als „Vision und Leitprinzip“ wird dem UN-Migrationspakt folgender Satz vorangestellt: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“ (Nr. 8) Diese ideologische Weltsicht überwölbt den ganzen Migrationspakt, gibt ihm seinen Sinn und Zweck. Die Vertragsstaaten sehen Migration als etwas ausschließlich Positives an. Von negativen Folgen in den Herkunftsländern – Stichwort: Braindrain – und vor allem in den Aufnahmeländern – man denke an Probleme für die Sozialsysteme, kulturelle Verwerfungen, Identitäts- und Heimatverlust für diejenigen, die irgendwann inmitten einer Mehrheit kulturell Fremder leben müssen, Probleme der inneren Sicherheit usw., von all dem ist in dem Pakt nicht die Rede. Wenn Migration immer nur Wohlstand produziert, dann ist es für die Verfasser des Migrationspakts nicht vorstellbar, dass sie Wohlstand vernichtet und Sozialsysteme zerstört.

Den euphorischen Ansatz des Migrationspaktes könnte man vielleicht noch verstehen, wenn mit Migration nur die Arbeitsmigration gemeint wäre. Davon ausgehend, dass manche Länder Arbeitskräfte suchen, während in anderen viele Menschen keine Arbeit finden, könnte eine geordnete Migration von Arbeitskräften, die dorthin migrieren können, wo sie gebraucht werden und zur Erzeugung von Wohlstand beitragen können, allen Seiten nützen. Die vielen Detailregelungen des Paktes, welche die Rechte der Migranten stärken, sie vor Ausbeutung schützen, ihre Sicherheit auf dem Reiseweg gewährleisten oder zum Beispiel Überweisungen vom Aufenthaltsstaat in den Heimatstaat ermöglichen sollen (Nr. 36) oder Sozialversicherungsansprüche und ihre Übertragbarkeit für Arbeitsmigranten vorsehen (Nr. 38), wären in diesem Kontext zu begrüßen.

Aber der UN-Migrationspakt beschränkt sich nicht darauf, einen Rahmen für eine sichere und geordnete Arbeitsmigration zu schaffen. Er will Migration als solche erleichtern – egal zu welchem Zweck sie erfolgt. Der Pakt sagt zwar auch, dass Bedingungen geschaffen werden sollen, „die es den Gemeinschaften und den einzelnen Menschen ermöglichen, in ihren eigenen Ländern in Sicherheit und Würde zu leben“. Aber die Staaten verpflichten sich uneingeschränkt, „eine sichere und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten“ (Präambel Nr. 13.). Migration wird als hinzunehmendes Faktum verstanden, gleich einer Naturgewalt, als „bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt“. (Präambel Nr. 10).

Der Pakt betont zwar auch die Souveränität der Staaten und ihr Recht, „ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen“, „die Migration innerhalb ihres Hoheitsgebiets in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ und „innerhalb ihres Hoheitsgebiets“ zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus zu unterscheiden (Präambel Nr. 15 lit. c). Aber wenn alle dem Pakt zustimmenden Staaten sich einig sind, dass Migration ein hinzunehmendes Faktum ist, das „alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht“ (Präambel Nr. 10) – Deutschland ist also nicht nur Zielland für Menschen aus dem Kongo, sondern der Kongo ist auch Zielland für Menschen aus Deutschland –, und wenn die Staaten sich verpflichten, die Migration zu erleichtern, dann kann das Recht, über die nationale Migrationspolitik souverän zu entscheiden, nicht mehr so verstanden werden, als stünde es noch im Belieben der Staaten, Immigration zuzulassen oder nicht. Wenn nicht einerseits die Übernahme von Verpflichtungen und andererseits die Betonung der Souveränität ein Widerspruch und somit eine Lüge sein sollen, sondern wenn man beides miteinander vereinbar machen will, dann kann die nationale Entscheidungsfreiheit nur noch insoweit gegeben sein, wie die im Pakt statuierten Verpflichtungen dafür Raum übrig lassen.

Sehen wir uns daher, vor dem Hintergrund dessen, was sich – wie eben gezeigt – an Visionen, Leitbildern und Zwecken aus der Präambel ergibt, die im Pakt formulierten Ziele und Verpflichtungen näher an.

Es gibt viele Regelungen im Pakt, die durchaus sinnvoll sind und die man begrüßen kann, beispielsweise Verpflichtungen, die dazu dienen die Datengrundlage der Migrationspolitik zu verbessern (Ziel 1) oder die „Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“ (Ziel 2). Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern so zu verbessern, dass die Menschen keinen Grund mehr haben, aus Not ihr Land zu verlassen, ist sicherlich ein gutes Ziel. Als Gründe für Migration, denen entgegengewirkt werden soll, werden Armut, schlechte Ernährung, mangelnde Gesundheitsvorsorge, unzureichende Bildung, schlechte Infrastruktur, Gewalt, Diskriminierung, fehlende Rechtsstaatlichkeit, schlechte Regierungsführung (Nr. 18 lit. b), Naturkatastrophen oder nachteilige Auswirkungen des Klimawandels (Nr. 18 lit. h-l) angesprochen. Wie diese Probleme überwunden werden können, sagt der Vertrag allerdings nicht. Die betreffenden Staaten haben sich bislang als unfähig erwiesen, und die Entwicklungspolitik müht sich mit der Problembewältigung seit Jahrzehnten vergeblich ab. Die wichtigste Ursache für den Migrationsdruck in vielen, vor allem afrikanischen Staaten wird überhaupt nicht erwähnt: die exponentiell anwachsende Bevölkerung.

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Kommentare ( 80 )

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Thomas Jacobs
5 Jahre her

Gerade die unterschiedliche Ausdeutbarkeit der Begriffe, der Inhalte machen den Pakt so gefährlich, quasi zu einem Trojanischen Pferd (mit den bekannten Folgen!!!): Viele Länder, die den Pakt unterzeichnen, sind „Dritte-Welt-“ oder Schwellenländer, die selbst keine oder kaum sozialstaatlichen Leistungen erbringen können, unter Geburtenüberschuss, Arbeitsmangel und miserablen Gesundheitsbedingungen leiden! Nicht wenige sind nur sehr zweifelhafte Demokratien. Ihr „Überzähligen“ und „Belastenden“ mit den besten Wünschen und dem Segen der UNO auf die womöglich fremdfinanzierte Reise in die wohlhabenden Länder zu schicken und damit loszuwerden, um den eigenen, maroden Staat zu entlasten, erscheint mir eine naheliegende Option vieler Unterzeichner des Paktes! Dass klassische… Mehr

Schorschi
5 Jahre her

Sehr geehrter Herr Murswiek, Sie können beim Analysieren des UN-Migrationspaktes noch so engagiert sein, solange auch Sie den Fehler begehen, den englischen Begriff „regular“ mit „regulär“ ins Deutsche zu übersetzen wird das schwierig. Von daher haben Sie auch mehrfach das Problem, dass Sie dem Machwerk Inkonsistenz bescheinigen, weil Sie bei „regulär“ gedanklich bei „legal“ landen. Lassen Sie sich doch mal von einem englischen Muttersprachler beschreiben, was der übliche Sinn vom englischen Begrfiff „regular“ ist, oder/und werfen Sie einen Blick in ein englisches Wörterbuch, oder Sie versuchen es einfach mal so und interpertieren den Pakt noch einmal und ersetzen dabei „regulär“… Mehr

lalaland
5 Jahre her

Hmm, also als Businessplan taugt der Pakt nichts da man, ich habe ihn tatsächlich gelesen, immer nur vom positiven FX hier, positivem FX da ausgeht aber, also zumindest ich habe nichts gefunden, man nicht an einer Stelle eine „Handlungsempfehlung“ für den Eintritt des entgegengesetzten Falles parat hat. Klar, think positive, es kommen Menschen zu uns von denen die meisten sofort einen Job finden. Diejenigen die auch kommen aber keinen Job finden sind durch die Abgaben derer die einen gefunden haben abgesichert. Yo, klingt einleuchtend, wenn mehr als vorher einzahlen können auch mehr als vorher staatliche Leistungen empfangen weil mehr Geld… Mehr

peterfest
5 Jahre her

Wir sollten den Migrationspakt besser unterstützen. Wir müssen bald alle aus Deutschland fliehen …

Britsch
5 Jahre her

„Visio und Leitprinzip“ für Verfasser des Migrationspaktes nicht vorstellbar, daß Migration Wohlstand auch vernichten und Sozialsysteme zerstören kann? Wie auch? Die Verfasser sind wohl lauter Solche die Ihren eigene Wohlstand dadurch haben, daß Andere arbeiten. Je mehr Andere vorhanden sind /arbeiten um so mehr sind da von denen sie leben können um so besser geht es Ihnen selbst. Und Sozialsysteme? Was in den Sozialsystemen vorhanden ist erarbeiten doch auch die Anderen. Sie entscheiden nur wie viel die Anderen bezahlen müssen damit es für Alle reicht die daraus etwas wollen. Wer etwas bekommt entscheiden nicht Diejenigen welche einzahlen und den Topf… Mehr

Britsch
5 Jahre her

Ich kann nicht erkennen, daß durch Migration / noch mehr Migration die Zunahme der Weltbevölkerung aufgehalten wird. Im Gegenteil. Wenn es Menschen dort wo sie gerade leben schlecht geht, können sie ja einfach dort hin wo es ihnen besser geht sie sofort Untertstützung bekommen / mehr Untestützung bekommen. Sind die Sozialkassen eines Landes wegen zu hoher Sozialleistungen ausgeplündert und nicht mehr zahlungsfähig, kann man weiterziehen, dort hin wo es besser ist, mehr gibt. Der Migrationspakt macht es möglich. Die angeführten Gründe im Migrationspakt kann man ja wohl so auslegen, daß man fast immer ein Recht zur Migration ableiten kann. Überall… Mehr

Max Wilde
5 Jahre her

Wie wirkt die Entschliessung des deutschen Bundestags? Ist damit künftig nicht zumindest deutschen Richtern der Weg zur Intetpretation des Pakt gewiesen, so dass aus soft law vor unsmeren Verwaltungsgerichten nicht unversehens hard law werden kann? Hierzu wäre vielleicht noch Professor Murswieks Meinung und Analyse interessant. Und was würde das Bundesverfassungsgericht möglucherweise zur top down Manipulation im Pakt sagen, die Professor Murswiek zu Recht als undemokratisch bezeichnet?

Bill
5 Jahre her

Wenn der Pakt in keiner Weise verpflichtend ist braucht es keine Unterschrift (Akklamation).
Wenn er keine Veränderungen an den jetzt schon in Deutschland geltenden Regeln bewirkt ist er unnötig.
Wenn er Veränderungen an den deutschen Regeln bewirken würde, wären diese aktuell nicht menschenrechtskonform und müssten daher (vorher) in parlamentarischer Beschlussfassung geändert werden.
Wie ich es drehe und wende eine deutsche Regierung kann und sollte diesem Pakt nicht zustimmen.

Britsch
5 Jahre her
Antworten an  Bill

Meines Wissens enthält der Pakt ca 80 mal die Festlegung „Verpflichtet sich“ (zur Einhaltug)
Umd da behaupten Einige doch allen Ernstes der Vertrag sei nicht bindend
Wollen solche Leute im Augenblick den Begriff „verpflichtet sich“ anderst definieren als die geltende Bedeutung? Nach der Unterzeichnung sich dann selbstverständlich wieder an die tatsächliche Berdeutung erinnern und auf die Einhaltung bestehen?
Für wie Blöd halten solche Leute eigentlich Andere?
Was noch viel schlimmer ist, es gibt tatsächlich Leute die solchen „Experten, Fachleuten“ alles glauben und sich nach deren Vorgaben „bilden“

benali
5 Jahre her

Alles, was uns Merkel und Ihre Vasallen zum Migrationspakt der UNO erklärt haben klingt genauso wie „niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen…“. Thilo Sarrazin hat uns bislang immer die Wahrheit geschrieben oder gesagt. Und Merkel? Thilo Sarrazin wird uns wohl auch bei seiner Bewertung (https://www.achgut.com/artikel/alles_was_sie_ueber_den_migrationspakt_wissen_sollten) zum UNO Migrationspakt die Wahrheit geschrieben haben. Mein Vertrauen jedenfalls hat er, Merkel nicht. Der Migrationspakt ist voller Lügen und Beschönigungen der tatsächlichen Probleme. Er weist auch auf keinerlei Probleme hin, welche die zu erwartende Migrationsdauerwelle für Europa bringen wird. Wie der Migrationspakt die Länder Europas vor der Bevölkerungsexplosion im Mittleren und Nahen… Mehr

Enrico Stiller
5 Jahre her

Was wundern wir uns denn? Wer ist die UN? Eine Ansammlung von überwiegend undemokratischen Staaten, die vielfach politisch und ökonomisch instabil sind. Aus Europa oder den USA fliehen keine Migranten nach Afrika oder Arabien (leider nicht – ich hätte nichts dagegen, wenn sich unsere komplette linke Elite nach dort verdünnisieren würde). Migration gibt es innerhalb der Dritten Welt und nach Europa. Erleichterung der Migration führt dazu, dass es mehr Migration nach Europa gibt, denn Europa hält sich im Zweifelsfall an unterschriebene Verträge. Für die meisten Drittwelt-Länder sind unterschriebene Verpflichtungen hingegen nur fremde, europäische Folklore – man sehe sich an, wie… Mehr