Schafft es Maas’ Zensurgesetz noch vor der Sommerpause?

Am kommenden Montag findet vor dem Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum NetzDG statt. Joachim Steinhöfel schickt allen Abgeordneten im Rechtsausschuss die versammelten Gegenargumente.

© Steffi Loos/Getty Images

Der Kampf um die Verabschiedung des europarechtswidrigen, verfassungswidrigen und internationales Völkerrecht verletzenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geht weiter. Am kommenden Montag findet vor dem Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu diesem Gesetz statt. Um sicherzustellen, dass sämtliche Mitglieder des Ausschusses über die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und über die Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für Meinungsfreiheit an die Bundesregierung bei Anhörungsbeginn informiert sind (oder sich dieser Kenntnis, für ein Mitglied des Rechtsausschusses unentschuldbar, entzogen haben), habe ich heute die nachstende Mail sämtlichen Ausschussmitgliedern persönlich übersandt.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Künast,
sehr geehrter Herr stellv. Vorsitzender Dr. Hoppenstedt,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,

am kommenden Montag, 19.06.2017, findet die Anhörung zur Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken vor ihrem Ausschuss statt. Ich möchte sämtliche Mitglieder auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu diesem Gesetzentwurf, sowie eine sich mit diesem Gesetzentwurf befassende Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung aufmerksam machen.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 (PE 6 – 3000 – 32/17, „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip“), kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier: https://www.steinhoefel.com/2017/06/schlappe-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-haelt-netzwerkdurchsetzungsgesetz-fuer-europarechtswidrig.html

In einem weiteren Gutachten vom 12.06.2017 (WD 10 – 3000 – 037/17, „Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit“) kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in verfassungswidriger Weise die Meinungsfreiheit verletzt. Ausführliche Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier: https://www.steinhoefel.com/2017/06/neue-blamage-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verfassungswidrig.html.

In der Folge hat u.a. auch die „Bild-Zeitung“ dies aufgegriffen: http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/maas-gesetz-gegen-hass-im-internet-experten-kritik-52155376.bild.html

Der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, hat sich Anfang Juni aufgrund massiver Bedenken wegen des Gesetzes an die Bundesregierung gewandt. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Das Original der Anfrage OL DEU 1/2017 finden Sie hier:http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

Ich möchte sämtliche Mitglieder des Ausschusses nachdrücklich bitten, sich vor der Anhörung unbedingt mit diesen drei Dokumenten vertraut zu machen.

Mit freundlichen Grüssen

Joachim Steinhöfel

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Kommentare ( 49 )

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49 Comments
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as140
6 Jahre her

Zitat von Maas (!) zum Aktionstag gegen „Hasspostings“: „Wer die Meinungsfreiheit schützen wolle, dürfe nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Bedrohung und Einschüchterung unterbunden werde.“

Wer Ironie findet, darf sie behalten.

Poco100
6 Jahre her

Ich hoffe inständig, daß dieser fürchterliche Typ scheitert, auf keinen Politiker habe ich im Moment so einen Hals wie auf den, mehr noch als auf Merkel.

Eberhard
6 Jahre her

Die Anfänge schienen immer harmlos. Endeten aber höchst gefährlich. Das Freie Internet ist eine großartige und erstmals wirklich freie Informationsquelle. Wurde da durch aber auch der größte Feind der Diktatoren. Eine demokratische Gesellschaft die ihren Mitbürgern nicht zutraut die Gefahren des Freien Internet eigenständig zu erkennen und eigene Verhaltensregeln entsprechend anzuwenden, ist weder demokratisch, noch freiheitlich. Statt Verbote, Zensieren und Beschränken verlangt Freiheit zwar die Aufklärung über erkennbare Gefahren. Aber nur der Nutzer entscheidet mit seiner Moral und seinem Gewissen ob und wie er Informationen verwendet. Man kann als Beispiel ja auch grundsätzlich nicht scharfe Messer verbieten, nur weil sie… Mehr

Silverager
6 Jahre her

Werter Herr K.,
das ist aus Dantes „Göttlicher Komödie“.
Am Eingang zur Hölle steht: „Ihr, die ihr hier eintretet, lasset alle Hoffnung fahren“
Und ja, wir sind am Eingang der Hölle.

Reinhard Aschenbrenner
6 Jahre her

Weil die AfD noch mehr Programmpunkte hat und nicht alle sind so löblich wie ihre wahrscheinliche Haltung in diesem Fall.

freundliches Gesicht
6 Jahre her

welche denn?

Reinhard Aschenbrenner
6 Jahre her
Antworten an  freundliches Gesicht

Eine Russlandpolitik, die auf Verständnis für ein rückständiges System hinausläuft, dass nur durch Gewalt noch Einfluss erzeugen kann. Die AfD macht bei Putin das, was sie der Linken zurecht beim politischen Islam zurecht vorwirft.

as140
6 Jahre her

Ich mag zwar Putins Politikstil auch nicht, aber ein Vergleich mit dem politischen Islam verbietet sich wirklich.

Kriti-kus
6 Jahre her

Er wird nichts unversucht lassen, sich noch vor der Beendigung dieses Regierungsbündnisses sich ein Denkbmal zu setzen, egal aus welchem Grund auch immer. Da ist er zäh, wie sei Doppel. Dr. Josef.. Der verlor sein Leben, und Maas seine Würde, die er ohnehin schon verlor.

Frohgemut Hambsch
6 Jahre her

heiko maas will offenbar ein getz durchsesetzen das gegen das europarecht verstösst,man kann also davon ausgehen das dieses gesetz wieder verboten wird-er will anscheinend mit diesem gesetz sein ansehen in der bevölkerung aufwerten,aber eigentlich eignet sich dieses gesetz nur zur steuerverschwendung-den auch wenn dieses gesetz im nachhinein verboten wird,wurde doch die arbeitszeit der menschen genutzt um dies auszuarbeiten-will er etwa durch die hintertür die einschränkung der meinungsfreiheit einführen?

Bummermann .
6 Jahre her

Der Kampf für die Meinungsfreiheit hätte Menschen vor 15 Jahren noch einen Vorschlag für das Bundesverdienstkreuz mit hinreichenden Aussichten auf eine Verleihung eingebracht. Heute ist es wahrscheinlicher, als Mitglied der guten Groko-Jubelperser (Schauspieler, die ihr Geld massgeblich im ÖR verdienen, Journalisten, Musiker [„Singer-Songwriter“ à la Niedecken, nicht aber Naidoo versteht sich] ein solches für bedingungslose Treue bis in den (Staats-)Tod verliehen bekommen. Welch bittere Erkenntnis.

Sabine Ehrke
6 Jahre her

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, Sie stehen an vorderster Front mit noch nicht besonders vielen an Ihrer Seite! Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz auch in diesem Fall mit Berufung auf Meinungsfreiheit und Recht! Aus Erfahrung kann ich sagen: es interessiert die linksgrünen Machthaber nicht den Dreck unterm Fingernagel! Noch immer ist das bei den, in der Demokratie geborenen, Wohlstandsbürgern nicht angekommen.

Old_Europe_61
6 Jahre her

Ein Staat, der die Sprache kontrollieren will, kontrolliert die Meinungen. Indem er die Meinungen kontrolliert, kortolliert und steuert er das Denken. Jedes Regime der Unfreiheit und der Unterdrückung tut dies einerseits zur Machterhaltung, aber insbesondere, um im Schatten der unterdrückten Wahrheit unter dem Mantel des Schweigens andere Untaten zu begehen. Dazu gehören Verletzungen der Menschenrechte, Aushöhlung der Demokratie, die Vernichtung von Opposition, der Bruch der Verfassung, die Subversion des Rechtsstaates, Enteignungen und der vollständige Umbau, die Transformation eines Gemeinwesens in Bezug auf die Wirtschafts- und Rechtsordnung und / oder die ethnische Zusammensetzung, sprich das in die Minderheit und damit zum… Mehr