Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle kritisiert Seehofer und Dobrindt

Die Gewaltenteilung und die Verpflichtung des höchsten deutschen Gerichts zu politischer Neutralität kümmern Voßkuhle, protokollarisch fünfter Mann im Staate, offenbar nicht.

SEBASTIAN GOLLNOW/AFP/Getty Images

Andreas Voßkuhle (54) mag ein hochkarätiger Rechtsgelehrter sein. Das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das er seit 2010 ausübt, hat er nun aber beschädigt. Beschädigt hat er auch sich selbst, denn zumindest beim Zuwanderungsthema muss er jetzt als befangen gelten. Man stelle sich vor, im Zusammenhang mit der Zuwanderungsproblematik müsste er in dem vom ihm geleiteten BVerfG-Senat aufgrund einer Verfassungsklage urteilen! Oder man stelle sich – rein virtuell – vor, die bayerische Landesregierung würde wegen der Grenzöffnung von 2015 doch noch nach Karlsruhe gehen, wie die CSU dies ja im Herbst 2015 für geraume Zeit zumindest angedroht hatte.

Was ist geschehen? Voßkuhle hat sich in einem Interview mit der „Süddeutschen“ in die Zuwanderungsdebatte eingemischt und den Sprachwart à la Georg Orwells „Wahrheitsministerium“ (dort schön zweideutig abgekürzt als „MiniWahr“) gegeben. Ohne ihn namentlich zu benennen, bezeichnete der BVerG-Präsident Horst Seehofers im Februar 2016 geprägten Begriff „Herrschaft des Unrechts“ als „inakzeptabel“. Den Begriff „Anti-Abschiebeindustrie“, den CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt benutzt hatte, wies Voßkuhle ebenfalls zurück, indem er meinte: „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen.“

Da ist – wohl von der „Süddeutschen“ dazu aufgefordert – der Gaul mit Voßkuhle durchgegangen. Natürlich wurde im Herbst 2015 geltendes nationales und internationales Recht in vielfältiger Weise gebrochen. Hans-Jürgen Papier, Voßkuhles Vorgänger als BVerfG-Präsident, und der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio warfen der Bundeskanzlerin bereits im Januar 2016 in der „Flüchtlingskrise” fortgesetzten Rechtsbruch und Missachtung des Parlaments vor. Deren Gutachten hätte sich Voßkuhle zu Gemüte führen sollen, ebenso das Buch „Die Herrschaft des Unrechts“, mit dem der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau wegen anhaltender Rechtsbrüche hart mit der Kanzlerin ins Gericht geht.

Voßkuhle kümmerte das nicht. Die Gewaltenteilung und die Verpflichtung zumal des höchsten deutschen Gerichts zu politischer Neutralität kümmern ihn offenbar auch nicht. Und schon gar nicht kümmert ihn, dass er sich hier von einer „Süddeutschen“ vor den Karren spannen ließ: von einer „Süddeutschen“, deren zentrales und konzertiertes Anliegen es zu sein scheint, in Bayern mit Blick auf die Landtagswahlen vom 14. Oktober 2018 einen Regierungswechsel herbeizuschreiben. Daran mitzuwirken gehört sich nicht für den protokollarisch fünften Mann im Staate.

Man muss nicht alle Äußerungen Horst Seehofers der letzten Jahre unterschreiben und gutheißen, aber dass Seehofer als Innenminister und damit zugleich als „Verfassungsminister“ nun zurückschlägt und Voßkuhle daran erinnert, dass er keine „Sprachpolizei“ sei, ist nur zu verständlich.

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Kommentare ( 165 )

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Misteredd
5 Jahre her

Das System erodiert, weil die Protagonisten tun, was sie wollen und nichts anderes. Hören auf andere – vertane Zeit. Diskutieren und streiten mit Argumenten – wozu? Rücksicht wenn man die Wahrheit gepachtet hat? Lügen um einer guten Sache aber vor allem sich selbst zu dienen – erlaubt und immer wieder und wieder wiederholt.

Rudi Huschke
5 Jahre her

Man sollte Herrn Voßkuhle zum Rücktritt auffordern, ganz einfach…

Waehler 21
5 Jahre her
Antworten an  Rudi Huschke

Ihr Kommentar…Der Mann hat nur versucht zu versachlichen.
hat irgend jemand den Originaltext oder auch nur den Kontext mitbekommen ?
solche “ Presse Mitteilungen“ gleichen der Reise nach Jerusalem.

Klaus Mueller
5 Jahre her

Voßkuhle als Politrichter. Und den sogenannten Demokraten läuft aus historischer Sicht kein kalter Schauer über den Rücken. Das geht nicht mehr lange gut.

andrea
5 Jahre her

Eine sehr seltsame Argumentation. Ohne auf juristische Spitzfindigkeiten eingehen zu können, meine ich, das Schengen-Abkommen so verstanden zu haben, dass von den Ländern an der EU-Außengrenze die Grenzen geschützt werden und damit eine Schutz der Innengrenzen hinfällig wird. Wenn dieser eigentlich einfache Sachverhalt nicht mehr gegeben ist/ eine Grenzsicherung von den entsprechenden Länder nicht zu leisten ist, müssen die Innengrenzen gschützt werden. Das scheint mir – dem gesunden Menschenverstand nach ( Einstein hatte davon vielleicht keine Ahnung, man muss sich ja nicht mit allem auskennen) völlig logisch. Ansonsten gibt ein Land vollkommen die Kontrolle ab und das war ursprünglich sicher… Mehr

bhb2306
5 Jahre her

Die Neutralitätspflicht des Richters ist ein zwingendes Gebot aus dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzips.

bhb2306
5 Jahre her

Es ist offenbar der Eitelkeit des Herrn Voßkuhle geschuldet, dass er das Gebot der richterlichen Neutralität mißachtet und sich in einem Interview zur Tagespolitik äußert. Und es ist nicht das erste Mal.

R. Rabenstein
5 Jahre her
Antworten an  bhb2306

Nicht nur Eitelkeit; ein Wichtigtuer von Merkels Gnaden. Diese Figur trägt dazu bei, das Vertrauen in eine Kontrolle zwischen Politikerinteressen und Volksinteressen zu beschädigen. Letztendlich nur ein Parteisoldat, der für seine „Karriere“ den Charakter an der Garderobe abgegeben hat. Aber nicht nur er alleine, seine „Mittäter“ mit gleichem „Werdegang“ sitzen im gleichen Boot. GEZ- Urteil lässt beispielhaft grüssen.

hassoxyz
5 Jahre her

Voßkuhle spricht nicht wie ein Verfassungspräsident, sondern wie ein linker Parteipolitiker, ganz im Sinne Merkels. Dabei ist er durch seinen enorm verantwortungsvollen Beruf zu absoluter Neutralität und Vorsicht hinsichtlich politischer Meinungen verpflichtet. Beide hat er durch seine unbedachten Aussagen gründlich verletzt, somit ist er als Verfassungspräsident befangen und nicht mehr tragbar. Er sollte zurücktreten. Ich war am Anfang seiner Karriere ganz von ihm angetan, aber jetzt zeigt er sein wahres Gesicht. Schon das permanente Durchwinken sämtlicher rechtswidriger Eurorettungsbeschlüsse ohne überzeugende Begründung hatte damals bei mir das Mißtrauen geweckt. Der Mann war von Anfang an eine Fehlbesetzung, er ist kein Diener… Mehr

alex01130
5 Jahre her

die idee hinter dem verfassungsgericht war, die bürger vor übergriffen der executive zu schützen. leider hat man übersehen, dass die richter dann nicht über regierung und parteien gewählt werden dürfen. so bekommt man nur systemknechte a la vosskuhle ins verfassungsgericht!

Wolfgang Brauns
5 Jahre her
Antworten an  alex01130

Ich glaube eher nicht, dass man das „leider übersehen hat…“!!!
Und außerdem sind Vorschriften, Richtlinien und selbst Gesetze niemals sakrosankt.
Allerdings muss man die Veränderung zunächst einmal wollen und dann auch etwas dafür tun.

5 Jahre her

Dürfte ich den Hrn. Voßkuhle an die Entscheidung seiner Gattin, Fr. Richterin Voßkuhle, i.S. Kinderjugendamt bzw. Kindermissbrauchsprozess Freiburg erinnern. Hier ist der Begriff „Herrschaft des Unrechts“ völlig angebracht und es ist „inakzeptabel“ solche Urteile zu fällen, daß Kinderschänder frei herumlaufen.
Sie Beide gehören hierfür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Es ist erbärmlich als 5. Mann im Staate, den Mund soweit aufzumachen. Kehre erst selbst vor der eigenen Tür, hole das Pfund Butter v. eigenen Kopf und guck‘ dass das allerdickste Brett vor dem Kopf entfernt wird.

benali
5 Jahre her

Herr Kraus, der Inhalt Ihrer einleitenden Worte könnten Herrn Voßkuhle auch unbekannt sein, ähnlich wie häufig Gesetze und EU Verträge. Wie Sie richtig feststellen, müsste Voßkuhle sich ab sofort in allen Zuwanderungs- und Flüchtlingsfragen für befangen erklären, besser er würde schamhaft sein Amt aufgeben. Wer kann ihn jetzt überhaupt noch als neutralen Richter in jeder anderen Sache ansehen. Herr Voßkuhle scheint nicht gemerkt zu haben, dass er der erste Präsident des BVG ist, der bei der Mehrheit der Bürger wenig oder gar kein Ansehen mehr genießt. Kein anderer Präsident wurde öffentlich so häufig, heftig und gerechtfertigt kritisiert, als Erfüllungsgehilfe der… Mehr