Gefährliche Ratschläge zur Kriminalitäts-Abwehr durch eine „Expertin“

Während man bei der Einbruchsprävention auf die verstärkte "Eigenverantwortung" durch physischen Widerstand (Sicherungsmaßnahmen) plädiert, will man die physische Wehrhaftigkeit bei Angriffen den Mitbürgern ausreden.

© Getty Images

Leider findet man allerorten Verantwortliche, die meinen, gefährliches Halbwissen über eine Gefahren-Abwehr in Notsituationen, als „Experten“ dokumentieren und gefährliche Ratschläge in die Medien zu erteilen zu müssen. So eine Präventionsverantwortliche gegenüber der Zeitung „Neue Westfälische“ am 06.02.2018 .

Als zertifizierter Einsatztrainer der Polizei, mit langjähriger Berufserfahrung in der Erwachsenenfortbildung von Polizisten, schüttelt es mich geradezu, Zeilen in einer Zeitung lesen zu müssen, in denen von einer Gegenwehr bei gewalttätigen Angriffen abgeraten wird.

Niemand ist verpflichtet, in einer „schimpflichen Flucht“, dazu beizutragen, dass das Recht dem Unrecht weichen muss. Natürlich ist es von Vorteil, einer Situation von vornherein aus dem Weg zu gehen. Dabei hilft ein „gelassenes Gefahrenbewusstsein“. Das beinhaltet das präsente Wissen, dass es auch Personen gibt, die nichts Gutes im Schilde führen. Sie stehlen, betrügen, rauben, verprügeln u.v.m. Eine Flucht ist zwar rechtlich nicht erforderlich, aber manchmal das Klügste.

Man sollte sich auch nicht von den schönen Reden und Besänftigungen mancher „Experten“ und Politiker beeinflussen lassen, dass es „da draußen“ gar nicht so viel Kriminalität gäbe, wie das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger aussagen würde. Dabei berufen sich „Fachleute“ immer wieder auf die offizielle Polizeistatistik (PKS). Diese Hinweise entbehren jedoch jeglicher Wirklichkeit in Bezug auf die tatsächliche Kriminalität, da die Dunkelziffern in vielen Bereichen viel größer sind, als die PKS jemals nachweisen könnte. Diese ist lediglich ein Arbeitsnachweis, über aufgenommene Strafanzeigen mit Tatverdächtigen. Die Polizei kann nur verfolgen, was bekannt wird. Nach einer Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen ist die Anzeigenquote bei Sexualdelikten und Gewalttaten besonders niedrig , (Siehe auf der Verlinkung „Bericht zu Kernbefunden, S. 38) währenddessen diese bei Kfz-Diebstählen und Wohnungseinbrüchen besonders hoch ist. Als Grund hierfür wird der Schadensersatz durch den Versicherungsschutz angenommen, der nur bei einer polizeilichen Strafanzeige greift.

Das Wichtigste zur Gefahren-Abwehr ist tatsächlich, immer eine Distanz zu potentiellen Tätern zu wahren, so gut man das kann. Es geht dabei nicht nur um die zurecht in Verruf gekommene „eine Armlänge Abstand“. (Die Kölner Oberbürgermeisterin Rekers hatte nach den massenhaften Sexualstraftaten u.a. Gewalttaten durch Migranten zu Silvester 2016 auf der Kölner Domplatte zu einer Armlänge Abstand geraten.)

Leider wurde es den Bürgern durch einen übergroßen Anpassungsdruck abtrainiert, solche Situationen präventiv zu decodieren. Auch das gehört zur Wahrheitsfindung.

Von Pfefferspray wird im Zeitungsartikel abgeraten. Dem kann ich mich nicht anschließen. Natürlich kann ein Pfefferspray sehr gute Dienste leisten, wenn man es zur Hand hat und als Überraschungsmoment einsetzt. Es ermöglicht einem Angegriffenen, wertvolle Zeit für die lautstarke Flucht zu gewinnen. Nur darf man nicht in den Irrtum verfallen, dass dieses Einsatzmittel sofort wirken muss. Schon manch einer war schockiert, dass ein Täter trotz des Einsatzes dieses Mittels, noch Minuten weiter auf das Opfer einwirken konnte. Das kann – aber muss nicht so sein. Vor allem ist das Verfallsdatum zu kontrollieren. Pfefferspray ist in Deutschland nur als Tierabwehrspray im Handel erhältlich, der Einsatz gegen Menschen darf nur in allerhöchster Not erfolgen.

Die Handhabung sollte jedoch trainiert werden, um sich nicht selbst dabei zu verletzen. Fast alle tatsächlichen Experten sind sich einig, dass es bei der unmittelbaren Auseinandersetzung darauf ankommt, auch als Schwächerer, die Angststarre (Schockphase) zu überwinden, die Initiative zu ergreifen und diesen Überraschungsmoment für sich zu nutzen. So hat auch das schwächere Opfer eine große Chance, zu entkommen. Ein Gesetz der Straße lautet: „Der Schnelle frisst den Langsamen“, nicht der Stärkere den Schwächeren.

Deshalb gilt auch nicht die, von dieser „Expertin“ empfohlene Alternative in Form einer Suggestion: „Pfefferspray oder laut schreien“? …und ihr Fazit „lieber laut schreien“, sondern beides: Pfefferspray und laut um Hilfe schreien!

Damit bewirkt man nicht nur das Überraschungsmoment, sondern macht auch gleichzeitig auf sich aufmerksam. Der überwiegende Teil der Täter wird dann in mehrfacher Hinsicht abgeschreckt sein, weiter zu agieren. Dabei nicht die Flucht vergessen. Bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben darf es an einem berechtigten Einsatz von Pfefferspray kein Zögern geben. Davon ausgenommen ist selbstverständlich der missbräuchliche Einsatz. Auch muss man sich gefallen lassen, dass die Anwendung von Reizgas staatsanwaltlich untersucht wird, um die Rechtmäßigkeit der Notwehr zu dokumentieren.

Es ist immer von Vorteil, sich für den Fall des Falles vorher einen Plan in einer Mußestunde zurechtzulegen, um diesen dann in der Gefahr auch auszuführen. Nicht alle Menschen sind in der Lage, in der Krisensituation intuitiv schnell und richtig zu handeln. Das verkürzt jedoch die Schockphase, macht handlungsfähig und beugt darüber hinaus einer posttraumatischen Belastungsstörung vor, da man sich mit solchen Szenarien bereits im Vorfeld einer Tat aktiv befasst hat. Wichtig ist, diesen Plan ab und an einmal gedanklich aufzurufen. Wer noch besser sein will, legt sich darüber hinaus noch einen „Plan B“ zurecht.

Die Chefin der Prävention führt weiter aus: „Auf offener Straße gar nicht erst Signale aussenden, die Angreifer anlocken könnten“.

Es ist unfair, dem Opfer eine indirekte Mitschuld in die Schuhe zu schieben, weil man sein Handy, Armbanduhr oder ähnliches vorzeigt, wie durch die „Expertin“ angeführt. Sollen Frauen jetzt ihren Schmuck ablegen? Mit Reichtum in einer dunklen Bahnhofsecke protzen muss man allerdings auch nicht. Vielmehr sollte man durch seine Körpersprache, (wie aufrechter Gang und peripherer Blick) signalisieren, dass man selbstbewusst und wehrhaft ist. Das allein wird schon viele Täter abschrecken, aber nicht alle.

Es wird auch durch diese Präventionsverantwortliche abgeraten, sich zu wehren. Das trifft aber nur zu, wenn man mit einer Waffe bedroht – oder beispielsweise ein betagter Älterer von einem kräftigen jungen Mann bedroht wird. Das heißt also bei einem extremen Kräfteungleichgewicht. Bei einem Raub ist es tatsächlich so, alles ist ersetzbar, Leben und Gesundheit jedoch nicht. Auch der Kassiererin ist immer zu raten, Geld herauszugeben und auf einen Kampf zu verzichten. Das ist aber nur die „halbe Wahrheit“: Erwiesen ist, je höher die Gegenwehr, desto eher lässt der Täter vom Opfer ab. Bei ca. 70% aller Vergewaltigungsversuche ist das z.B. der Fall, solange man z.B. kein Messer am Hals spürt. Selbst Kindern bringe ich bei, dass sie kratzen, beißen, spucken, wild um sich schlagen und schreien sollen, wenn sie gegen ihren Willen von einem fremden Erwachsenen festgehalten werden.

Der völlig undifferenzierte Hinweis, sich der Straftat als Opfer ohne Gegenwehr „hinzugeben“, ist deshalb aus meiner Sicht geradezu hanebüchen. Währenddessen man bei der Einbruchsprävention auf die verstärkte „Eigenverantwortung“ durch physischen Widerstand (Sicherungsmaßnahmen) plädiert, will man die physische Wehrhaftigkeit bei Angriffen den Mitbürgern ausreden. Sich selbst zu verteidigen ist das geborene Grundrecht jeder Person. Das grenzt für mich an eine Entmündigung des Bürgers, denn die Polizei wird es nicht regeln können. Deren Stellen wurden jahrelang zurückgebaut. Ehe diese am Tatort erscheinen kann, ist der Täter meistens über alle Berge. So könnte man sagen: „Hättest du dich nicht gewehrt, hättest du keinen Schaden erlitten“. Das Opfer wird „mitschuldig“. Ähnlich bei einer Vergewaltigung: „Hättest du keinen kurzen Rock angehabt, wäre der Täter nicht auf dich aufmerksam geworden.“ Keine guten „Ratschläge“. Nach der Tat wird so die traumatische Belastung für die Opfer umso stärker, denn sie werden ein zweites Mal zum Opfer gemacht.

Ich kann die mögliche Intention der Polizeibeamtin verstehen, dem Staat, hier konkret der Polizei, das Gewaltmonopol zu sichern. Da aber verantwortliche Politiker den Staat in den letzten Jahren systematisch abgebaut haben, muss dem Bürger demzufolge auch mehr Eigeninitiative und Eigenverantwortung zugebilligt und zugetraut werden.


Steffen Meltzer, Buchautor von „So schützen Sie Ihr Kind! Polizeitrainer vermittelt Verhaltensrichtlinien zur Gewaltabwehr“ und „Ratgeber Gefahrenabwehr: Wie Sie Gewalt- und Alltagskriminalität in der Gesellschaft begegnen“.

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Kommentare ( 38 )

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38 Comments
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hubert paluch
6 Jahre her

Wie es in multikulturellen Großexperimenten mit der Abwehr von Gewalttätern läuft, kann man wunderbar in den USA studieren. Es findet eine rasche Segregation der friedlichen Mehrheitsbevölkerung von den zumeist pigmentierten Problemmännern statt. Ganze Stadtviertel werden dann nur noch von Problemethnien bewohnt, down town verödet und die weniger Hartegesottenen ziehen in die Vorstädte. Wer sich nicht beugen will („stand your ground“) legt sich eine Schusswaffe zu. Auch kurze Strecken läuft man nicht zu Fuß und meidet nach Einbruch der Dunkelheit den öffentlichen Raum. In deutschen Großstädten zeichnet sich eine identische Entwicklung ab.

Jasmin Gerigk
6 Jahre her

Ich habe vor einigen Jahren einen Selbstverteidigungskurs für Frauen, der durch eine Polizistin und einen Polizisten angeboten wurde, gemacht. In dem Kurs ging es nicht nur um „effektive Schlagtechniken,“ sondern auch um Verhaltensweisen, die Frauen ablegen sollten, damit sie nicht als potentielles Opfer wirken. Ich bin den beiden Beamten heute noch dankbar, und rate jeder Frau, sich bei der örtlichen Polizei mal zu informieren, ob die ein ähnliches Angebot haben.

Klaus Sillie
6 Jahre her

Mit Verlaub, Sie schreiben Schwachsinn. Klar hat man, wenn man seinen Kontrahenten, auf die „Bretter“ legt, den Staatsanwalt am Hals, aber wenn man, nach dem man dem Deppen eine verpasst hat, die Polizei informiert, diese eine, lückenlose, Beweisführung einleitet, dazu gehört, neben Ihrer Aussage, auch ein Drogen- und Alkoholtest aller Beteiligten, haben Sie, normalerweise, nichts zu befürchten. Ich schreibe „normalerweise“ da es Richter gibt, denen es zu weit geht, wenn sich ein Deutscher wehrt, aber, da hat man immer noch die Möglichkeit der Revision.
Und glauben Sie mir, ich spreche da aus Erfahrung.

in Glock we trust
6 Jahre her
Antworten an  Klaus Sillie

Dann schau doch mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Götzl Da steht u. a.: In zwei umstrittenen Urteilen verhängte Götzl gegen zwei Angeklagte, die sich auf Notwehr oder Nothilfe beriefen, mehrjährige Haftstrafen: Götzl verurteilte 2008 einen 57-jährigen Radfahrer zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Radfahrer hatte frühmorgens in einer Unterführung ein junges Mädchen „Geh’ weg, ich will nicht mehr“ schreien hören und einem ihm aggressiv erscheinenden Jugendlichen zugerufen: „Lass’ sie doch in Ruhe!“. Dieser rannte daraufhin dem Radfahrer hinterher und erreichte ihn. Der nach eigenen Angaben völlig verängstigte Radler, der früher von Jugendlichen schwer misshandelt worden war, stach dem Verfolger… Mehr

RauerMan
6 Jahre her

Ist es eigentlich so schwer aus den seit einigen Jahren herrschenden Zuständen zu lernen? Wirtschaftlich und kulturell wäre ein Zurück vor Schengen und ein Zurück zur EWG eine Lösung. Was spricht gegen w i r k u n g s v o l l e Grenzkontrollen, Verträge sind veränderbar und würden Europa wieder mehr Sicherheit bringen. Die damalige EWG war für alle Beteiligten, nachweislich, ein Segen. Für diese Thesen haben sich, leider vergeblich, bereits schon viele kluge Köpfe eingesetzt. Auf ebenso kluge Argumente gegen diese Thesen, warte ich noch immer. Also einfach den Tatsachen folgen, nicht Ideologen und auch nicht… Mehr

Reinhard Aschenbrenner
6 Jahre her

Nicht für eigene Interessen einstehen zu dürfen, ist ein Kernelement linker Politik, die das Individuum dem Kollektiv unterwerfen will. Selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich zu sein, galt bisher schon als Suspekt und wurde durch hohe Steuern (Bußgelder) geahndet. Nun geht es an das Recht auf Notwehr. Zahlreiche Juristen, die Menschen in Notwehrlagen teilweise mit unverblümtem Hass begegnet sind, legen davon Zeugnis ab.

Kathie
6 Jahre her

Ich habe das Recht mich zu verteidigen und zu wehren, wenn Leben und/oder Gesundheit von mir oder einem anderen gefährdet ist Punkt. Und auch wenn wir jetzt durch Gehirnwäsche und Verordnungen immer weiter geknebelt werden sollen, um schön still zu halten – NEIN, werde ich auf keinen Fall! Ich halte es eher mit dem Alttestamentarischen ….

Ralf Pöhling
6 Jahre her

Ein sehr guter und fundierter Artikel, der maximale Beachtung verdient. Kann ich aus meiner Erfahrung als Sicherheitsdienstler inhaltlich voll unterstützen. Leider auf der Startseite bereits nicht mehr zu finden.

Gerd Dammhirsch
6 Jahre her

Wenn die zitierte Polizistin (aus dem Artikel in der Neuen Westfälischen) so redet, wie sie redet, weil ihr das von „Oben“ vorgegeben wird, dann ist ihr Rat unprofessionell und unbrauchbar.

Wenn z. B. ein Arzt als Experte in der Presse Ratschläge gibt, die seinen ökonomischen Interessen dienen, bspw. unnötige Eingriffe anpreist, dann kritisiert man das zurecht.

Wenn sich Staatsbeamte aus politischem Zwang gegen ihre fachliche Überzeugung äußern, ist das genauso schlimm.

Jolka
6 Jahre her

Vielen Dank, Herr Meltzer für diesen überfälligen Artikel zu dem Thema. Die schwierigste „Übung“ scheint mir persönlich zu sein, eine offensive mentale Haltung in mir zu kultivieren, d.h., im Falle eines Angriffes – ich gehe dabei davon aus, dass die meisten Angriffe nicht aus heiterem Himmel erfolgen sondern man sie kommen sehen kann – zu agieren, statt nur zu reagieren. Dafür muss ich auf meine Wehrhaftigkeit vertrauen können. Bei den Angreifern mit Messer allerdings, die sich hier neuerdings explosionsartig vermehren, empfiehlt sich wohl doch die Flucht, oder, wenn nicht möglich, den Angreifer mit einem langen Gegenstand auf Abstand zu halten.… Mehr

Karl-Ernst
6 Jahre her
Antworten an  Jolka

… ich gehe dabei davon aus, dass die meisten Angriffe nicht aus heiterem Himmel erfolgen sondern man sie kommen sehen kann … Meine Erfahrung war: Kann man nicht, konnte ich nicht. In einer an sich absolut friedlichen Umgebung kam die Agression von jetzt auf gleich.

R.H.
6 Jahre her
Antworten an  Karl-Ernst

Genau. Das ist eine typische Eigenschaft von Katastrophen.

R.H.
6 Jahre her

Es ist schwer nachvollziehbar, dass gerade Frauen es an angemesser Opferempathie fehlen lassen. Es ist vermutlich die Tatsache, dass wenn es einen nicht persönlich betrifft oder die eigenen Familienangehörigen, bei bestimmten Menschen vielleicht der erste unbewusste Impuls die Identifikation mit dem Mächtigeren ist (Täterloyalität). Doch diesen archaischen blitzartigen Impuls zum Selbstschutz sollten kultivierte Menschen eigentlich unmittelbar reflektieren und dann zur Empathie überleiten können. Für Opferempathie benötigt man seelische Stärke. Verdorbene Seelen verfügen allerdings nicht mehr darüber.

Karl-Ernst
6 Jahre her
Antworten an  R.H.

Sehr schöner Kommentar!