FDP schafft Mietpreisbremse ab

Die Abschaffung der Mietpreisbremse ist das mit großem Abstand wichtigste Thema für die Wohnungswirtschaft. Es wird Zeit, dass endlich eine andere Sicht in die Wohnungsbaupolitik einzieht.

© Axel Schmidt/Getty Images

Die FDP schafft die Mietpreisbremse ab. Kann sie das überhaupt, obwohl es sich um ein Bundesgesetz handelt? Ja, denn die Mietpreisbremse kann nur dort in die Tat umgesetzt werden, wo Landesregierungen entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Und in NRW und Schleswig-Holstein, wo die FDP mitregiert, sollen die von den Vorgängerregierungen erlassenen Verordnungen aufgehoben werden.

§ 556 d Abs. 1 BGB definiert eine „Mietobergrenze“ in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent steigen. Im Mietpreisbremsengesetz werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für höchstens jeweils fünf Jahre die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt.

Vorreiter NRW und Schleswig-Holstein

Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW wird nun festgestellt: „Die Mietpreisbremse hat in Nordrhein-Westfalen ihren Zweck nicht erfüllt… Um das Angebot auf dem Wohnungsmarkt zu vergrößern und für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, wollen wir private Investitionen wieder attraktiver machen. Dazu werden wir die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufgeben.“ Auch in den Koalitionsverhandlungen in Schleswig-Holstein hat sich die FDP durchgesetzt. In dem Kieler Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und Grünen wird angekündigt, die Mietpreisbremse und die Kappungsverordnungsgrenze abzuschaffen.

Nur mehr Neubau hilft

Im Koalitionsvertrag in NRW wird richtig festgestellt: „Die wirksamste Maßnahme, um den Mietpreisanstieg unter Kontrolle zu bringen, sind Investitionen in neue Wohnraumangebote. Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen für Investoren zu verbessern, dass es wieder attraktiv wird, in Nordrhein-Westfalen Wohnraum zu schaffen.“ Konkret vorgeschlagen wird u.a.:

  • Baugenehmigungsverfahren sollen durch Einführung verbindlicher Fristen zur Bescheidung von Bauanträgen deutlich beschleunigt werden.
  • Die Behörden haben künftig maximal drei Wochen Zeit, die Vollständigkeit der Bauunterlagen bei Einreichung eines Bauantrages zu prüfen. Danach müssen sie dann in zwei Monaten über den Antrag entscheiden.
  • Kostentreiber durch unnötige Öko-Maßnahmen sollen beseitigt werden. So soll die erst im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung ausgesetzt und überarbeitet werden, um baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben abzuschaffen. Über eine Bundesratinitiative soll versucht werden, die Energiesparverordnung 2016 zunächst für drei Jahre auszusetzen.
Mietpreisbremse ganz abschaffen

Alle Bundestagsparteien – CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke – haben die Mietpreisbremse in ihrem Programm, sie wollen sie sogar noch erheblich verschärfen. Es sollte jedem klar sein, dass es ohne eine Regierungsbeteiligung der FDP keine Abschaffung der Mietpreisbremse gibt, sondern eine massive Verschärfung. In ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahlen hat sich die FDP festgelegt: „Wir Freie Demokraten wollen die sogenannte Mietpreisbremse abschaffen. Denn sie ist tatsächlich eine Wohnraumbremse, weil sie Investitionen in mehr Wohnraum verhindert.

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Die Wunderwaffe „Mietpreisbreme“ bremst vor allem eines: Den Wohnungsbau
Gerade Privatpersonen überlegen sich im Moment genau, ob sich Investitionen noch lohnen. Dabei stellen sie laut der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 etwa zwei Drittel der Mietwohnungen bereit und wollen gewöhnlich auch keine horrenden Renditen erwirtschaften. Wenn sich die Vermietenden aus dem Markt zurückziehen, verknappt das Wohnungsangebot weiter. Die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum werden dadurch nicht besser.“ Durch die Koalitionsvereinbarungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat die FDP nun bewiesen, dass sie es mit der Abschaffung der Mietpreisbremse ernst meint – und dass dies sogar gelingen kann, wenn die Grünen bei einer Koalition beteiligt sind.

Alles andere ist Nebensache

Die Abschaffung der Mietpreisbremse ist das mit großem Abstand wichtigste Thema für die Wohnungswirtschaft. Als Christian Lindner diese Woche auf dem ZIA Immobilientag dieses Ziel bekräftigte und über den Koalitionsvertrag in NRW berichtete, gab es Beifall. Überhaupt wurde seine humorvolle und kämpferische Rede immer wieder von Beifall unterbrochen, während der Beifall für Merkel, die lustlos eine schwache Rede ablas, schwach ausfiel. Geärgert haben sich viele Anwesende darüber, dass ZIA-Präsident Mattner im Namen aller Anwesenden Merkel für ihre Flüchtlingspolitik dankte.

Die FDP liegt mit der Abschaffung der Mietpreisbremse auf der richtigen Linie. Sollte sie nach den Bundestagswahlen wieder an einer Regierung beteiligt sein, muss sie aus Sicht der Immobilienbranche vor allem bei diesem Punkt hart bleiben – so wie sie es jetzt in NRW und Schleswig-Holstein vorgemacht hat.

Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein

Die Mietpreisbremse führt derzeit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und leider zu einem permanenten Rechtsbruch. Denn viele private Vermieter halten sich nicht daran. Sie gehen damit freilich erhebliche wirtschaftliche Risiken ein, weil stets die Gefahr besteht, dass der Mieter eine Rüge ausspricht und die Miete, die oberhalb der Mietpreisbremse vereinbart wurde, reduziert werden muss. Immobilieninvestoren, die beim Erwerb einer Bestandsimmobilie ohne Mietpreisbremse kalkulieren und daher bereit sind, höhere Preise zu bezahlen, bekommen in der Regel den Zuschlag.

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Warum die Mietpreisbremse reine Augenwischerei ist
Das ist einer der Gründe, warum die Preise für Bestandsimmobilien massiv gestiegen sind. Der Ehrliche, also derjenige, der gesetzeskonform mit der Mietpreisbremse rechnet, ist am Ende der Dumme. Daher habe ich mich entschlossen, keine Bestandswohnungen mehr zu erwerben, da ich ein Geschäftsmodell, das von einem Bruch bestehender Gesetze ausgeht, ablehne – auch wenn die Gesetze noch so unsinnig sind. Zudem kann man als Vermieter gar nicht sicher sein, wann die Mietpreisbremse gilt und wann nicht. So heißt es im Gesetz beispielsweise, dass sie nach umfassender Modernisierung nicht gelte. Was eine „umfassende Modernisierung“ ist, die von der Mietpreisbremse befreit, kann jedoch niemand sicher sagen und steht auch nicht im Gesetz.

Es ist also gut, wenn die Mietpreisbremse wieder abgeschafft wird. Die FDP sollte hier hart bleiben und den Weg fortsetzen, den sie nun in NRW und Schleswig-Holstein beschritten hat.

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Kommentare ( 22 )

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manuelf
6 Jahre her

Wow! Ihren Beitrag unterschreibe ich dreimal! Der Staat ist ein verlogener Moloch, der mit seiner völlig kaputten (Euro)Politik der wesentliche Verursacher der bestehenden Misere ist. Mit völlig ungeigneten Werkzeugen zur Marktmanipulation versucht er das zu überspielen, was zu weiteren Fehlentwicklungen führt.

NoName
6 Jahre her

Ja klar, aber sie kaufen hier und nicht in Griechenland

NoName
6 Jahre her

OK, akzeptiert.

Wenn ich mir HH angucke, scheint sich das immer noch zu lohnen.

Lage, Lage, Lage

GermanMichel
6 Jahre her

Ganz so ist es ja auch nicht. Bspw ist Nachfrage nach Pflegekräften aufgrund der vergreisenden Bevölkerung ungeheuer groß, das Angebot in Deutschland für diese Art von Arbeit aber begrenzt, so dass hier Angebot und Nachfrage die Löhne steigen lassen sollten. Aber Gott bewahre, der Staat greift wirksam ein, Ost-Europäerinnen dürfen einspringen und die Löhne auf Dumping Niveau halten währen die Besitzer der Heime sich mit exorbitanten Pflegesätzen eine goldene Nase verdienen. Und nicht nur der Arbeitsmarkt wird aktiv pervertiert vom Staat, auch der Finanzmarkt ist zu einer Mafia Spielwiese verkommen, seitdem nationale Banken in Wirklichkeit längst global agierende Institute in… Mehr

Querdenker
6 Jahre her

Wer fast eine Million neue Mieter in das Land einreisen lässt ohne dass er dafür Wohnraum „vorgehalten“ hat, der darf sich in einer freien Marktwirtschaft nicht über steigende Mieten wundern.
Im Sozialismus sieht das anders aus. Da musste der Nachwuchs bei den Eltern leben, bis eine Wohnung frei wird.
Bei dieser regelmäßigen Zuwanderung wäre das frühestens zur Rente der Fall.

Hartwig Meier
6 Jahre her

Ja, denn dann wäre die Politik im Zugzwang…so wie nach dem Krieg.
Aber das kann man nur wissen, wenn man selbst die Erfahrungen damals gemacht hat. Es steht jedem frei, Wohnungen zu bauen..neue, ganz ohne Bremse. Aber bei dem bestand die Mieten aufgrund der Nachfrage eklatant zu erhöhen ist bei einem Gut der Grundversorgung kriminell.
Eigentum verpflichtet..siehe GG…
Wenn ich dem Wanderer in der Wüste einen Liter Wasser für 1 Million verkaufe…wie nennt man das?

Hartwig Meier
6 Jahre her

Das geht leider an der Realität vorbei…ich bin kurz nach dem Krieg geboren und kenne deswegen das Problem…besser. Der Staat hat in der Daseinsvorsorge versagt…Wohnungen, Krankenfürsorge und Alterssicherung. In diesen Punkten hat der Staat die Pflicht seine Bürger zu schützen…oder er sollte sich auflösen.
Das wird er auch, leider zu spät. Damals wurden bezahlbare Wohnungen unter dem Aspekt der Gemeinnützigkeit gebaut…wie heute noch in Wien..als Information.
Jede Spekulation und Privatisierung mit der Grundversorgung erzeugt eine Kostensteigerung…eine Spirale des Elends…
Deutschland ist ein reiches Land, was andere Länder Europas unterstützt, nur eben die eigene Bevölkerung nicht
http://www.zeit.de/2013/14/europa-vermoegensverteilung

Wilfried Unterbach
6 Jahre her

Wovon soll ein Mieter noch leben,wenn 50% seines Lohnes fürs Wohnen weg geht,hier läuft alles aus dem Ruder! Flaschensammeln für den Vermieter?

Else Raue
6 Jahre her

Ich habe nichts gegen Herrn Lindner. Er spielt mit offenen Karten.
Jeder weiss, dass er und seine Partei für die Immobilienwirtschaft,
Zahnärzte und Apotheker anschaffen und alles andere ziemlich egal ist.

Frau A.
6 Jahre her

Bei Immobilienkauf/verkauf verdient der Staat sich „dumm und dämlich“. 6,5 % Grunderwerbsteuer Mehrwertsteuer aus der Notarrechnung Mehrwertsteuer aus der Maklerrechnung, sofern involviert. Gebühren für Grundbucheintragungen und Löschungen. Straßenbaubeiträge der Anlieger in Form von Umlagen entweder nach lfd. Metern oder absurderweise nach qm. Ein Eigentümer, dessen Grundstück nur eine Länge von 10 m an der Straße, jedoch 100 in der Tiefe hat, wird mit dieser Berechnungsart ganz schön geschröpft. Im Gespräch in verschiedenen Gemeinden sind jährliche Abgaben als Festbetrag, egal, ob nun eine Straßenbaumaßnahme ansteht, ausgeführt wird oder nicht. Wenn man bedenkt, wofür andere Abgaben, Steuern, Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge zweckentfremdet verwendet… Mehr